Die Beschaffung in einem Satz: Wer als Anbieter Pflegeboxen nach § 40 Abs. 2 SGB XI versorgt, bezieht sein PG-54-Sortiment (Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Desinfektion) entweder direkt bei Herstellern wie Hartmann, Abena, Attends, Meditrade oder Essity – oder gebündelt über den Fachgroßhandel wie igefa; entscheidend ist in beiden Fällen, dass die gelieferten Produkte zu den Positionsnummern des Hilfsmittelverzeichnisses und zum eigenen Versorgungsvertrag passen.

Stand: 10. August 2026 · Einträge am Veröffentlichungstag gegen die Anbieter-Websites geprüft · Änderungsprotokoll

Inhaltsverzeichnis

  1. Beschaffung für die Pflegebox: die zwei Wege
  2. Verifizierte Hersteller mit PG-54-Sortiment
  3. Fachgroßhandel: gebündelte Beschaffung
  4. Worauf gewerbliche Einkäufer achten
  5. Von der Beschaffung zur Abrechnung
  6. Häufige Fragen zum Pflegehilfsmittel-Einkauf
  7. Änderungsprotokoll

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die 42-Euro-Verbrauchsbox braucht ein Anbieter ein lieferfähiges PG-54-Sortiment: Bettschutzeinlagen (Einmal), Handschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Hände- und Flächendesinfektion.
  • Zwei Beschaffungswege: Direktbezug beim Hersteller (eigene Konditionen je Geschäftsbeziehung) oder Fachgroßhandel (ein Lieferant, gebündeltes Sortiment, eigene Bestellsysteme).
  • Dieses Verzeichnis ist ein neutrales Faktenverzeichnis: alphabetisch sortiert, ohne Preisangaben und ohne Bewertung – Konditionen verhandelt jeder Anbieter selbst.
  • Maßgeblich für die Abrechnungsfähigkeit ist nicht die Marke, sondern die Zuordnung zur Positionsnummer im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands und der eigene Versorgungsvertrag.
  • Beschafft ist nur die halbe Strecke: ohne Präqualifikation (VB 19D oder 19B) und Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI wird kein Karton abrechenbar.

Beschaffung für die Pflegebox: die zwei Wege

Jedes Pflegebox-Geschäft steht auf zwei Beinen: der Vertrags- und Abrechnungsseite (Präqualifikation, Versorgungsvertrag, DTA) und der Warenseite. Für die Warenseite haben sich zwei Modelle etabliert:

  • Direktbezug beim Hersteller – sinnvoll ab planbaren Volumina. Der Anbieter verhandelt Konditionen direkt, bindet sich aber je Sortimentsbereich an einzelne Lieferbeziehungen (Inkontinenz, Handschuhe und Desinfektion kommen selten aus einem Haus).
  • Fachgroßhandel – ein Ansprechpartner für das komplette Verbrauchssortiment, elektronische Bestellwege, gebündelte Logistik. Dafür eine Handelsstufe mehr in der Kette.

In der Praxis kombinieren viele Anbieter beide Wege: Kernartikel mit hohem Volumen direkt, Randsortiment über den Großhandel. Welche Produktarten überhaupt in die Box gehören, listet unsere PG-54-Komplettliste mit Positionsnummern.

Verifizierte Hersteller mit PG-54-Sortiment

Alphabetisch sortiert, ohne Wertung. Alle Angaben am 10.08.2026 gegen die Unternehmens-Websites geprüft:

HerstellerSortimentsschwerpunkt (PG-54-relevant)Sitz
ABENA GmbHInkontinenz, Handschuhe, Hygiene-Einwegartikel, HautpflegeZörbig (Sachsen-Anhalt)
Attends GmbHSaugende Inkontinenzprodukte, Fixierhosen, BettschutzSchwalbach am Taunus
Essity Germany GmbHInkontinenz (Marke TENA)Mannheim
Meditrade GmbHHandschuhe, Masken, Schutzkleidung, Desinfektion, InkontinenzKiefersfelden (Oberbayern)
PAUL HARTMANN AGInkontinenz (MoliCare), Desinfektion (Sterillium/BODE), WundversorgungHeidenheim

Zum B2B-Zugang im Einzelnen: ABENA führt einen eigenen Geschäftskunden-Bereich und gehört zur dänischen Abena-Gruppe (Aabenraa). Attends betreibt neben dem Endkundengeschäft eine telefonische Fachberatung (06196 5089-522). Meditrade (Familienunternehmen seit 1988, rund 1.500 Artikel) liefert sowohl über den Fachhandel als auch in direkten B2B-Beziehungen. HARTMANN vertreibt über eigene B2B-Kanäle; das Sortiment umfasst neben Inkontinenz (MoliCare) auch Desinfektion (Sterillium/BODE).

Fachgroßhandel: gebündelte Beschaffung

Wer nicht je Sortimentsbereich einzelne Herstellerbeziehungen aufbauen will, bündelt über den Fachgroßhandel:

igefa SE & Co. KG – Fachgroßhandel für Hygiene, Pflege und Arbeitsschutz mit rund 30 Standorten bundesweit und einem Sortiment von über 300.000 Artikeln. Bestellt wird elektronisch über das hauseigene Bestellsystem, per EDI-Anbindung oder den Online-Shop – für Anbieter mit eigener Warenwirtschaft ein relevanter Punkt, weil sich Bestellprozesse automatisieren lassen.

Weitere Großhändler nehmen wir nach Verifikation in den Turnusprüfungen auf – dieses Verzeichnis wächst wie unsere anderen laufend geprüften Übersichten schrittweise und nur mit belegten Einträgen.

