Die Präqualifizierung gilt nie für ein Unternehmen als Ganzes, sondern immer für einzelne Versorgungsbereiche. Wer eine Pflegebox liefern will, braucht 19D. Wer Hausnotruf anbietet, braucht 19C. Wer Inkontinenzhilfen der Produktgruppe 15 über die Krankenkasse abrechnet, braucht 15A. Dieses Verzeichnis ordnet die für Pflegehilfsmittel relevanten Kennungen, erklärt ihren Aufbau und zeigt, welcher Bereich eine Betriebsbegehung verlangt und welcher mit einer Dokumentenprüfung auskommt.
Stand: 21. September 2026 · Grundlage: Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes vom 28.04.2025 (18. Fortschreibung, in Kraft seit 01.06.2025) · Änderungsprotokoll
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Versorgungsbereich?
- Wie die Kennung aufgebaut ist
- Die Versorgungsbereiche für Pflegehilfsmittel
- 19C und 19D: die beiden Bereiche von 2024
- Mit oder ohne Betriebsbegehung?
- Welche Qualifikation die fachliche Leitung braucht
- Apotheken: 21 Bereiche bleiben pflichtig
- Gültigkeit, Überwachungen und Kosten
- Häufige Fragen zu den Versorgungsbereichen
- Quellen
- Änderungsprotokoll
Das Wichtigste in Kürze
- Die ersten beiden Ziffern einer Kennung verweisen auf den Produktbereich des Hilfsmittelverzeichnisses, der Buchstabe grenzt den Teilbereich ab: 19D liegt also im Produktbereich 19, deckt aber auch Positionsnummern der Pflegehilfsmittel ab.
- Für Pflegehilfsmittel sind fünf Bereiche relevant: 15A, 19A, 19B, 19C und 19D.
- Hausnotruf läuft seit dem 15. Mai 2024 über den eigenen Bereich 19C. Bestehende 19B-Zertifikate mit Hausnotruf gelten längstens bis zum 14. April 2029 weiter.
- Eine Betriebsbegehung ist nur in den handwerklichen Bereichen vorgeschrieben – Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Hörakustik und Augenoptik. Für 15A, 19A bis 19D genügt die Dokumentenprüfung.
- Maßgeblich ist der Kriterienkatalog vom 28.04.2025; er gilt seit dem 1. Juni 2025 und hat unter anderem den Bereich 19A um Treppenlifte und Rampensysteme erweitert.
Was ist ein Versorgungsbereich?
Ein Versorgungsbereich ist die kleinste Einheit, in der die Präqualifizierung nach § 126 SGB V erteilt wird. Die Präqualifizierungsstelle prüft nicht "das Unternehmen", sondern für jede Betriebsstätte, ob die Voraussetzungen für einen bestimmten Ausschnitt des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses erfüllt sind. Im Zertifikat stehen deshalb einzelne Kennungen wie 19D oder 15A – und nur für diese darf abgerechnet werden.
Welche Produkte zu welcher Kennung gehören, legt der Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes fest. Er wird fortgeschrieben, und seit dem 1. Juni 2025 gilt die 18. Fortschreibung mit dem Katalog vom 28. April 2025. Mit dieser Fassung sind unter anderem zwei Produktuntergruppen für Treppenlifte und Rampensysteme in den Bereich 19A gekommen. Wer sein Zertifikat 2023 erhalten hat, arbeitet also unter einem anderen Katalogstand als ein Antragsteller von heute.
Die Kennungen sind kein reines Ordnungsmerkmal: Sie werden bei der Datenübermittlung an den GKV-Spitzenverband angegeben und tauchen in den Versorgungsverträgen der Kassen auf. Welche Stelle welchen Bereich überhaupt zertifizieren darf, steht in ihrer Akkreditierung – der Überblick dazu liegt im Verzeichnis der Präqualifizierungsstellen.
