Bei Präqualifizierungsanträgen führen nach Angaben der Agentur für Präqualifizierung vor allem unvollständige Dokumente und Fotonachweise zu Nachforderungen. Ein Foto ist älter als drei Monate, die Haftpflichtbestätigung nennt keinen Risikoort, die Berufspraxis der Geschäftsführung ist nur selbst bescheinigt: Jede dieser Lücken verzögert den Antrag. Diese Checkliste führt durch alle Nachweise, die für Pflegehilfsmittel-Anbieter in den Versorgungsbereichen 15A, 19B, 19C und 19D verlangt werden, und nennt zu jedem, worauf es ankommt.
Stand: 5. Oktober 2026 · Grundlagen: Kriterienkatalog vom 28.04.2025 (18. Fortschreibung), Zertifizierungsprogramm und Entgelttabelle der Agentur für Präqualifizierung · Änderungsprotokoll
Inhaltsverzeichnis
- Die Nachweise im Überblick
- Die Unterlagen im Einzelnen
- Fachliche Leitung: Qualifikation und Nachweis
- Mit oder ohne Geschäftslokal
- Fotos, Raumskizze, Mietvertrag
- Ablauf und Fristen
- Kosten bei der Agentur für Präqualifizierung
- Was seit 2024 nicht mehr verlangt wird
- Was der Katalog nicht vorsieht
- Vier Fehler, die Nachforderungen auslösen
- Nach dem Zertifikat: Änderungen melden
- Häufige Fragen
- Quellen
- Änderungsprotokoll
Das Wichtigste in Kürze
- Für Pflegehilfsmittel gelten wenige, klar umrissene Nachweise: Rechtsform, fachliche Leitung samt Erreichbarkeitserklärung, Betriebshaftpflicht, Institutionskennzeichen und eine Erklärung zu Lager und Transport.
- Eigenerklärungen sind bei der Rechtsform (für nicht eintragungspflichtige Gewerbetreibende), bei der Erreichbarkeit der fachlichen Leitung und bei Lager und Transport zulässig. Die Weitergeltung alter Unterlagen lässt sich nicht selbst erklären.
- Nach dem Kriterienkatalog dürfen Fotos und Videos nicht älter als drei Monate sein, die Haftpflichtbestätigung nicht älter als zwölf Monate.
- Wer zugleich Inhaber oder Geschäftsführer und fachliche Leitung ist, kann seine Berufspraxis nicht selbst bestätigen. Ein Dritter muss sie belegen.
- Ein Führungszeugnis und eine Mindest-Versicherungssumme haben wir im Kriterienkatalog und in den Empfehlungen nicht gefunden. Verträge der Kassen und einzelne Prüfstellen können zusätzliche Anforderungen stellen.
Die Nachweise im Überblick
Die Tabelle zeigt, welche Nachweise für die vier Versorgungsbereiche verlangt werden. Ein Kreuz heißt verlangt, "wenn Geschäftslokal" bedeutet: nur bei einem Geschäftslokal.
| Nachweis | 15A | 19B | 19C | 19D |
|---|---|---|---|---|
| Rechtsform: Gewerbeanmeldung, Handelsregister oder Alternative | ja | ja | ja | ja |
| Fachliche Leitung mit Qualifikationsnachweis | ja | ja | ja | ja |
| Selbstverpflichtung zur Erreichbarkeit der fachlichen Leitung | ja | ja | ja | ja |
| Betriebshaftpflicht-Bestätigung | ja | ja | ja | ja |
| Institutionskennzeichen | ja | ja | ja | ja |
| Erklärung zu Lager und Transport, mit Foto | ja | ja | ja | ja |
| Zeitnahe Versorgung vor Ort (Beschreibung, Fuhrpark) | wenn kein Geschäftslokal | wenn kein Geschäftslokal | ja | wenn kein Geschäftslokal |
| Räume: Mietvertrag, Raumskizze, Foto oder Video | wenn Geschäftslokal | wenn Geschäftslokal | nein | wenn Geschäftslokal |
| 24-Stunden-Zentrale, Stromausfall-Erklärung | nein | nein | ja | nein |
| Getrennte Lagerfläche für wiedereinsetzbare Produkte | nein | nein | ja | nein |
Eine Betriebsbegehung ist für diese Bereiche nicht vorgeschrieben: Nach den Angaben der Agentur für Präqualifizierung gilt sie nur für Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Hörakustik und Augenoptik. Die Prüfung läuft über Unterlagen; eine Begehung kann bei Unstimmigkeiten oder auf Wunsch trotzdem stattfinden. Welche Kennung welche Produkte abdeckt, steht im Verzeichnis der Versorgungsbereiche; welche Kennung zu Pflegeheim, Pflegedienst, Apotheke oder Sanitätshaus passt, zeigt die Übersicht nach Betriebsart.
