Die 42-€-Monatspauschale nach § 40 Abs. 2 SGB XI
Der gesetzliche Anspruch ergibt sich aus § 40 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XI: monatlich bis zu 42 € pro versicherter pflegebedürftiger Person. Die Pauschale gilt unabhängig vom Pflegegrad – ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Versorgung.
Voraussetzung für die Direktabrechnung mit der Pflegekasse: gültige Präqualifikation nach § 126 SGB V. Wir unterstützen bei der Beantragung, falls noch nicht vorhanden.
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