Wie die Kennung aufgebaut ist
Der Aufbau folgt einer einfachen Logik, die in der Praxis trotzdem oft zu Verwechslungen führt:
| Bestandteil | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| Erste zwei Ziffern | Produktbereich des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V | 19 = Krankenpflegeartikel |
| Buchstabe | Teilbereich mit eigenem Anforderungsprofil | 19B, 19C, 19D |
| Zusatz "R" | wird angehängt, wenn die Stelle räumliche Voraussetzungen geprüft hat, also ein Geschäftslokal vorhanden ist | 01AR |
| Ohne Zusatz | Vertriebsweg ohne Geschäftslokal | 01A |
Zwei Stolperfallen sind typisch. Erstens: Die führende Ziffernfolge sagt nichts darüber aus, welche Produkte am Ende abgedeckt sind. Die Bereiche 19B und 19D liegen im Produktbereich 19, umfassen aber Positionsnummern der Pflegehilfsmittel-Produktgruppen 51 und 54 – deshalb ist 19D der Einstieg für die 42-€-Box und nicht etwa ein Bereich "54". Welche Produktgruppe zu welchem Kostenträger gehört, klärt die Produktgruppen-Übersicht.
Zweitens: In den Tabellen des Kriterienkatalogs stehen hinter manchen Kennungen weitere Ziffern, etwa bei Hausnotruf. Dieselbe Kennung erscheint dort in unterschiedlichen Zeilen mit unterschiedlichen Endziffern, während Akkreditierungs- und Antragsunterlagen der Präqualifizierungsstellen durchgehend die kurze Form führen. Für Anträge, Verträge und Datenübermittlung ist die kurze Form maßgeblich.
Die Versorgungsbereiche für Pflegehilfsmittel
Für Pflegehilfsmittel-Anbieter sind fünf Kennungen relevant:
| Kennung | Inhalt | Typischer Anbieter | Begehung |
|---|---|---|---|
| 15A | Inkontinenzhilfen (PG 15), ohne elektronische Beckenboden-Messsysteme | Sanitätshaus, Pflegeheim mit eigenem Vertragsbeitritt | nein |
| 19A | Pflegebetten, behindertengerechte Betten, Zurichtungen und Zubehör, Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung, seit 06/2025 auch Treppenlifte und Rampensysteme | Sanitätshaus, Reha-Fachhandel | nein |
| 19B | Krankenpflegeartikel, Produkte zur Hygiene im Bett, Waschsysteme, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung | Anbieter mit breitem Pflegehilfsmittel-Sortiment | nein |
| 19C | Hausnotrufsysteme (52.40.01) und Zubehör (52.40.02) | Hausnotruf-Anbieter | nein |
| 19D | Stechbecken, Bettschutzeinlagen, Produkte zur Hygiene im Bett, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, Einmalhandschuhe | Pflegebox-Anbieter, ambulanter Pflegedienst, Markteinsteiger | nein |
Die Abgrenzung zwischen 19B und 19D entscheidet über den Aufwand beim Einstieg. 19D deckt die häusliche Versorgung ab: die Verbrauchsprodukte der 42-€-Pauschale (54.99.01 und 54.99.02), saugende Bettschutzeinlagen (54.45.01), wiederverwendbare saugende Bettschutzeinlagen (51.40.01) und Bettschutzeinlagen der Produktgruppe 19 (19.40.05). Wer darüber hinaus etwa Waschsysteme oder Mobilitätshilfen führen will, braucht 19B mit dem größeren Anforderungsprofil. Für eine reine Pflegebox-Versorgung reicht 19D.
Welche Kennung zu welcher Betriebsart passt – Pflegeheim, ambulanter Pflegedienst, Apotheke oder Sanitätshaus –, zeigt die Übersicht zur Präqualifizierung nach Betriebsart.
19C und 19D: die beiden Bereiche von 2024
Beide Kennungen sind mit der 17. Fortschreibung am 15. Mai 2024 in Kraft getreten, und beide verfolgen dasselbe Ziel: Versorgungen mit überschaubarem Risiko aus dem breiten Bereich 19B herauszulösen.
19D – der Einstiegspfad für die häusliche Pflege. Der Bereich bündelt genau die Produkte, die in der Häuslichkeit eingesetzt werden. Die Anforderungen liegen unter denen von 19B, und für Apotheken entfällt die Präqualifizierung hier vollständig. Für Markteinsteiger ist 19D damit der kürzeste Weg zur Direktabrechnung mit der Pflegekasse.