Die Unterlagen im Einzelnen
1. Rechtsform. Verlangt wird eine Kopie der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs oder der Eintragung in ein Berufsregister. Gewerbetreibende ohne Eintragspflicht können stattdessen eine Eigenerklärung mit Unterschrift und aktuellem Datum abgeben. Freiberufler weisen ihren Status über das Finanzamt oder einen Steuerbescheid nach, der keine Gewerbesteuer ausweist.
2. Fachliche Leitung. Die Leitung wird namentlich benannt und mit dem Qualifikationsnachweis belegt. Die zulässigen Berufe und die Nachweise je Beruf stehen im nächsten Abschnitt.
3. Selbstverpflichtung zur Erreichbarkeit. Eine schriftliche Erklärung, dass die fachliche Leitung im Rahmen der üblichen Betriebszeiten erreichbar ist. Sie muss sowohl vom Inhaber oder der juristischen Person als auch von der fachlichen Leitung unterschrieben sein, mit aktuellem Datum.
4. Betriebshaftpflicht. Verlangt wird die Versicherungsbestätigung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausdrücklich auflistet, den Risikoort nennt und nicht älter als zwölf Monate ist. Die Agentur für Präqualifizierung erwartet zusätzlich, dass das versicherte Risiko Hilfsmittel erkennbar ist. Eine Rechnung ersetzt die Bestätigung nicht. Eine Mindest-Versicherungssumme nennt der Kriterienkatalog nicht; Kassenverträge können sie vorgeben. Vermögensschäden sind nicht automatisch in jeder Police eingeschlossen. Fehlt der Hinweis, bittet man den Versicherer um eine schriftliche Bestätigung.
5. Institutionskennzeichen. Anzugeben ist das für die jeweilige Betriebsstätte vergebene Kennzeichen. Die ARGE·IK bei der DGUV vergibt das Kennzeichen kostenlos. Wozu die Kennzeichen später dienen, erklärt das IK-Nummern-Verzeichnis.
6. Lager und Transport. Erforderlich ist eine Eigenerklärung zu Lager- und Transportmöglichkeiten unter Einhaltung der Herstellervorgaben, etwa zu Staubfreiheit und Temperatur, samt einer Beschreibung der Maßnahmen und einem Foto. Wer das Sortiment über einen Großhändler bezieht, findet im Großhändler-Verzeichnis eine Übersicht möglicher Lieferanten. Seit der 18. Fortschreibung heißt die Zeile "Lager- und/oder Transportmöglichkeit": Eine Erklärung zum Transport ist nicht in jedem Fall nötig.
7. Für Hausnotruf (19C) zusätzlich. Eine Selbstverpflichtung zur Hausnotrufzentrale mit 24-Stunden-Erreichbarkeit und zum Verhalten bei Stromausfall sowie der Nachweis einer getrennten Lagerfläche für wiedereinsetzbare Produkte.
