Die Liste in einem Satz: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands) umfassen genau acht Produktarten – saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen (einmal und wiederverwendbar) sowie Hände- und Flächendesinfektionsmittel – und werden über die 42-€-Monatspauschale nach § 40 Abs. 2 SGB XI von der Pflegekasse bezahlt.
Stand: 20. Juli 2026 · Grundlage: amtliches Hilfsmittelverzeichnis (PG 54) · Änderungsprotokoll
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
- Die komplette PG-54-Liste mit Positionsnummern
- Was gehört NICHT in die 42-€-Pauschale?
- Wer hat Anspruch – und wie kommt man an die Produkte?
- So läuft die monatliche Versorgung ab
- Für Anbieter: Was darf geliefert werden?
- Häufige Fragen zur PG-54-Liste
- Änderungsprotokoll
Das Wichtigste in Kürze
- Die Produktgruppe 54 umfasst acht Produktarten in drei Untergruppen: saugende Bettschutzeinlagen (54.45.01), Schutzausrüstung wie Handschuhe und Schürzen (54.99.01) sowie Desinfektionsmittel (54.99.02).
- Bezahlt wird über die Pauschale nach § 40 Abs. 2 SGB XI: bis zu 42 € pro Monat, direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse abgerechnet – ohne Eigenanteil und ohne ärztliche Verordnung.
- Voraussetzung beim Versicherten: anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 und Pflege im häuslichen Umfeld.
- Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen gehören NICHT in die 42 € – sie sind ein eigener Anspruch der Produktgruppe 51. Auch Hausnotruf (PG 52) und Inkontinenzprodukte (PG 15, Krankenkasse) laufen separat.
- Der Anbieter kann jederzeit gewechselt werden; nicht genutzte Monate verfallen rückwirkend.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Einmal- und Verbrauchsprodukte, die die häusliche Pflege hygienischer und sicherer machen – für Pflegebedürftige ebenso wie für pflegende Angehörige. Rechtsgrundlage des Anspruchs ist § 40 Abs. 2 SGB XI; die konkreten Produkte definiert das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands in der Produktgruppe 54.
Der Unterschied zu klassischen Hilfsmitteln: Verbrauchsprodukte werden nicht leihweise gestellt, sondern monatlich neu geliefert und verbraucht. Deshalb gibt es statt einer Einzelgenehmigung die monatliche Pauschale – aktuell bis zu 42 €, die der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Viele Familien kennen diese Leistung als „Pflegebox".
Die komplette PG-54-Liste mit Positionsnummern
Die folgende Tabelle führt alle Produktarten der Produktgruppe 54 mit ihren Abrechnungs-Positionsnummern. Die Positionsnummer ist der Schlüssel der Kassenabrechnung – nur gelistete Produkte sind erstattungsfähig.
| Produkt | Positionsnummer | Übliche Einheit | Einsatzzweck |
|---|---|---|---|
| Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch) | 54.45.01.0001 | 25–30 Stück | Schutz von Bett und Sitzmöbeln |
| Fingerlinge | 54.99.01.0001 | 100 Stück | Hygiene bei einzelnen Handgriffen |
| Einmalhandschuhe | 54.99.01.1001 | 100 Stück | Grundschutz bei der Körperpflege |
| Mundschutz | 54.99.01.2001 | 50 Stück | Infektionsschutz in der Pflege |
| Schutzschürzen (Einmalgebrauch) | 54.99.01.3001 | 100 Stück | Kleidungsschutz bei der Pflege |
| Schutzschürzen (wiederverwendbar) | 54.99.01.4001 | 1 Stück | waschbarer Kleidungsschutz |
| Händedesinfektionsmittel | 54.99.02.0001 | 500 ml | Händehygiene der Pflegeperson |
| Flächendesinfektionsmittel | 54.99.02.1001 | 500 ml | Desinfektion von Kontaktflächen |
Drei Hinweise zur Tabelle: Erstens sind die Einheiten übliche Packungsgrößen aus der Versorgungspraxis – die konkrete Zusammenstellung innerhalb der 42 € ist frei kombinierbar. Zweitens ergeben sich die Erstattungsbeträge je Produkt aus dem jeweiligen Versorgungsvertrag der Kasse, nicht aus einer freien Preisliste. Drittens ist das amtliche Verzeichnis die einzige verbindliche Quelle: maßgeblich ist der aktuelle Stand der PG 54 im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, zuletzt fortgeschrieben im März 2025.
