Wiederverwendbar statt Einweg.
PG 51 sind wiederverwendbare Bettschutzeinlagen (Mehrweg, waschbar bis 95 °C), die als Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse versorgt werden – ohne ärztliches Rezept. Saugende Einweg-Bettschutzeinlagen fallen dagegen unter PG 54 (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI).
Beide Varianten können – und sollten – vom selben Anbieter parallel abgewickelt werden: PG 51 als Grundausstattung, PG 54 als laufende monatliche Versorgung.
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