Fachliche Leitung: Qualifikation und Nachweis
Für 19B, 19C und 19D ist der Kreis der zulässigen Qualifikationen weit gezogen: handwerkliche und technische Berufe der Orthopädie- und Medizintechnik, pharmazeutische Berufe wie Apotheker, PTA und Pharmazieingenieure, Pflegefachkräfte und medizinische Fachangestellte, kaufmännische Berufe des Sanitätsfachhandels sowie eine gleichwertige Qualifikation. Beim Hausnotruf (19C) sind zusätzlich Qualifikationen aus dem Rettungsdienst zugelassen. Für 15A gilt nach dem Katalog eine etwas engere Liste; medizinische Fachangestellte sind dort nicht aufgeführt. Das Antragsformular von mdc führt die Berufe je Bereich zum Abgleich auf.
Was als Nachweis gilt, hängt vom Beruf ab. Die Angaben stammen aus der Matrix zur fachlichen Leitung im Kriterienkatalog:
| Qualifikation | Verlangter Nachweis |
|---|---|
| Apotheker | Apothekenbetriebserlaubnis, Approbation oder Nachweis des abgeschlossenen Studiums |
| Pharmazeutisch-technische Assistenz | Berufsurkunde und mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis in Hilfsmittelabgabe und -versorgung im jeweiligen Bereich |
| Fachverkäufer oder Kaufleute im Einzelhandel | Berufsurkunde und mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis; ohne einschlägige Ausbildung mindestens fünf Jahre Berufspraxis |
| Pflegefachkräfte | Berufsurkunde |
| Medizinische Fachangestellte (19B, 19C, 19D) | Berufsurkunde, keine Berufspraxis gefordert |
Als Praxisnachweis gelten Zeugnisse oder Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibung des Betriebs, in dem die Erfahrung gesammelt wurde.
Die Praxis lässt sich nicht selbst bestätigen. Wer als Inhaber oder Geschäftsführer zugleich fachliche Leitung ist, kann den Nachweis der Berufspraxis nicht per Eigenerklärung führen. Ein Dritter muss bestätigen, dass im betreffenden Versorgungsbereich tatsächlich Hilfsmittelversorgungen erfolgt sind. Für Gründer, die ihre Erfahrung aus einer früheren Anstellung mitbringen, bedeutet das: Das Zeugnis oder die Bestätigung des früheren Arbeitgebers wird zu einem zentralen Dokument des Antrags.
Die Leitung muss nicht immer vor Ort sein. Verlangt ist die ständige Erreichbarkeit zu den üblichen Betriebszeiten, nicht die persönliche Anwesenheit, soweit nicht anderes Berufsrecht eine Anwesenheit vorschreibt. Mehrere Personen können die Leitung anteilig ausüben, wenn Gesamtarbeitszeit und Verteilung die Erreichbarkeit über alle Betriebszeiten sicherstellen. Nach Angabe der Agentur für Präqualifizierung kann dieselbe Person auch für mehrere Betriebsstätten benannt werden, sofern berufsrechtliche Regeln nicht entgegenstehen. Freiberufler kommen als Leitung infrage, wenn der Vertrag die Anforderungen und die Organisationsstruktur schriftlich regelt.
Mit oder ohne Geschäftslokal
Der Kriterienkatalog unterscheidet den Vertriebsweg, und die Prüfstelle kennzeichnet ihn im Zertifikat: Wurden räumliche Voraussetzungen geprüft, weil ein Geschäftslokal besteht, erhält der Versorgungsbereich den Zusatz R, zum Beispiel 15AR. Ohne Geschäftslokal steht die Kennung ohne Zusatz. Der geprüfte Vertriebsweg muss sich aus der Präqualifizierungsbestätigung ergeben, und für jeden regelmäßig genutzten Vertriebsweg ist eine eigene Präqualifizierung nötig.
