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Präqualifizierung Kosten-Rechner

Wählen Sie Ihre Versorgungsbereiche nach § 126 SGB V, geben Sie Ihre Betriebsstätten an und sehen Sie die Kosten für den 5-jährigen Präqualifizierungs-Zyklus – mit Erstantrag, Begehung und Überwachungen.

Ihre Konstellation

Versorgungsbereiche
Sonderfälle

Ihre Kosten

Erstantrag (1 × 199 €)199 €
2 Überwachungen je Betriebsstätte318 €
Eigene Schulungskosten0 €
5-Jahres-Summe517 €
Ø pro Jahr103 €

Voreinstellungen nach der öffentlichen Entgelttabelle der AfPQ (Stand 11/2025): Erstantrag ohne Begehung 199–209 €, Begehung ca. 299 € zzgl. Reisekosten, Überwachung ca. 139–179 €. Andere PQ-Stellen setzen eigene Preise; nach 5 Jahren folgt eine neue Präqualifizierung.

Was die Präqualifizierung nach § 126 SGB V regelt

1

Versorgungsbereich auswählen

Die Präqualifizierung gilt je Versorgungsbereich. Für Pflegehilfsmittel sind VB 19B (breites Sortiment) und seit dem 15.05.2024 VB 19D (Verbrauchsprodukte und Bettschutzeinlagen für die häusliche Pflege) die wichtigsten Einstiegspfade.

2

Je Betriebsstätte

Wer an mehreren Standorten abgibt, weist die Voraussetzungen für jede Betriebsstätte gesondert nach. Deshalb vervielfachen sich Erstantrag, Begehung und Überwachungen mit der Zahl der Standorte.

3

5-Jahres-Zyklus

Die Präqualifizierung gilt 5 Jahre. Innerhalb dieses Zyklus finden zwei Überwachungen statt; danach ist eine neue Präqualifizierung nötig.

Häufige Fragen

Präqualifizierungs-Kosten – kurz erklärt

Welche Versorgungsbereiche brauche ich für Pflegehilfsmittel?

Für die 42-€-Verbrauchsbox (PG 54) und für Bettschutzeinlagen – auch die wiederverwendbaren der PG 51 (51.40.01) – genügt seit dem 15.05.2024 der Versorgungsbereich 19D. Für ein breiteres Pflegehilfsmittel-Sortiment gilt 19B, für Hausnotruf (PG 52) der eigene Bereich 19C und für Inkontinenzhilfen (PG 15) der Bereich 15A.

Gilt die Apotheken-Ausnahme automatisch?

Apotheken sind nach § 126 Abs. 1b SGB V für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und apothekenübliche Hilfsmittel von der Präqualifizierung befreit. Den Beitritt zum Pflegehilfsmittel-Vertrag nach § 78 SGB XI brauchen sie trotzdem – ohne Beitritt keine Direktabrechnung mit der Pflegekasse.

Wie oft muss die Präqualifizierung erneuert werden?

Die Präqualifizierung gilt 5 Jahre. In dieser Zeit finden zwei Überwachungen statt; danach ist eine neue Präqualifizierung nötig. Beantragen Sie sie mehrere Monate vor Ablauf.

Welche Stellen führen die Präqualifizierung durch?

Präqualifizierungsstellen sind von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditiert. Eine laufend geprüfte Übersicht mit Sitz, abgedeckten Versorgungsbereichen und Kostenrahmen führen wir im Verzeichnis der Präqualifizierungsstellen.

Wie werden die Kosten steuerlich behandelt?

Präqualifizierungskosten werden in der Praxis als Betriebsausgaben behandelt; ob Sofortabzug oder Aktivierung zutrifft, klärt Ihre Steuerberatung.

Vom Richtwert zur konkreten Antragstellung

Der Rechner liefert eine Orientierung. In einer 30-minütigen Demo zeigen wir Ihnen, welcher Versorgungsbereich zu Ihrem Geschäftsmodell passt und wie die Antrags-Schritte im Detail aussehen.