Inhalt
- Was sind Pflegehilfsmittelverträge?
- Wichtige Voraussetzungen (Präqualifizierung & Co.)
- Vertragsoptionen: AC/TK 19-00-P50 und AC/TK 19-00-P52
- Download-Link zum AC/TK 19-00-P50
- Download-Link zum AC/TK 19-00-P52
- Warum wir den Vertrag AC/TK 19-00-P52 bevorzugen
- So treten Sie den Verträgen bei: Online-Beitrittsmanager
- Fazit
1. Was sind Pflegehilfsmittelverträge?
Pflegehilfsmittelverträge regeln die Versorgung von Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (z. B. Mundschutz, Schutzhandschuhe, Desinfektionsmittel) sowie mit Hausnotrufsystemen. Grundlage dafür sind die §§ 78 Abs. 1 in Verbindung mit 40 Abs. 2 SGB XI. Der GKV-Spitzenverband (als Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen) schließt diese Verträge auf Bundesebene.
Wichtig: Nach § 78 Absatz 1 Satz 1 SGB XI dürfen Pflegehilfsmittel nur auf Basis von Verträgen nach § 127 SGB V abgegeben werden. Das bedeutet: Wer gesetzlich Versicherte mit Pflegehilfsmitteln versorgen möchte, benötigt einen entsprechenden Vertrag oder muss einem bestehenden Vertrag beitreten.
Weitere Details zu den Pflegehilfsmittelverträgen finden Sie auch direkt auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.
2. Wichtige Voraussetzungen (Präqualifizierung & Co.)
Um einem der Pflegehilfsmittelverträge beitreten zu können, müssen Leistungserbringer bzw. Verbände in der Regel eine Präqualifizierung gemäß § 126 SGB V für den entsprechenden Versorgungsbereich (19B oder 19D) vorweisen können. Diese Bestätigung dient dazu, die fachliche und qualitative Eignung für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sicherzustellen.
Ausnahme: Apotheken benötigen ab dem 01.04.2024 für die Abgabe von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln keinen Präqualifizierungsnachweis mehr (§ 126 Absatz 1b SGB V).
3. Vertragsoptionen: AC/TK 19-00-P50 und AC/TK 19-00-P52
Der GKV-Spitzenverband hat unter anderem folgende beitrittsfähige Verträge nach § 78 Absatz 1 SGB XI in Verbindung mit § 127 SGB V geschlossen:
- AC/TK 19-00-P50 (Vertrag mit Einzelleistungserbringern)
- AC/TK 19-00-P52 (Vertrag mit Einzelleistungserbringern)
Diese Verträge beinhalten unter anderem neue Vertragsinhalte und Preise sowie die Möglichkeit, neue Produkte (z. B. FFP2-Masken und Desinfektionstücher) abzurechnen.
Download-Link zum AC/TK 19-00-P50
PHM Vertrag Einzelleistungserbringer AC/TK 19-00-P50 (PDF)
Download-Link zum AC/TK 19-00-P52
PHM Vertrag Einzelleistungserbringer AC/TK 19-00-P52 (PDF)
4. Warum wir den Vertrag AC/TK 19-00-P52 bevorzugen
Auch wenn beide Verträge derzeit gültig sind, empfehlen wir ausdrücklich den Beitritt zum Vertrag AC/TK 19-00-P52, da die Konditionen darin günstiger bzw. vorteilhafter für Leistungserbringer ausfallen. Dies kann sich beispielsweise in besseren Vergütungsregelungen oder in klareren Abrechnungsmodalitäten zeigen.
5. So treten Sie den Verträgen bei: Online-Beitrittsmanager
Um einem der Pflegehilfsmittelverträge beizutreten, nutzen Sie den Online-Beitrittsmanager des GKV-Spitzenverbandes.
- Online-Formular ausfüllen: Wählen Sie die gewünschte Vertragsversion (z. B. AC/TK 19-00-P52) aus und geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein.
- Beitrittserklärung herunterladen: Nach dem Ausfüllen erhalten Sie die Beitrittserklärung als PDF.
- Unterschriebene Erklärung versenden: Der Beitritt wird laut GKV-Spitzenverband „frühestens mit dem postalischen Zugang der Beitrittserklärung“ wirksam.
- Präqualifizierungsnachweis beilegen (falls erforderlich): Senden Sie diesen ggf. an den GKV-Spitzenverband, wenn Sie nicht unter die Apotheken-Ausnahme fallen.
Tipp: Achten Sie auf die Bearbeitungsfristen: Um die rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen, sollte Ihr Beitritt bis zum 15. eines Monats erklärt werden (bzw. spätestens sieben Werktage vor Monatsende für Hausnotrufverträge).
6. Fazit
Der Beitritt zu einem Pflegehilfsmittelvertrag ist für Leistungserbringer und Verbände unumgänglich, um gesetzlich Versicherte mit Pflegehilfsmitteln versorgen zu dürfen. Dank neuer Verträge wie AC/TK 19-00-P50 oder AC/TK 19-00-P52 profitieren Sie von verbesserten Vertragsinhalten und Preisstrukturen.
Da wir die Bedingungen im AC/TK 19-00-P52 besonders vorteilhaft finden, empfehlen wir Ihnen dringend, diesen Vertrag in Betracht zu ziehen. Alle Beitrittsinformationen finden Sie im Online-Beitrittsmanager.
Für weitere Informationen und konkrete vertragliche Details verweisen wir auf die Quellen des GKV-Spitzenverbands. Starten Sie noch heute Ihren Beitritt und sichern Sie sich den Zugang zu einer geregelten und leistungsstarken Versorgung im Bereich Pflegehilfsmittel!