Wer Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel mit den gesetzlichen Kassen abrechnen will, kommt an einer Präqualifizierungsstelle nicht vorbei – und hat dabei freie Wahl. Genau hier beginnt das Problem: Eine aktuelle, vollständige Übersicht aller aktiven PQ-Stellen mit Zuständigkeiten und Preisen sucht man im Netz vergeblich. Die letzte Sammel-Liste des GKV-Spitzenverbands stammt vom Dezember 2018. Diese Lücke schließen wir – mit einem Verzeichnis, das wir alle zwei bis drei Wochen gegen die DAkkS-Datenbank und die Anbieter-Websites prüfen.
Stand: 13. Juli 2026 · alle 14 Einträge an diesem Datum verifiziert · Änderungsprotokoll
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Präqualifizierungsstelle – und warum brauchen Anbieter sie?
- Alle aktiven Präqualifizierungsstellen 2026 im Überblick
- Was kostet die Präqualifizierung 2026?
- Welche PQ-Stelle passt zu welchem Anbieter?
- Versorgungsbereiche für Pflegehilfsmittel: 19B, 19D und 19C18 erklärt
- Ablauf und Fristen: von der Antragstellung bis zum Zertifikat
- Häufige Fragen zu Präqualifizierungsstellen
- Änderungsprotokoll
Das Wichtigste in Kürze
- Präqualifizierungsstellen prüfen nach § 126 Abs. 1a SGB V, ob ein Leistungserbringer die Eignungskriterien für die Kassenversorgung erfüllt. Seit Juli 2019 benötigen sie dafür eine Akkreditierung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
- Stand Juli 2026 sind 14 PQ-Stellen aktiv am Markt, die für Pflegehilfsmittel-relevante Versorgungsbereiche präqualifizieren. Anbieter dürfen frei wählen – das Zertifikat gilt bei allen Kassen gleichermaßen.
- Die Kosten beginnen bei rund 199 € pro Betriebsstätte und Antrag (AfPQ-Entgelttabelle, Stand 11/2025). Begehungspflichtige Versorgungsbereiche kosten etwa 299 € zusätzlich plus Reisekosten.
- Das Zertifikat gilt 5 Jahre; in dieser Zeit sind zwei Überwachungen fällig. Für die Bearbeitung des Antrags gilt eine 8-Wochen-Frist.
- Seit dem 1. April 2024 gibt es mit dem Versorgungsbereich 19D einen vereinfachten Einstiegspfad ausschließlich für die 42-€-Verbrauchspauschale – Apotheken sind hier nach § 126 Abs. 1b SGB V sogar ganz von der Präqualifizierung befreit.
Was ist eine Präqualifizierungsstelle – und warum brauchen Anbieter sie?
Eine Präqualifizierungsstelle ist eine neutrale, von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierte Prüforganisation. Sie bestätigt im Auftrag des Leistungserbringers, dass Betrieb, Personal und Prozesse die Eignungskriterien des GKV-Spitzenverbands nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V erfüllen. Ohne diese Bestätigung nehmen die Kassen keinen Versorgungsvertrag an – die Präqualifizierung ist damit das Eintrittsticket in die Direktabrechnung.
Wichtig für die Praxis: Das PQ-Zertifikat einer akkreditierten Stelle gilt bundesweit bei allen Kranken- und Pflegekassen. Es gibt keine „bessere" oder „schlechtere" Stelle aus Kassensicht – Unterschiede liegen bei Preis, Bearbeitungstempo, Digitalisierungsgrad des Antragsportals und der Abdeckung spezieller Versorgungsbereiche.
Die Prüfung selbst ist kein Hexenwerk, aber formal streng: Nachweise zu Fachpersonal, Betriebsräumen, Produktsortiment und Dokumentationsprozessen müssen vollständig und aktuell sein. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Alle aktiven Präqualifizierungsstellen 2026 im Überblick
Die folgende Tabelle führt alle Präqualifizierungsstellen, die Stand Juli 2026 aktiv am Markt sind und Pflegehilfsmittel-relevante Versorgungsbereiche abdecken. Grundlage sind die offizielle Benennungsliste des GKV-Spitzenverbands, die DAkkS-Akkreditierungsdatenbank und die Anbieter-Websites. Jeden Eintrag prüfen wir im Turnus von zwei bis drei Wochen erneut.