19C – der eigene Bereich für Hausnotruf. Zum selben Stichtag hat der GKV-Spitzenverband die Produktuntergruppen 52.40.01 (Hausnotrufgeräte) und 52.40.02 (Zubehör) aus 19B herausgelöst. Wer heute neu in den Hausnotruf einsteigt, beantragt 19C. Bestehende Präqualifizierungen, die den Hausnotruf noch über 19B abdecken, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablauf, längstens bis zum 14. April 2029. Das ist kein rein formaler Punkt: Wer sein Zertifikat in dieser Zeit erneuert, wechselt in die neue Kennung – und sollte den Antrag entsprechend früh stellen. Marktzahlen und Erstattungssätze zum Hausnotruf stehen im Hausnotrufsysteme-Leitfaden.
Mit oder ohne Betriebsbegehung?
Ob eine Betriebsbegehung stattfindet, hängt nicht vom einzelnen Antrag ab, sondern vom Bereich. Die Präqualifizierungsstellen sind für unterschiedliche Geltungsbereiche akkreditiert; in vier davon ist die Begehung vorgeschrieben. Die folgende Zuordnung stammt aus der Liste akkreditierter Tätigkeiten von PFI Germany (Stand 28.05.2025) und dem Zertifizierungsprogramm der Agentur für Präqualifizierung:
| Geltungsbereich | Versorgungsbereiche (Beispiele) | Prüfform |
|---|---|---|
| Orthopädietechnik | 20A, 23C, 24A, 26A, 38A | Begehung |
| Orthopädieschuhtechnik | 31A, 31D, 31E, 31F | Begehung |
| Hörakustik | 13A, 13B | Begehung |
| Augenoptik | 25A, 25E | Begehung |
| Alle übrigen Bereiche | 15A, 19A, 19B, 19C, 19D und die weiteren nicht-handwerklichen Bereiche | Dokumentenprüfung |
Für Pflegehilfsmittel bedeutet das: Ein Antrag für 19D oder 19C läuft über Unterlagen – Mietvertrag oder Grundbuchauszug, Raumskizze und eine Foto- oder Videodokumentation der Betriebsausstattung, die nicht älter als drei Monate sein darf. Ein Neubetrieb oder ein Umzug in andere Räume kann eine Begehung auslösen, ebenso Unstimmigkeiten in den Unterlagen; dann trägt der Leistungserbringer die Kosten. Umgekehrt kann eine Begehung auch freiwillig beantragt werden, wenn die schriftliche Nachweisführung im Einzelfall aufwendiger wäre.
In den vier handwerklichen Bereichen gilt die Begehung nicht nur beim Erstantrag: Dort erfordert auch jede Überwachung innerhalb des Fünf-Jahres-Zyklus eine Vor-Ort-Prüfung. Das ist der eigentliche Kostentreiber – und der Grund, warum die Kalkulation für ein Sanitätshaus mit Orthopädietechnik anders aussieht als für einen Pflegebox-Anbieter. Beide Fälle lassen sich im Präqualifizierung Kosten-Rechner durchrechnen.
Welche Qualifikation die fachliche Leitung braucht
Jeder Versorgungsbereich verlangt eine fachliche Leitung, und hier unterscheiden sich die Bereiche deutlicher als bei der Begehung.
In den handwerklichen Bereichen ist der Kreis eng gezogen: Beinprothesen (24A) oder orthopädische Maßschuhe (31A, 31F) verlangen einen Meisterabschluss des jeweiligen Gesundheitshandwerks, Hörhilfen (13A) einen Hörakustikermeister, Sehhilfen (25A) einen Augenoptikermeister. Ein Quereinstieg ist dort ausgeschlossen.
Für 15A und die Bereiche 19B bis 19D ist der Kreis bewusst weiter. Zugelassen sind neben handwerklichen Abschlüssen auch pflegerische und pharmazeutische Qualifikationen – etwa Pflegefachkräfte, Apotheker, PTA oder medizinische Fachangestellte – sowie Personen mit einschlägiger Berufspraxis im Fachhandel. Wer keine einschlägige Berufsausbildung hat, kommt über mehrjährige Praxis im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe in Frage. Beim Hausnotruf (19C) sind zusätzlich Qualifikationen aus dem Rettungsdienst zugelassen, was zur Anforderung an die Notrufbearbeitung passt.