Was gehört NICHT in die 42-€-Pauschale?
Die häufigsten Verwechslungen entstehen an den Rändern der Produktgruppe – und kosten Familien wie Anbieter bares Geld:
- Wiederverwendbare (waschbare) Bettschutzeinlagen sind Produktgruppe 51 – ein EIGENER Anspruch gegen die Pflegekasse nach § 40 SGB XI i. V. m. § 78 SGB XI, mit eigenem Versorgungszeitraum (typisch etwa 2 Stück je 1,5 Jahre, je nach Vertrag). Wer sie in die 42 € einrechnet, verschenkt einen zusätzlichen Anspruch. Details zur digitalen Abwicklung: Bettschutzeinlagen-Versorgung.
- Hausnotruf ist Produktgruppe 52 – eigener Zuschuss von 27 € netto monatlich (seit 1. April 2026) plus einmalig 10,49 € Installation, zusätzlich zur Verbrauchspauschale. Marktübersicht im Hausnotrufsysteme-Leitfaden.
- Inkontinenzprodukte (Windeln, Vorlagen, Pants) sind Produktgruppe 15 und laufen über die KRANKENkasse nach § 33 SGB V mit ärztlicher Verordnung – nicht über die Pflegekassen-Pauschale.
- Pflegebett, Rollstuhl, Duschhocker sind technische Hilfsmittel (Leihe bzw. Einzelgenehmigung), keine Verbrauchsprodukte.
Diese Abgrenzung ist auch der Kern der PG-54-Abrechnungslogik: Produktgruppen 51 und 54 müssen getrennt eingereicht werden, sonst weist die Datenannahmestelle den Datensatz zurück.
Wer hat Anspruch – und wie kommt man an die Produkte?
Die Anspruchshürde ist bewusst niedrig: anerkannter Pflegegrad 1 bis 5, Pflege im häuslichen Umfeld (eigene Wohnung, Familie oder betreutes Wohnen – nicht im Pflegeheim) und mindestens eine nicht-professionelle Pflegeperson im Alltag. Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig; der Antrag läuft formlos über den Anbieter oder direkt bei der Pflegekasse.
Wichtig für Familien: Der Anspruch entsteht nicht automatisch. Nicht beantragte Monate verfallen ersatzlos – wer erst im November startet, bekommt die zehn Monate davor nicht nachgezahlt. Und: Der Anbieter darf für Produkte innerhalb der Pauschale keinen Eigenanteil berechnen; die Abrechnung läuft vollständig zwischen Anbieter und Pflegekasse.
So läuft die monatliche Versorgung ab
- Antrag stellen – über die Antragsstrecke des Anbieters (3–5 Minuten) oder formlos bei der Pflegekasse; Pflegegrad und häusliche Pflege genügen.
- Genehmigung durch die Pflegekasse – typisch innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen; bei elektronischem Kostenvoranschlag oft in 24–72 Stunden.
- Monatliche Lieferung – die gewählte Produktzusammenstellung kommt frei Haus; die Zusammensetzung kann monatlich angepasst werden.
- Direktabrechnung – der Anbieter rechnet die Pauschale nach § 105 SGB XI mit der Pflegekasse ab; der Versicherte sieht keine Rechnung.
Ein Anbieterwechsel ist jederzeit möglich – etwa bei falschen Größen oder unzuverlässiger Lieferung. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel auch den Wechselprozess gegenüber der Kasse.
Für Anbieter: Was darf geliefert werden?
Für Sanitätshäuser, Pflegedienste und Markteinsteiger ist die PG-54-Liste die Sortimentsgrundlage: Erstattungsfähig ist nur, was im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und über die Positionsnummern der Tabelle abgerechnet wird. Die Erstattungshöhe je Position regelt der Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI bzw. der Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbands – die 42 € sind die Obergrenze pro Versichertem und Monat, abgerechnet wird der Vertragspreis der tatsächlich gelieferten Produkte.