Ohne Geschäftslokal, bei Versorgungen ausschließlich im häuslichen Umfeld der Versicherten, treten an die Stelle der räumlichen Voraussetzungen Angaben zur zeitnahen Versorgung vor Ort. Beim Hausnotruf (19C) sieht die Matrix keine räumlichen Voraussetzungen vor; dort sind diese Angaben unabhängig vom Vertriebsweg zu machen. Verlangt wird: eine Beschreibung der Maßnahmen für eine sachgerechte Lieferung samt Organisationsdiagramm, eine Eigenerklärung zum Fuhrpark oder einer anderen geeigneten Möglichkeit der Mobilität und Angaben zur Erreichbarkeit der fachlichen Leitung. Die Lager- und/oder Transportmöglichkeit ist in jedem Fall nachzuweisen, bei Lagerung mit Foto.
Mit Geschäftslokal gelten zusätzlich die räumlichen und sachlichen Voraussetzungen, darunter ein Beratungsbereich mit Sitzgelegenheit. Hier verlangt die Prüfstelle Mietvertrag oder Grundbuchauszug, eine Raumskizze und die Foto- oder Videodokumentation.
Für einen reinen Versandhandel ohne Außendienst sagt der Katalog nichts Ausdrückliches. Wer so arbeitet, klärt vor dem Antrag mit der Prüfstelle, welcher Vertriebsweg im Zertifikat stehen soll.
Fotos, Raumskizze, Mietvertrag
Die Agentur für Präqualifizierung nennt für diese Unterlagen konkrete Regeln, die Nachforderungen vermeiden:
- Fotos und Videos dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein und müssen die aktuelle Betriebsausstattung zeigen. Der Katalog erlaubt seit 2024, Fotos durch eine Videodokumentation zu ersetzen. Nahaufnahmen genügen nicht. Außerhalb des Portals eingereichte Fotos tragen Stempel der Betriebsstätte und Datum.
- Raumskizze: Wände, Türen und Fenster sind darzustellen, die Standorte der eingereichten Fotos in der Skizze zu markieren.
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug: Mieter und Vermieter, Mietobjekt, Mietbeginn und die Unterschriften beider Parteien müssen erkennbar sein. Nicht relevante Angaben dürfen geschwärzt werden.
- Lagerfläche: Sie muss alle beantragten Hilfsmittel aufnehmen können; Fotos der gesamten Fläche, nicht nur Ausschnitte.
Ablauf und Fristen
Das Zertifizierungsprogramm der Agentur für Präqualifizierung beschreibt den Ablauf bei Verfahren ohne Begehung:
- Antragsannahme: innerhalb von zehn Arbeitstagen, sofern alle Unterlagen vorliegen.
- Rückmeldung: nach Annahme innerhalb von 20 Arbeitstagen schriftlich, bei Mängeln mit einer Aufstellung der fehlenden oder unzureichenden Nachweise.
- Nachbesserung: Für das Einreichen und für jede Rückantwort gilt in der Regel eine Frist von zwei Wochen. Fristen lassen sich mehrfach um bis zu vier Wochen verlängern, insgesamt höchstens sechs Monate ab der ersten Fristsetzung.
- Zertifizierung: innerhalb von acht Wochen nach Feststellung der Konformität.
Die acht Wochen beginnen bei dieser Stelle also erst nach festgestellter Konformität; die Bearbeitung davor wird in Arbeitstagen gerechnet. Wirkt der Antragsteller nicht mit, führt das zur Ablehnung oder zur Einschränkung der Zertifizierung.
Laufzeit und Überwachung. Die Präqualifizierung gilt höchstens fünf Jahre (§ 126 Abs. 1a Satz 5 SGB V). Innerhalb dieser Zeit finden zwei Überwachungen statt. Nach dem Zertifizierungsprogramm der Agentur für Präqualifizierung liegen sie bei etwa 20 und etwa 40 Monaten; dafür ist kein neuer Antrag nötig, die Stelle kündigt sie zwei bis drei Monate vorher an, die Unterlagen sind innerhalb von vier Wochen einzureichen. Den Antrag auf Re-Präqualifizierung sollte man nach den Vorgaben der Agentur spätestens drei Monate vor Ablauf stellen. Alle Nachweise sind dann erneut vollständig vorzulegen, Fotos nicht älter als drei Monate; Eigenerklärungen über die Weitergeltung früherer Dokumente sind nicht zulässig. Nach Ablauf des Zertifikats kann nicht mehr abgerechnet werden.