Alle 14 Einträge zuletzt geprüft am 13.07.2026.
| PQ-Stelle (PQS-ID) | Sitz | Website | Bereiche |
|---|---|---|---|
| 3cert GmbH (059) | Castrop-Rauxel | 3cert.de | alle¹ |
| AfP Agentur für Präqualifizierung (029) | Eschborn | afp-da.de | alle¹ |
| azh / NOVENTI HealthCare (017) | Aschheim | azh.de | alle |
| CERT iQ GmbH (008) | Fürth | cert-iq.de | alle |
| DGP GmbH (010) | Lünen | dgp-gmbh.de | alle |
| DIZert GmbH (045) | Naunhof | dizert.de | alle |
| GPQG mbH (006) | Altenholz | gpqg.de | alle² |
| HAWE-Systems GmbH (009) | Röthenbach | praequalifizierungsstelle.de | alle |
| PFI Pirmasens e. V. (050) | Pirmasens | pfi-pirmasens.de | alle³ |
| PÜG mbH (014) | Gäufelden | pueg.de | alle |
| QVH Service GmbH (011) | Berlin | qvh-praequalifizierung.de | alle |
| SANCERT (052) | Weil am Rhein | sancert-online.de | Teilportfolio⁴ |
| TQCert GmbH (007) | Kassel | tqcert.de | alle |
| VQZ Bonn GmbH (021) | Bonn | vqz-bonn.de | alle |
¹ außer 13A (Hörhilfen) · ² außer 13A, 24D-E/36A-B, 25A-F, 99H · ³ außer einzelner Spezialbereiche (u. a. 12A, 16A, 27A) · ⁴ u. a. 15A-B und 19B – deckt 19C/19D nicht ab
Die Kurzform der Firmennamen dient der Lesbarkeit; die vollständigen Firmierungen lauten u. a. DGP Deutsche Gesellschaft zur Präqualifizierung im Gesundheitswesen mbH, GPQG Gesellschaft für Präqualifizierung im Gesundheitswesen mbH, PÜG Prüf- und Überwachungsgesellschaft mbH, PFI Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e. V., SANCERT Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen und TQCert GmbH Zertifizierungsstelle Kassel.
Nicht mehr aktiv sind fünf Stellen aus der ursprünglichen Benennungsliste, die ihre Tätigkeit zum 30. April 2019 eingestellt haben – darunter die PQ-Stelle des vdek, TÜV SÜD Product Service und care id. Wer noch ein Zertifikat einer dieser Stellen besitzt, sollte die Folge-Präqualifizierung rechtzeitig bei einer aktiven Stelle beantragen.
Zwei weitere Stellen aus der offiziellen Liste – AO-Präqualifizierungs-GmbH (nur Sehhilfen) und PräQ mbH (nur Hörhilfen und verwandte Bereiche) – sind für Pflegehilfsmittel-Anbieter nicht relevant und deshalb hier nicht aufgeführt.
Verbindliche Quelle bleibt die Akkreditierungsdatenbank der DAkkS (Suchbegriff „Präqualifizierung") sowie die Präqualifizierungs-Seite des GKV-Spitzenverbands.
Was kostet die Präqualifizierung 2026?
Die Preise setzen die PQ-Stellen selbst fest – ein Blick auf zwei oder drei Entgelttabellen lohnt sich also. Als konkreter Anhaltspunkt: Bei der AfPQ beginnt der Erstantrag laut Entgelttabelle (Stand 11/2025) bei 199 € pro Betriebsstätte für Berufsgruppen ohne Begehungspflicht, etwa ambulante Pflegedienste mit bis zu drei Versorgungsbereichen. Apotheken und Sanitätshäuser ohne Begehung zahlen dort 209 € für bis zu fünf Versorgungsbereiche.
| Kostenposition | Typischer Rahmen | Anmerkung |
|---|---|---|
| Erstantrag (ohne Begehung) | ab 199–209 € | pro Betriebsstätte, je nach Berufsgruppe und Zahl der Versorgungsbereiche |
| Betriebsbegehung | ca. 299 € zzgl. Reisekosten | nur bei begehungspflichtigen Versorgungsbereichen, z. B. 0,80 €/km |
| Überwachung (2× in 5 Jahren) | ca. 139–179 € je Prüfung | Pflichtbestandteil des 5-Jahres-Zyklus |
| Änderungsantrag | ca. 79 € | z. B. neuer fachlicher Leiter |
| Standortwechsel | ab ca. 119 € | zzgl. Verfahrensgebühren |
Die Beispielwerte stammen aus der öffentlich einsehbaren AfPQ-Entgelttabelle; andere Stellen wie DIZert veröffentlichen eigene Gebührenordnungen mit abweichenden Sätzen. Für einen Anbieter, der ausschließlich die 42-€-Verbrauchsbox über den Versorgungsbereich 19D abwickeln will, bleibt die Gesamtinvestition damit meist deutlich unter 1.000 € für den vollen 5-Jahres-Zyklus.
