Backoffice-Software · Produktgruppe 52

Hausnotruf-Software für Anbieter, Pflegedienste und Markteinsteiger.

Die digitale Backoffice-Lösung für PG 52: von der Antragsstrecke über den elektronischen Kostenvoranschlag bis zur monatlichen Kassenabrechnung – unter Ihrer eigenen Marke, mit Ihrer eigenen IK und Präqualifikation.

Unverbindliches Erstgespräch · Setup-Beratung und Daten-Migration kostenfrei

§ 40 SGB XI · § 78 SGB XI · § 105 SGB XI Whitelabel unter Ihrer eigenen Marke
27,00
Monatspauschale netto je versorgtem Patienten seit 01.04.2026
VB19C18
Versorgungsbereich Hausnotruf in der Präqualifikation
ab0,50
pro elektronischem Kostenvoranschlag
ab0,75
pro Abrechnung mit der Pflegekasse
Anforderungen

Was Hausnotruf-Software 2026 leisten muss.

Mit wachsendem Bestand halten Excel-Tabellen und Papier-Kostenvoranschläge dem Volumen erfahrungsgemäß nicht mehr stand – Rückweisungen und Nachbearbeitung binden dann Zeit, die in der Versorgung fehlt. Eine PG-52-fähige Backoffice-Lösung deckt vier harte Anforderungen ab.

  • Elektronischer Kostenvoranschlag (eKV)

    Automatische Übermittlung an die Datenannahmestelle der Pflegekasse – unter Ihrer eigenen Kostenträger-Zuordnung.

  • Monatsabrechnung im DTA-Verfahren

    Strukturierte Datensätze nach den GKV-Datenformaten: In der Pflegeversicherung läuft die elektronische Abrechnung nach § 105 SGB XI auf Basis der Verträge nach § 78 SGB XI – kein Excel, keine PDF.

  • Retax-Vermeidung durch Stammdaten-Pflege

    Kostenträger-IK, LEGS, Pflegegrad und Positionsnummer werden vor dem Versand geprüft – inklusive Validierung des Institutionskennzeichens. Das senkt das Retax-Risiko.

  • Whitelabel-Antragsstrecke

    Ihre Patientinnen und Patienten beantragen unter Ihrer Marke; die Software läuft technisch bei uns.

Funktionsumfang

Sechs Module – ein Backoffice.

Jeder Schritt der PG-52-Versorgung liegt in derselben Oberfläche: Antrag, eKV, Status, Abrechnung, Patientenakte und Retax-Bearbeitung.

Modul 1

Antragsstrecke (Whitelabel)

Patientinnen und Patienten beantragen Hausnotruf in wenigen Minuten unter Ihrer Marke – ohne selbst mit der Pflegekasse in Kontakt treten zu müssen.

Modul 2

eKV-Generator

Der elektronische Kostenvoranschlag wird automatisch aus den Antragsdaten erzeugt und an die Datenannahmestelle übermittelt.

Modul 3

Backoffice und Status-Sync

Genehmigung, Nachfrage oder Retax der Pflegekasse laufen strukturiert in ein Dashboard – kein manueller Portal-Abgleich.

Modul 4

Monatsabrechnung

Datensätze nach den GKV-Datenformaten werden erzeugt und über eine angebundene, GKV-konforme Schnittstelle übermittelt.

Modul 5

Patientenverwaltung

Pflegegrad, IK, Versorgungsvertrag und Inbetriebnahme-Datum – je Versorgung dokumentiert, versionierbar und prüfsicher abgelegt.

Modul 6

Retax-Cockpit

Der Fehlercode der Datenannahmestelle wird einer Ursache zugeordnet; die Beanstandung im Vertragsverhältnis wird vorbereitet.

Wirtschaftlichkeit

Erlös-Rechnung: was die Anhebung auf 27,00 € bedeutet.

Die monatliche Pauschale im Basistarif wurde zum 01.04.2026 von 25,50 € auf 27,00 € netto angehoben. Was das im Bestand ausmacht:

KennzahlBestand 300 PatientenBestand 1.000 Patienten
Monatliche Erstattung (27,00 € netto je Patient) 8.100 €27.000 €
Mehreinnahme gegenüber 25,50 € (1,50 € je Patient) + 450 € / Monat+ 1.500 € / Monat
Jahres-Mehreinnahme durch die Anhebung+ 5.400 €+ 18.000 €

Beispielrechnung. Voraussetzung ist, dass Vertrags- und Stammdatenabgleich mit den Pflegekassen auf 27,00 € umgestellt sind. Wer den Stammdatenabgleich nicht aktiv anstößt, rechnet zum Teil noch mit 25,50 € ab und verschenkt bis zur Korrektur Mehreinnahmen. Die Rechnung bildet Erlöse ab, keine Deckungsbeiträge – Geräte-, Leitstellen- und Nutzungskosten sind nicht enthalten.

Zielgruppen

Für wen die Software gedacht ist.

Zielgruppe 1

Bestandsanbieter

PG-52-Versorger, die Excel und Papier gegen ein digitales Backoffice tauschen wollen – ohne die Präqualifikation neu machen zu müssen.