Kosten bei der Agentur für Präqualifizierung
Die Preise setzt jede Stelle selbst fest. Als Anhaltspunkt dient die Entgelttabelle der Agentur für Präqualifizierung mit Gültigkeit ab 19.11.2025, alle Beträge zuzüglich Mehrwertsteuer, je Betriebsstätte:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Erstantrag oder Re-Präqualifizierung, Apotheken und Sanitätshäuser (inkl. 1 fachliche Leitung, 5 Versorgungsbereiche) | 209 € |
| Erstantrag oder Re-Präqualifizierung, Pflegedienste und Homecare (inkl. 1 fachliche Leitung, 3 Versorgungsbereiche) | 199 € |
| Überwachung, Apotheken und Sanitätshäuser | 179 € |
| Überwachung, Pflegedienste und Homecare | 159 € |
| Jeder weitere Versorgungsbereich | 5 € |
| Weitere fachliche Leitung (pauschal) | 79 € |
| Änderungsantrag | 79 € |
| Umzug (zuzüglich Verfahrensgebühren) | 119 € |
| Vollstationäre Pflegeeinrichtungen | Preis auf Anfrage |
Zu welcher Gruppe ein reiner Pflegehilfsmittel-Händler gehört, der weder Pflegedienst noch Sanitätshaus ist, sagt die Tabelle nicht. Das erfragen Sie vorab bei der Stelle. Andere Stellen veröffentlichen eigene Sätze; welche Anbieter es gibt und wie sie sich unterscheiden, zeigt das Verzeichnis der Präqualifizierungsstellen. Die Gesamtkosten für Ihr Szenario rechnet der Präqualifizierung Kosten-Rechner durch.
Was seit 2024 nicht mehr verlangt wird
Mit der 17. Fortschreibung, in Kraft seit 15. Mai 2024, hat der GKV-Spitzenverband mehrere allgemeine Nachweise gestrichen und das mit dem Abbau von Bürokratie begründet. Nicht mehr verlangt werden unter anderem:
- der Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- der Nachweis der Insolvenzfreiheit,
- der Nachweis über die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
- eigene Nachweise zur Beachtung des Datenschutzes,
- Regelungen zur Aufbereitung wiedereinsetzbarer Hilfsmittel und zu Vorführmustern.
Neu ist außerdem der Versorgungsbereich 19D für Anbieter, die weder Waschsysteme noch Pflegehilfsmittel zur Mobilität abgeben. Der GKV-Spitzenverband bezeichnet ihn ausdrücklich als Vereinfachung, weil für diese Produkte keine umfassenden Anforderungen definiert wurden.
Was der Katalog nicht vorsieht
Nach unserer Durchsicht von Kriterienkatalog und Empfehlungen (Stand 28.04.2025) finden sich dort weder ein polizeiliches Führungszeugnis noch eine Mindest-Versicherungssumme noch Regelungen zu Qualitätsmanagementsystemen; die Empfehlungen führen Qualitätsmanagementsysteme ausdrücklich als nicht erfasst auf. Auch zu Vollzeit oder Teilzeit der fachlichen Leitung, zum Arbeitsvertrag und zur Stellvertretung haben wir keine Regel gefunden. Das heißt nicht, dass sie nirgends verlangt werden: Verträge der Kassen und einzelne Prüfstellen können abweichen. Bei diesen Punkten lohnt die Rückfrage bei der gewählten Stelle vor der Antragstellung.
Vier Fehler, die Nachforderungen auslösen
Die Agentur für Präqualifizierung weist in ihren Hinweisen auf wiederkehrende Gründe hin, aus denen Unterlagen nachgefordert werden. Das zu alte Foto und die Rechnung statt der Versicherungsbestätigung sind oben bereits genannt; dazu kommen vier weitere:
Eine zu allgemeine Lager-Erklärung. Ein Satz, dass ordnungsgemäß gelagert werde, genügt nicht. Gefordert sind die konkreten Maßnahmen entsprechend den Herstellervorgaben.