Worauf gewerbliche Einkäufer achten

Vier Prüfpunkte entscheiden, ob ein Sortiment nicht nur günstig, sondern auch abrechenbar ist:

  1. Positionsnummern-Zuordnung – die gelieferten Produkte müssen den PG-54-Produktarten des Hilfsmittelverzeichnisses entsprechen. Was formal nicht zuzuordnen ist, fliegt in der Kassenprüfung raus.
  2. Vertragskonformität – der eigene Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI definiert, was in welcher Qualität geliefert werden darf. Sortiment immer gegen den Vertrag spiegeln, nicht gegen den Katalog.
  3. Lieferfähigkeit im Monatsrhythmus – die Verbrauchsbox ist ein Abo-Geschäft: jeden Monat, an jeden Versicherten, pünktlich.
  4. Konformitätsnachweise – Medizinprodukte- und Hygienekonformität der Artikel dokumentieren lassen; die Nachweispflicht im Kassenkontakt liegt beim Versorger, nicht beim Lieferanten.

Bewusst keine Preisangaben: Konditionen sind Verhandlungssache je Volumen und Geschäftsbeziehung. Ein Verzeichnis mit veralteten Preisen wäre schlechter als keines.

Von der Beschaffung zur Abrechnung

Das Sortiment im Lager ist die halbe Strecke – Geld fließt erst, wenn die Vertrags- und Abrechnungskette steht:

  1. Präqualifikation nach § 126 SGB V – für reine 42-Euro-Box-Anbieter seit April 2024 über den vereinfachten Versorgungsbereich VB 19D, sonst VB 19B. Details auf unserer Präqualifikations-Seite.
  2. Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI – Beitritt zum Rahmenvertrag oder Einzelvertrag mit den Pflegekassen.
  3. Antragstrecke und Abrechnung – eKV, monatliche Versorgung, DTA-Datensatz an die zuständige Datenannahmestelle.

Den kompletten Einstiegspfad beschreibt Pflegehilfsmittel-Anbieter werden; die Margenlogik der Pauschale rechnet 42-Euro-Pauschale: Marge maximieren durch. Wer Antragstrecke, Versand und Abrechnung nicht selbst bauen will, sieht sich den Pflegebox-Konfigurator an oder bucht direkt einen 30-minütigen Demotermin.

Häufige Fragen zum Pflegehilfsmittel-Einkauf

Wo kaufen Pflegebox-Anbieter ihre Produkte ein?

Über zwei Wege: direkt bei Herstellern mit PG-54-relevantem Sortiment (etwa ABENA, Attends, Essity/TENA, HARTMANN, Meditrade) oder gebündelt über den Fachgroßhandel wie igefa. Viele Anbieter kombinieren beide Wege – Volumenartikel direkt, Randsortiment über den Großhandel.

Was unterscheidet Hersteller-Direktbezug und Fachgroßhandel?

Beim Direktbezug verhandelt der Anbieter Konditionen je Hersteller, braucht aber mehrere Lieferbeziehungen für das volle Boxsortiment. Der Fachgroßhandel bündelt Inkontinenz, Handschuhe, Desinfektion und Schutzartikel bei einem Partner mit elektronischen Bestellwegen (Shop, EDI) – gegen eine zusätzliche Handelsstufe in der Kette.

Müssen Pflegebox-Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein?

Die gelieferten Produkte müssen den Produktarten der Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands zuzuordnen sein und dem eigenen Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI entsprechen. Nicht zuordenbare Artikel sind nicht über die 42-Euro-Pauschale abrechenbar.

Gibt es beim Großhandel Mindestbestellmengen?

Das regelt jeder Lieferant individuell je Kundenbeziehung und Volumen – verlässliche Pauschalaussagen sind nicht möglich. Konditionen, Staffeln und Mindestmengen gehören ins direkte Gespräch mit dem Hersteller oder Großhändler; dieses Verzeichnis führt bewusst keine Preis- oder Konditionsangaben.

Reicht ein guter Lieferant, um Pflegeboxen abzurechnen?

Nein. Abrechenbar wird die Versorgung erst mit Präqualifikation nach § 126 SGB V (für reine Verbrauchsbox-Anbieter über VB 19D), Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI und korrekter DTA-Übermittlung an die Datenannahmestelle der jeweiligen Pflegekasse. Die Warenseite ersetzt die Vertragsseite nicht.

Warum enthält dieses Verzeichnis keine Preise und kein Ranking?

Einkaufskonditionen hängen von Volumen, Sortimentsmix und Verhandlung ab und veralten schnell – veröffentlichte Preise wären irreführend. Das Verzeichnis ist deshalb ein neutrales Faktenverzeichnis: alphabetisch, mit verifiziertem Sortimentsschwerpunkt und Sitz, ohne Bewertung der Anbieter.

Änderungsprotokoll

Dieses Verzeichnis pflegen wir fortlaufend. Jede inhaltliche Änderung dokumentieren wir hier:

  • 10.08.2026 – Erstveröffentlichung mit fünf Herstellern (ABENA, Attends, Essity, HARTMANN, Meditrade) und einem Fachgroßhändler (igefa). Alle Einträge am Veröffentlichungstag gegen die Unternehmens-Websites verifiziert. Neutrales Faktenverzeichnis: alphabetisch, ohne Preise, ohne Ranking. Weitere Anbieter werden nach Verifikation in den Turnusprüfungen ergänzt.

Sie sind Hersteller oder Großhändler mit PG-54-Sortiment und fehlen hier – oder eine Angabe stimmt nicht mehr? Über das Kontaktformular prüfen wir jeden Hinweis vor der Aufnahme.