Zielgruppe 2

Markteinsteiger

Neue Anbieter mit VB-19C18-Präqualifikation, die den Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI ohne eigene IT-Entwicklung produktiv nutzen wollen.

Zielgruppe 3

Pflegedienste (zweite Gesellschaft)

Ambulante Pflegedienste, die mit einer separaten präqualifizierten Gesellschaft ins PG-52-Geschäft einsteigen wollen.

Klare Abgrenzung

Was die Software nicht ist.

Diese Seite beschreibt das reine Backoffice für Anbieter, die Zulassung, Vertrag und Notrufzentrale selbst mitbringen. Wenn Sie stattdessen die komplette Versorgung inklusive Geräte-Pool und 24/7-Leitstelle aus einer Hand suchen, führt der Hausnotruf-Komplettservice (PG 52) zum passenden Modell.

  • Kein Ersatz für die Präqualifikation. § 126 SGB V bleibt Ihre Zulassung – wir stützen den Antrag, ersetzen ihn nicht.
  • Kein Ersatz für den Versorgungsvertrag. Den Vertrag nach § 78 SGB XI schließen Sie weiterhin mit den Pflegekassen – wir liefern die technische Anbindung.
  • Kein eigenes Direktabrechnungs-Konto. Die Abrechnung läuft über eine angebundene, GKV-konforme Schnittstelle unter Ihrer eigenen IK.
  • Keine Notrufzentrale. Die 24/7-Zentrale betreiben Sie selbst oder über einen Zentralen-Dienstleister; wir organisieren die Verwaltung darum herum.
Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen.

Kurzantworten auf das, was im Erstgespräch zur Hausnotruf-Software am häufigsten kommt.

Wer kann die Hausnotruf-Software einsetzen?+
Bestehende Pflegehilfsmittel-Anbieter, ambulante Pflegedienste (mit zweiter Firmierung) und Markteinsteiger mit Präqualifikation nach § 126 SGB V im Versorgungsbereich 19C18 und einem gültigen Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI. Falls Sie noch keine Präqualifikation oder keinen Vertrag haben, unterstützen wir beim Aufbau.
Welche rechtliche Grundlage hat die Abrechnung?+
§ 40 Abs. 1 SGB XI (technisches Pflegehilfsmittel) definiert den Anspruch der pflegebedürftigen Person. Die konkreten Abrechnungssätze und Dokumentationspflichten ergeben sich aus dem Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI mit den Pflegekassen – oder aus dem Rahmenvertrag, dem der Anbieter beitritt. Die elektronische Abrechnung selbst läuft im DTA-Verfahren nach § 105 SGB XI. Details zum Vertrag: Hausnotrufvertrag 2026.
Wie viel kostet die Software?+
Pro elektronischem Kostenvoranschlag ab 0,50 €, pro Abrechnung ab 0,75 € (netto, B2B), ohne Mindestmenge. Dazu kommt eine monatliche Nutzungspauschale für die Plattform, die erst ab aktiver Versorgung berechnet wird; die Whitelabel-Antragsstrecke wird einmalig eingerichtet. Weitere Modul- oder Funktionsgebühren gibt es nicht. Die konkreten Konditionen erhalten Sie im Gespräch.
Was passiert bei einer Retax der Pflegekasse?+
Zunächst zeigt das Retax-Cockpit den Fehlercode der Datenannahmestelle und die vermutliche Ursache (falsche Kostenträger-IK, Pflegegrad, Positionsnummer). Zwischen Anbieter und Pflegekasse besteht ein Gleichordnungsverhältnis (BSG); der Weg ist eine Beanstandung im Versorgungsvertrag, kein Widerspruch nach §§ 78, 83 f. SGG. Bleibt eine Einigung aus, ist die Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG statthaft.
Wie schnell ist die Software einsatzbereit?+
Vom Demotermin bis zum Live-Gang in der Regel vier Wochen – bei bestehender Präqualifikation und bestehendem Versorgungsvertrag. Ohne Vertrag planen wir 8 – 12 Wochen inklusive Vertragsabschluss mit den Pflegekassen ein. Wenn Sie von einer Alt-Software kommen, beschreibt der 4-Wochen-Migrationsplan den Ablauf im Detail.
Wie unterscheidet sich das vom Pflegebox-Konfigurator?+
Der Pflegebox-Konfigurator ist das Whitelabel-Produkt für die 42-€-Verbrauchspauschale (PG 54). Die Hausnotruf-Software ist das eigenständige Backoffice für PG 52 – beide Produkte teilen die technische Backoffice-Schicht, unterscheiden sich aber in Vertrags- und Abrechnungslogik.
Fachlich geprüft
Kira Marie Siewert
Product Owner im HealthTech-Bereich · Digitalisierung der Pflege
Zuletzt geprüft am
Nächster Schritt

Testen Sie die Software an einem Beispiel aus Ihrem Bestand.

30-Minuten-Demo mit Beispiel-Antrag, Beispiel-Abrechnung und Erlös-Rechnung – auf Basis Ihres tatsächlichen Patientenbestands.