Foto, das nicht zur Raumskizze passt. Die Skizze muss die Fotostandorte markieren, und die Fotos müssen den Räumen entsprechen.
Beratungsraum ohne passende Ausstattung. Bei Geschäftslokalen führt der Beratungsraum besonders häufig zu Nachforderungen: Sitzgelegenheit, Sichtschutz sowie optische und akustische Abgrenzung. Als Sitzgelegenheit erwartet die Stelle einen stabilen Stuhl, Drehstühle und Sofas gelten als ungeeignet.
Unscharfe oder abgeschnittene Scans. Unvollständige oder schlecht lesbare Dokumente machen eine Nachforderung erforderlich.
Nach dem Zertifikat: Änderungen melden
Maßgebliche Änderungen sind der Stelle unverzüglich anzuzeigen. Dazu zählen der Wechsel der Rechtsform oder der Firma, der Wechsel der fachlichen Leitung, ein Standortwechsel, wesentliche räumliche Änderungen, die Erweiterung des Hilfsmittelspektrums und die Auflösung oder Insolvenz des Betriebs. Neue Nachweise sind nur für die Änderung selbst einzureichen. Ein Änderungsantrag verlängert die Laufzeit des Zertifikats nicht.
Fällt die fachliche Leitung weg, ist unverzüglich für eine andere zu sorgen. Eine feste Tagesfrist nennt die Empfehlung nicht; "unverzüglich" heißt ohne schuldhaftes Zögern, und dazu zählt etwa eine laufende Stellenausschreibung.
Nach Angabe der Agentur für Präqualifizierung wird bei einem Inhaberwechsel seit dem 1. Mai 2026 ein Erstantrag fällig, die bisherige Präqualifizierung wird gekündigt. Die Entgelttabelle führt den Inhaberwechsel dagegen weiter als eigene Position; klären Sie den aktuellen Stand mit Ihrer Stelle.
Nach dem Zertifikat folgen Institutionskennzeichen, Vertragsbeitritt und die laufende Abrechnung. Wie der Weg von der Präqualifizierung bis zum ersten Versorgten aussieht, beschreibt der Leitfaden Pflegehilfsmittel-Anbieter werden; welche Verträge dann gelten, ordnet der Beitrag § 127 SGB V oder § 78 SGB XI ein. Wie die Kette digital abgebildet wird, zeigen wir in einem 30-minütigen Demotermin.
Häufige Fragen
Darf der Geschäftsführer zugleich die fachliche Leitung sein?
Ja, aber die Berufspraxis kann er nicht selbst bestätigen. Ein Dritter, etwa ein früherer Arbeitgeber, muss belegen, dass im betreffenden Versorgungsbereich tatsächlich Hilfsmittelversorgungen erfolgt sind. Für Berufe ohne verlangte Praxis, etwa Pflegefachkräfte, genügt die Berufsurkunde.
Muss ich Originale einreichen, und wer darf Erklärungen unterschreiben?
Der Katalog verlangt überwiegend Kopien: der Gewerbeanmeldung, der Versicherungsbestätigung und des Mietvertrags, bei dem nicht relevante Angaben geschwärzt werden dürfen. Eingereichte Originale sendet die Agentur für Präqualifizierung nicht zurück. Eigenerklärungen müssen rechtsgültig unterschrieben sein und das aktuelle Datum tragen; sie sind rechtsverbindlich und nur von dazu legitimierten Personen zu unterzeichnen. Bei der Re-Präqualifizierung gilt keine Erklärung, frühere Dokumente seien weiter gültig.
Brauche ich ein Geschäftslokal für die Präqualifizierung?