Der Einstieg in diese Versorgung ist seit April 2024 bewusst vereinfacht: Der Versorgungsbereich VB 19D deckt ausschließlich die Verbrauchspauschale ab und senkt die Präqualifizierungs-Hürden deutlich – welche Prüfstelle dafür infrage kommt, zeigt unser Verzeichnis der Präqualifizierungsstellen. Die Vertragspreis-Logik und typische Abrechnungsfehler haben wir im Abrechnungs-Überblick aufbereitet.
Wie die komplette Kette – Whitelabel-Antragsstrecke, eKV, monatliche Wiederkehr-Logistik und GKV-konforme Abrechnung – in einem System aussieht, zeigen wir am Beispiel des Pflegebox-Konfigurators oder direkt in einem 30-minütigen Demotermin.
Häufige Fragen zur PG-54-Liste
Welche Produkte zählen zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?
Acht Produktarten der Produktgruppe 54: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch (54.45.01), Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Einmal- und wiederverwendbare Schutzschürzen (54.99.01) sowie Hände- und Flächendesinfektionsmittel (54.99.02). Verbindliche Quelle ist das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands.
Sind Windeln und Inkontinenzeinlagen in der 42-€-Pauschale enthalten?
Nein. Aufsaugende Inkontinenzprodukte gehören zur Produktgruppe 15 und werden von der KRANKENkasse nach § 33 SGB V erstattet – mit ärztlicher Verordnung und eigenem Genehmigungsweg. Die 42-€-Pauschale der Pflegekasse deckt ausschließlich die PG-54-Verbrauchsprodukte wie Handschuhe, Bettschutz und Desinfektion ab.
Wer hat Anspruch auf die 42 € Pflegehilfsmittel monatlich?
Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause, in der Familie oder im betreuten Wohnen gepflegt wird – nicht im Pflegeheim. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich, ein Eigenanteil fällt nicht an. Der Antrag läuft formlos über den Anbieter oder die Pflegekasse.
Kann ich mir die 42 € auch bar auszahlen lassen?
Nein. Die Pauschale nach § 40 Abs. 2 SGB XI ist eine Sachleistung: Die Pflegekasse bezahlt gelieferte Produkte direkt an den Vertragsanbieter. Eine Barauszahlung oder Verrechnung mit dem Pflegegeld ist nicht vorgesehen. Nicht genutzte Monate verfallen ersatzlos.
Wofür braucht man die Positionsnummern der PG 54?
Die Positionsnummer (z. B. 54.99.01.1001 für Einmalhandschuhe) identifiziert jedes Produkt eindeutig in der Kassenabrechnung. Anbieter rechnen ausschließlich über diese Nummern nach § 105 SGB XI ab; eine Positionsnummer außerhalb des Hilfsmittelverzeichnisses führt zur automatischen Rückweisung des Datensatzes durch die Datenannahmestelle.
Zählen wiederverwendbare Bettschutzeinlagen zur 42-€-Pauschale?
Nein – das ist die häufigste Verwechslung. Waschbare Bettschutzeinlagen sind Produktgruppe 51 und bilden einen eigenen, zusätzlichen Anspruch gegen die Pflegekasse (§ 40 SGB XI i. V. m. § 78 SGB XI) mit eigenem Versorgungszeitraum von typischerweise 1,5 Jahren. Nur die Einmal-Variante (54.45.01) läuft über die 42-€-Pauschale.
Änderungsprotokoll
Diese Liste pflegen wir gegen das amtliche Hilfsmittelverzeichnis. Jede inhaltliche Änderung dokumentieren wir hier:
- 20.07.2026 – Erstveröffentlichung. Alle acht Produktarten und Positionsnummern gegen HMV-Stand (Fortschreibung März 2025) und aktuelle Abrechnungsunterlagen geprüft.
Sie vermissen ein Produkt oder haben eine Korrektur? Über das Kontaktformular prüfen wir jeden Hinweis gegen das amtliche Verzeichnis.