Die Präqualifizierung ist allerdings nur der erste Kostenblock auf dem Weg in die Direktabrechnung. Danach folgen Versorgungsvertrag, Datenannahmestellen-Anbindung und die laufende Abrechnung – und genau dort entscheidet sich, ob das Geschäftsmodell trägt. Wie die komplette Kette digital aussieht, zeigen wir in einem 30-minütigen Demotermin an einem Beispiel aus Ihrem geplanten Versorgungsvolumen.
Welche PQ-Stelle passt zu welchem Anbieter?
Da das Zertifikat überall gleich gilt, entscheiden fünf praktische Kriterien:
- Abdeckung des Versorgungsbereichs: Wer nur die Verbrauchspauschale (19D) plant, kann fast jede Stelle wählen. Für Hausnotruf (19C18) oder Spezialbereiche lohnt der Blick in die Tabelle oben – SANCERT etwa deckt 19C/19D nicht ab.
- Digitales Antragsportal: Einige Stellen (u. a. AfPQ, DIZert) arbeiten mit reinen Online-Portalen und Dokumenten-Upload. Das beschleunigt Rückfragen spürbar.
- Preisstruktur bei mehreren Betriebsstätten: Ketten und Filialbetriebe sollten Staffelpreise anfragen – DIZert wirbt beispielsweise mit Rabatten ab zehn Standorten.
- Bearbeitungstempo: Formal gilt die 8-Wochen-Frist. Wie schnell es real geht, hängt vor allem von der Vollständigkeit der eigenen Unterlagen ab – hier hilft eine Stelle mit klarer Checkliste mehr als jedes Versprechen.
- Erfahrung mit der eigenen Berufsgruppe: Eine Stelle, die täglich Pflegedienste oder Apotheken prüft, kennt deren typische Nachweislücken und fragt gezielter nach.
Ein Wechsel der PQ-Stelle ist übrigens jederzeit möglich – spätestens zur Folge-Präqualifizierung nach fünf Jahren vergleichen viele Anbieter neu.
Versorgungsbereiche für Pflegehilfsmittel: 19B, 19D und 19C18 erklärt
Für Pflegehilfsmittel-Anbieter sind drei Versorgungsbereiche entscheidend – und sie werden häufig verwechselt:
VB 19D – der Einstiegspfad für die Verbrauchspauschale. Seit dem 1. April 2024 bündelt dieser Bereich ausschließlich die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel der 42-€-Pauschale nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Die Anforderungen sind bewusst niedriger als im Mehrbereichs-VB 19B – kein eigener Ladenraum, schlankere Nachweise. Apotheken sind hier nach § 126 Abs. 1b SGB V sogar vollständig von der Präqualifizierung befreit. Für alle anderen Markteinsteiger ist 19D der schnellste Weg zur digitalen Pflegebox-Versorgung.
VB 19B – der Mehrbereichs-Klassiker. Wer neben der Verbrauchsbox auch wiederverwendbare Bettschutzeinlagen (PG 51) oder ein breiteres Pflegehilfsmittel-Sortiment führen will, präqualifiziert sich im umfassenderen Bereich 19B mit strengeren Anforderungen an Räumlichkeiten und Sortiment.
VB 19C18 – Hausnotruf. Die Versorgung mit Hausnotrufsystemen (PG 52) läuft über einen eigenen Versorgungsbereich mit technischen Zusatzanforderungen, etwa zur 24/7-Leitstelle. Details zum Markt und zur seit April 2026 geltenden 27-€-Pauschale haben wir im Hausnotrufsysteme-Leitfaden aufbereitet.
Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft, zeigt unsere Präqualifikations-Übersicht. Den kompletten Weg vom Zertifikat bis zur ersten Abrechnung beschreibt der Beitrag Pflegehilfsmittel-Anbieter werden.
Ablauf und Fristen: von der Antragstellung bis zum Zertifikat
Der Ablauf ist bei allen Stellen ähnlich strukturiert:
- Stelle wählen und Antrag einreichen – online oder per Formular, mit Angabe der gewünschten Versorgungsbereiche.
- Nachweise hochladen – Berufsurkunden des fachlichen Leiters, Gewerbeanmeldung, Betriebshaftpflicht, je nach Bereich Fotos oder Grundrisse der Betriebsräume.
- Prüfung durch die PQ-Stelle – formal gilt eine Bearbeitungsfrist von 8 Wochen; bei vollständigen Unterlagen geht es oft deutlich schneller. Begehungspflichtige Bereiche erfordern einen Vor-Ort-Termin.