Der Katalog verlangt es nicht ausdrücklich. Ohne Geschäftslokal treten bei Versorgungen im häuslichen Umfeld Angaben zur zeitnahen Versorgung vor Ort an die Stelle der räumlichen Voraussetzungen. Das Zertifikat trägt dann die Kennung ohne Zusatz R. Für reinen Versand ohne Außendienst klären Sie den Vertriebsweg vorab mit der Stelle.
Gilt die Checkliste auch für Apotheken?
Für apothekenübliche Hilfsmittel nicht: Öffentliche Apotheken müssen dafür seit dem 1. April 2024 keine Präqualifizierung mehr nachweisen (§ 126 Abs. 1b SGB V). Welche Produkte als apothekenüblich gelten, regelt eine Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband. In 21 Versorgungsbereichen bleibt die Pflicht bestehen. Die Einzelheiten, auch zu den Bereichen, in denen eine Apotheke trotzdem präqualifiziert sein muss, stehen in der Übersicht nach Betriebsart.
Muss ich für jede Betriebsstätte einen eigenen Antrag stellen?
Ja. Die Präqualifizierung wird je Betriebsstätte und je Versorgungsbereich erteilt, und die Entgelte fallen ebenfalls je Betriebsstätte an. Dieselbe fachliche Leitung kann nach Angabe der Agentur für Präqualifizierung für mehrere Betriebsstätten benannt werden, solange das Berufsrecht nicht entgegensteht.
Reicht die Präqualifizierung für die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Nein, sie ist die Voraussetzung, nicht der letzte Schritt. Es folgen der Beitritt zum Versorgungsvertrag, das Institutionskennzeichen und die Anbindung an die Datenannahmestelle. Läuft das Zertifikat ab, kann nach Angabe der Agentur für Präqualifizierung nicht mehr abgerechnet werden.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Kriterienkatalog nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V vom 28.04.2025 (18. Fortschreibung, in Kraft seit 01.06.2025) und vom 26.02.2024 (17. Fortschreibung, in Kraft seit 15.05.2024)
- GKV-Spitzenverband: Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V, Stand 28.04.2025 (Nachweise, fachliche Leitung, Neubetrieb, Änderungen)
- GKV-Spitzenverband: Änderungen und Begründungen zur 17. Fortschreibung vom 26.02.2024 sowie Häufig gestellte Fragen, Stand 10.2024
- Agentur für Präqualifizierung: Zertifizierungsprogramm, Stand 23.09.2026 (Fristen, Überwachung, Änderungen)
- Agentur für Präqualifizierung: Entgelttabelle, gültig ab 19.11.2025
- Agentur für Präqualifizierung: Hinweise zu Fotonachweisen, Raumskizze, Mietvertrag, Betriebshaftpflicht, Lager und Beratungsraum; Betriebsbegehung und Scopeliste (keine Begehung für Bereiche außerhalb von Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Hörakustik, Augenoptik)
- ARGE·IK bei der DGUV: Hinweise zur Vergabe von Institutionskennzeichen (kostenfrei)
- mdc medical device certification: Antragsformular Präqualifizierung Geschäftslokal, Stand 12/2025 (Qualifikationen je Versorgungsbereich)
- § 126 SGB V (Abs. 1a Satz 5 Befristung auf fünf Jahre)
Änderungsprotokoll
Diese Checkliste pflegen wir fortlaufend. Jede inhaltliche Änderung dokumentieren wir hier:
- 05.10.2026 – Erstveröffentlichung. Nachweise je Versorgungsbereich gegen den Kriterienkatalog vom 28.04.2025 geprüft, Fristen und Entgelte gegen Zertifizierungsprogramm und Entgelttabelle der Agentur für Präqualifizierung, Qualifikationen und Nachweise der fachlichen Leitung gegen die Matrix des Kriterienkatalogs, Abgleich mit dem Antragsformular von mdc.
Ein Nachweis fehlt oder Ihre Stelle verlangt etwas anderes? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular – wir prüfen und aktualisieren die Checkliste.




