
Pflegehilfsmittel-Produktgruppen: PG 15, 51, 52, 54 erklärt
Pflegehilfsmittel-Produktgruppen 2026: PG 15, 51, 52 und 54 mit Rechtsgrundlage, Kostenträger und Versorgungsbereich – und warum PG 51 nicht in die 42 € gehört.
Wickeln Sie die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln durchgängig digital ab – von der Antragstellung über den Whitelabel-Versand bis zur Abrechnung mit den Kranken- und Pflegekassen. Kostenvoranschläge ab 0,50 €, Abrechnungen ab 0,75 €, dazu hochautomatisierte Patientenverwaltung – ohne Kaufpreis für die Plattform, zzgl. monatlicher Nutzungspauschale.


Pflegehilfsmittel-Produktgruppen 2026: PG 15, 51, 52 und 54 mit Rechtsgrundlage, Kostenträger und Versorgungsbereich – und warum PG 51 nicht in die 42 € gehört.

Abrechnungssoftware für Pflegehilfsmittel auswählen: 10 Kriterien von DTA-Anbindung bis Retax-Prävention – mit Selbst-Audit-Fragebogen für Anbieter.

Pflegehilfsmittel beantragen 2026: Anspruch ab Pflegegrad 1, Antrag ohne Rezept in 4 Schritten, bis 42 € monatlich – plus der Weg zur richtigen Kasse.

Stellen Sie den Pflegehilfsmittel-Konfigurator unter Ihrer eigenen Marke bereit und behalten Sie jeden Vorgang im Blick – von der Anfrage über den Whitelabel-Versand bis zur Abrechnung.

Erleben Sie KI-gestützte Beratung in Echtzeit! Auf unseren speziell entwickelten Webseiten erfolgt die gesetzlich erforderliche Beratung durch modernste Künstliche Intelligenz. Unser intelligenter Assistent bietet Ihnen sofortige und individuelle Unterstützung, basierend auf Ihren persönlichen Bedürfnissen. Am Ende erhalten Sie eine maßgeschneiderte Empfehlung für Ihre persönliche Box. Entdecken Sie noch heute die Zukunft der Patientenberatung auf unserer Website!
Eine Plattform mit allen Werkzeugen für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln – von Antrag und Versand bis zur Abrechnung. Für strukturierte Abläufe und mehr Zeit im Tagesgeschäft.
Etablierte Versorger digitalisieren Antrag, eKV und Abrechnung, treten unter eigener Marke auf und senken ihre Retax-Quote.
Erschließen Sie Pflegehilfsmittel als planbares Zusatzgeschäft – die Versorgung läuft über unsere präqualifizierte Partnergesellschaft, Sie brauchen keine eigene Zulassung aufzubauen.
Ohne Kaufpreis für die Plattform in die Pflegehilfsmittel-Versorgung einsteigen und Abläufe von Anfang an automatisieren.
Von der Genehmigung bis zur Abrechnung: ein durchgängiger Prozess für Leistungserbringer, der das Retax-Risiko senkt – mit KI-gestützten Beratungsprozessen als Teil der Versorgung.
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Pflegehilfsmittelparadies bildet den gesamten Prozess in einer Oberfläche ab – von Antrag und eKV über den Versand bis zur Abrechnung nach § 302 SGB V mit den Krankenkassen und auf Basis der Verträge nach § 78 SGB XI mit den Pflegekassen. Alle Schritte laufen DSGVO-konform.
Für Leistungserbringer, die Pflegehilfsmittel versorgen: etablierte Anbieter, ambulante Pflegedienste und Unternehmen, die neu in die Versorgung einsteigen oder ihre Abläufe digitalisieren wollen.
Digitale Antragstellung, elektronischen Kostenvoranschlag, eine Vorprüfung zur Reduzierung des Retax-Risikos vor dem Versand, Abrechnung nach § 302 SGB V (Krankenkassen) und auf Basis der Verträge nach § 78 SGB XI (Pflegekassen) sowie Reporting – in einem Prozess verzahnt.
Ein elektronischer Kostenvoranschlag ist ab 0,50 € möglich, eine Abrechnung ab 0,75 €. Dazu kommt eine monatliche Nutzungspauschale für die Plattform, die erst ab aktiver Versorgung berechnet wird; ein optionales Whitelabel-Framework wird einmalig abgerechnet. Einen Kaufpreis oder eine Lizenzgebühr für die Software gibt es nicht. Die konkreten Konditionen erhalten Sie im Gespräch.
Sprechen Sie mit uns über die digitale Versorgung und Abrechnung Ihrer Pflegehilfsmittel – unverbindlich.