- Zertifikat und Datenmeldung – die Stelle übermittelt die Präqualifizierungsdaten an den GKV-Spitzenverband, der sie den Kassen über die zentrale Datenannahme bereitstellt. Ein separater Nachweisversand an einzelne Kassen entfällt.
- Laufende Pflicht – das Zertifikat gilt 5 Jahre, mit zwei Überwachungen im Zyklus. Änderungen wie ein Wechsel des fachlichen Leiters sind meldepflichtig.
Nach dem Zertifikat beginnt der eigentlich anspruchsvolle Teil: Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI, Anbindung an die Datenannahmestellen und eine Abrechnung, die Retaxierungen vermeidet. Die acht häufigsten Abrechnungsfehler – und wie sie sich systematisch abstellen lassen – haben wir im Retax-Leitfaden zusammengefasst.
Häufige Fragen zu Präqualifizierungsstellen
Wie viele Präqualifizierungsstellen gibt es aktuell in Deutschland?
Stand Juli 2026 sind nach unserer laufend geprüften Übersicht 14 Präqualifizierungsstellen aktiv, die Pflegehilfsmittel-relevante Versorgungsbereiche abdecken. Hinzu kommen zwei Spezialstellen ausschließlich für Seh- bzw. Hörhilfen. Verbindliche Quelle ist die Akkreditierungsdatenbank der DAkkS.
Darf ich meine Präqualifizierungsstelle frei wählen?
Ja. Leistungserbringer wählen ihre PQ-Stelle frei, und das Zertifikat gilt bundesweit bei allen Kranken- und Pflegekassen gleichermaßen. Unterschiede zwischen den Stellen betreffen Preis, Antragsportal, Bearbeitungstempo und die Abdeckung spezieller Versorgungsbereiche – nicht die Gültigkeit des Nachweises.
Was kostet die Präqualifizierung für einen Pflegehilfsmittel-Anbieter?
Der Erstantrag ohne Betriebsbegehung beginnt bei rund 199–209 € pro Betriebsstätte (AfPQ-Entgelttabelle, Stand 11/2025). Dazu kommen im 5-Jahres-Zyklus zwei Überwachungen à ca. 139–179 €. Begehungspflichtige Versorgungsbereiche kosten etwa 299 € zusätzlich plus Reisekosten. Für reine 19D-Anbieter bleibt der volle Zyklus meist unter 1.000 €.
Wie lange dauert die Präqualifizierung?
Für die Bearbeitung gilt eine Frist von 8 Wochen ab vollständigem Antrag. In der Praxis entscheidet die Qualität der eingereichten Unterlagen: Vollständige digitale Anträge ohne Begehungspflicht sind häufig deutlich schneller abgeschlossen, während fehlende Nachweise die häufigste Ursache für Verzögerungen sind.
Brauchen Apotheken eine Präqualifizierung für Pflegehilfsmittel?
Für zum Verbrauch bestimmte, apothekenübliche Pflegehilfsmittel nicht mehr: Seit dem 1. April 2024 sind Apotheken nach § 126 Abs. 1b SGB V von der Präqualifizierungspflicht in diesem Segment befreit. Für andere Versorgungsbereiche – etwa Hausnotruf (19C18) oder das Mehrbereichs-Sortiment 19B – bleibt die Präqualifizierung auch für Apotheken Pflicht.
Was passiert, wenn mein PQ-Zertifikat abläuft?
Ohne gültige Präqualifizierung entfällt die Grundlage für die Direktabrechnung – Kassen können Datensätze zurückweisen. Da das Zertifikat 5 Jahre gilt, sollte die Folge-Präqualifizierung mehrere Monate vor Ablauf beantragt werden. Der Termin eignet sich auch für einen Preis- und Leistungsvergleich der Stellen, denn ein Wechsel ist problemlos möglich.
Änderungsprotokoll
Dieses Verzeichnis pflegen wir fortlaufend. Jede inhaltliche Änderung dokumentieren wir hier transparent:
- 13.07.2026 – Erstveröffentlichung. Alle 14 Einträge gegen DAkkS-Datenbank, GKV-Benennungsliste und Anbieter-Websites geprüft. Kostenrahmen nach AfPQ-Entgelttabelle 11/2025 erfasst.
Sie vermissen eine Stelle oder haben eine Korrektur? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular – wir prüfen jeden Hinweis vor der Aufnahme.
Und wenn die Präqualifizierung geschafft ist: Den kompletten digitalen Prozess dahinter – Whitelabel-Antragstrecke, eKV und GKV-konforme Abrechnung – zeigen wir Ihnen gern live in der Demo.




