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Pflegehilfsmittel-Finder 2026

Statt langer PDF-Liste: nach Produktgruppe filtern und sofort sehen, welche Kasse zahlt und über welchen Weg abgerechnet wird.

Produktgruppe filtern

14 Einträge

PflegehilfsmittelProduktgruppeWer zahltAbrechnungsweg
Saugende Bettschutzeinlagen (Einmal)PG 54Pflegekasse
42-Euro-Pauschale
§ 105 SGB XI · Übermittlung § 302 SGB V
Einmalhandschuhe (unsteril)PG 54Pflegekasse
42-Euro-Pauschale
§ 105 SGB XI · Übermittlung § 302 SGB V
Hände- und FlächendesinfektionPG 54Pflegekasse
42-Euro-Pauschale
§ 105 SGB XI · Übermittlung § 302 SGB V
Mundschutz / OP-MaskenPG 54Pflegekasse
42-Euro-Pauschale
§ 105 SGB XI · Übermittlung § 302 SGB V
Schutzschürzen (Einmal)PG 54Pflegekasse
42-Euro-Pauschale
§ 105 SGB XI · Übermittlung § 302 SGB V
FingerlingePG 54Pflegekasse
42-Euro-Pauschale
§ 105 SGB XI · Übermittlung § 302 SGB V
Waschbare BettschutzeinlagenPG 51Pflegekasse
Einzelversorgung
§ 105 SGB XI · Übermittlung § 302 SGB V
Wiederverwendbarer Bettschutz mit FixierungPG 51Pflegekasse
Einzelversorgung
§ 105 SGB XI · Übermittlung § 302 SGB V
Hausnotruf-Basisgerät (stationär)PG 52Pflegekasse
Monatliche Pauschale
§ 105 SGB XI · Übermittlung § 302 SGB V
Mobiler Hausnotruf mit GPS und Sturzerkennung
In der Versorgung über unsere Plattform ist die Sturzerkennung im mobilen Gerät serienmäßig enthalten – kein Eigenanteil.
PG 52Pflegekasse
Monatliche Pauschale
§ 105 SGB XI · Übermittlung § 302 SGB V
Aufsaugende InkontinenzhosenPG 15Krankenkasse
Pauschale § 33 SGB V
§ 302 SGB V
InkontinenzvorlagenPG 15Krankenkasse
Pauschale § 33 SGB V
§ 302 SGB V
Inkontinenz-NetzhosenPG 15Krankenkasse
Pauschale § 33 SGB V
§ 302 SGB V
Ableitende Inkontinenzhilfen (Katheter)PG 15Krankenkasse
Einzelversorgung
§ 302 SGB V

Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel?

Beide Begriffe werden oft verwechselt, führen aber zu unterschiedlichen Kassen und Abrechnungswegen.

Pflegekasse

PG 51, 52, 54

Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 78 Abs. 2 SGB XI. PG 54 läuft über die 42-Euro-Pauschale, PG 51 als Einzelversorgung und der Hausnotruf (PG 52) über eine monatliche Pauschale.

Krankenkasse

PG 15 Inkontinenz

Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V. Anspruchsgrundlage § 33 SGB V, Abrechnung nach § 302 SGB V – über die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse.

Anbieter-Sicht

Präqualifizierung entscheidet

Wer abrechnen will, braucht in der Regel eine Präqualifizierung nach § 126 SGB V im passenden Versorgungsbereich (z. B. VB 19D für Verbrauchsprodukte und Bettschutzeinlagen).

Häufige Fragen

Pflegehilfsmittel-Finder – kurz erklärt

Was ist der Unterschied zwischen Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel?

Pflegehilfsmittel stehen im Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 78 Abs. 2 SGB XI und werden von der Pflegekasse getragen, etwa die 42-Euro-Verbrauchsbox oder der Hausnotruf. Hilfsmittel wie Inkontinenzartikel der Produktgruppe 15 stehen im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V und werden von der Krankenkasse getragen.

Welche Produktgruppen gibt es bei Pflegehilfsmitteln?

Für die Versorgung über unsere Plattform relevant sind PG 51 zur Körperpflege und Hygiene, PG 52 zur selbständigen Lebensführung mit dem Hausnotruf sowie PG 54 für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die über die 42-Euro-Pauschale laufen.

Brauche ich als Anbieter eine Präqualifizierung, um abzurechnen?

Für die Abrechnung mit Kranken- und Pflegekassen ist in der Regel eine Präqualifizierung nach § 126 SGB V im passenden Versorgungsbereich erforderlich. Der Finder zeigt je Eintrag den Abrechnungsweg an.

Was ist die 42-Euro-Pauschale (PG 54)?

Ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause erhalten Versicherte monatlich bis zu 42 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – Handschuhe, Desinfektion, Masken, Einmal-Bettschutz und weitere. Die Pauschale läuft über die Pflegekasse, nicht über die Krankenkasse.

Sind Hausnotruf-Kosten erstattungsfähig?

Ja. Liegen die Voraussetzungen vor, übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 eine monatliche Pauschale für den Hausnotruf (seit 01.04.2026: 27,00 € netto). Für Zusatzfunktionen wie Sturzerkennung verlangen Anbieter häufig einen Eigenanteil. Bei Leistungserbringern, die über unsere Plattform versorgen, ist die Sturzerkennung im mobilen Gerät serienmäßig enthalten – ohne Aufpreis und ohne Eigenanteil für die Versicherten. Wir liefern dafür Software und Fulfillment; Vertragspartner der Pflegekasse bleibt der Leistungserbringer.

Als Anbieter Pflegehilfsmittel abrechnen?

Pflegehilfsmittelparadies bildet die gesamte Versorgungs-Strecke als Software und Fulfillment ab: Antrag, eKV, Whitelabel-Versand und Abrechnung nach § 302 SGB V und auf Basis der Verträge nach § 78 SGB XI.