Die genaue Liste der zugelassenen Abschlüsse führt jede Präqualifizierungsstelle in ihren Antragsformularen. Vor dem Antrag lohnt der Abgleich, weil die Stelle die Qualifikation der fachlichen Leitung für jeden beantragten Bereich gesondert prüft. Den kompletten Weg vom Zertifikat bis zur ersten Abrechnung beschreibt der Leitfaden Pflegehilfsmittel-Anbieter werden.
Apotheken: 21 Bereiche bleiben pflichtig
Seit dem 1. April 2024 brauchen öffentliche Apotheken für apothekenübliche Hilfsmittel keine Präqualifizierung mehr. Rechtsgrundlage ist § 126 Abs. 1b SGB V, eingefügt durch das ALBVVG; welche Produkte als apothekenüblich gelten, regelt eine Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband.
Die Befreiung ist weitreichend, aber nicht vollständig: In 21 Versorgungsbereichen bleibt die Präqualifizierung bestehen – 01B, 01C, 01D, 02D, 03D, 03E, 04B, 05B, 05C, 07A, 09A, 10A, 15B, 18B, 20B, 20C, 22A, 23A, 23B, 29A und 33A. Für die Pflegehilfsmittel-Bereiche 19B, 19C und 19D sowie für 15A steht die Pflicht nicht auf dieser Liste. Eine Apotheke kann die 42-€-Box also ohne Präqualifizierung abgeben, für Stoma-Versorgung (29A) oder Gehhilfen (10A) dagegen nicht.
Gültigkeit, Überwachungen und Kosten
Die Präqualifizierung ist nach § 126 Abs. 1a Satz 5 SGB V auf höchstens fünf Jahre befristet. Innerhalb dieser Laufzeit finden zwei Überwachungen statt, bei denen die Stelle eine Auswahl der Nachweise erneut prüft; an der Laufzeit selbst ändert das nichts. Der Antrag auf Re-Präqualifizierung sollte spätestens drei Monate vor Ablauf vorliegen, sonst droht eine Versorgungslücke – ohne gültiges Zertifikat entfällt das vertragliche Versorgungsrecht.
Die Entgelte setzt jede Stelle selbst fest. Als Anhaltspunkt: Die Agentur für Präqualifizierung berechnet laut Entgelttabelle mit Stand 19.11.2025 für die Dokumentenprüfung je Betriebsstätte 199 € für Pflegedienste und Homecare mit bis zu drei Bereichen und 209 € für Apotheken und Sanitätshäuser mit bis zu fünf Bereichen; jeder weitere Versorgungsbereich kostet dort 5 €, eine Überwachung 159 € beziehungsweise 179 €, eine Betriebsbegehung 299 € zuzüglich Reisekosten. Andere Stellen veröffentlichen eigene Gebührenordnungen mit abweichenden Sätzen – der Vergleich lohnt sich, die Details dazu stehen im Verzeichnis der Präqualifizierungsstellen.
Nach dem Zertifikat folgen Institutionskennzeichen, Vertragsbeitritt und die laufende Abrechnung. Wie diese Kette digital aussieht – von der Antragsstrecke über den eKV bis zum Abrechnungsdatensatz –, zeigen wir in einem 30-minütigen Demotermin am Beispiel Ihres geplanten Sortiments. Einen Überblick über Ablauf und Unterlagen gibt die Seite zur Präqualifikation.
Häufige Fragen zu den Versorgungsbereichen
Was ist ein Versorgungsbereich bei der Präqualifizierung?
Der Ausschnitt des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses, für den eine Betriebsstätte die Eignung nachweist. Wer einen weiteren Bereich aufnehmen will, stellt dafür einen Änderungsantrag bei seiner Präqualifizierungsstelle; das Zertifikat wird ergänzt, die Laufzeit bleibt unverändert. Umgekehrt gilt: Ein Bereich, der nicht im Zertifikat steht, kann auch dann nicht abgerechnet werden, wenn das Sortiment bereits vorhanden ist.
Welchen Versorgungsbereich braucht ein Pflegebox-Anbieter?
Den Versorgungsbereich 19D. Er ist der kleinere der beiden Pflegehilfsmittel-Bereiche und reicht für die häusliche Versorgung aus; Waschsysteme oder Mobilitätshilfen fallen dagegen unter 19B. Reihenfolge in der Praxis: erst die Präqualifizierung für 19D, dann das Institutionskennzeichen, dann der Beitritt zum Versorgungsvertrag der Kasse. Ohne die Kennung im Zertifikat nimmt die Kasse den Beitritt nicht an.
Welche Kennung gilt für Hausnotruf?
19C "Hausnotrufsysteme". Der Bereich umfasst die Produktuntergruppen 52.40.01 für die Geräte und 52.40.02 für das Zubehör. Begegnen Ihnen längere Schreibweisen mit angehängten Ziffern, stammen sie aus den Tabellen des Kriterienkatalogs; für Antrag, Vertrag und Datenübermittlung ist die kurze Form maßgeblich.
Für welche Versorgungsbereiche ist eine Betriebsbegehung Pflicht?
Für die handwerklichen Geltungsbereiche Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Hörakustik und Augenoptik. Dort ist auch jede Überwachung im Fünf-Jahres-Zyklus mit einer Vor-Ort-Prüfung verbunden. Alle übrigen Bereiche, darunter 15A und 19A bis 19D, werden über Unterlagen geprüft. Eine Begehung kann trotzdem anlassbezogen erfolgen, etwa bei Unstimmigkeiten oder bei einem Neubetrieb.
Kann ich mehrere Versorgungsbereiche in einem Antrag bündeln?
Ja. Die Entgelttabellen der Stellen enthalten eine Grundgebühr, die mehrere Bereiche einschließt – bei der Agentur für Präqualifizierung bis zu drei beziehungsweise fünf Bereiche, weitere kosten dort 5 € je Bereich. Entscheidend ist, dass für jeden beantragten Bereich die fachliche Leitung und die sachlichen Voraussetzungen nachgewiesen sind.
Was passiert mit alten Zertifikaten, wenn sich der Katalog ändert?
Bestehende Zertifikate laufen bis zu ihrem regulären Ende weiter; geprüft wurde nach dem Katalogstand zum Zeitpunkt der Ausstellung. Erst die Re-Präqualifizierung bringt den Betrieb auf die aktuelle Fassung – für Hausnotruf-Anbieter mit der festen Grenze 14. April 2029. Wer in der Zwischenzeit einen Bereich ergänzt, wird für diesen Bereich bereits nach dem neuen Katalog geprüft.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Empfehlungen gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V, Kriterienkatalog vom 28.04.2025 (18. Fortschreibung, in Kraft seit 01.06.2025), abgerufen am 21.09.2026
- Agentur für Präqualifizierung: Präqualifizierung Hausnotruf (Herauslösung von 52.40.01 und 52.40.02 aus 19B zum 15.05.2024, Übergang bis 14.04.2029), abgerufen am 21.09.2026
- Agentur für Präqualifizierung: Zertifizierungsprogramm und Entgelttabelle, Stand 19.11.2025
- PFI Germany: Liste akkreditierter Tätigkeiten im Rahmen der Präqualifizierung, Stand 28.05.2025
- mdc medical device certification: Antragsformular Präqualifizierung, Stand 12/2025
- Agentur für Präqualifizierung: Für diese 21 Versorgungsbereiche bleibt die Präqualifizierung für Apotheken bestehen
- § 126 Abs. 1a und 1b SGB V (Abs. 1b eingefügt durch das ALBVVG, BGBl. 2023 I Nr. 197); Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband, angewendet seit 01.04.2024
- § 139 SGB V (Hilfsmittelverzeichnis), § 78 Abs. 2 SGB XI (Pflegehilfsmittelverzeichnis), § 40 Abs. 2 SGB XI (Pauschale von 42 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel)
Änderungsprotokoll
Dieses Verzeichnis pflegen wir fortlaufend. Jede inhaltliche Änderung dokumentieren wir hier:
- 21.09.2026 – Erstveröffentlichung. Kennungen und Zuschnitte gegen den Kriterienkatalog vom 28.04.2025 geprüft, Begehungspflicht über die Akkreditierungs-Geltungsbereiche der Präqualifizierungsstellen abgeglichen, Hausnotruf-Übergangsfrist bei der Agentur für Präqualifizierung verifiziert.
Eine Kennung fehlt oder ein Zuschnitt hat sich geändert? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular – wir prüfen und aktualisieren das Verzeichnis.




