Inhalt

  1. Hintergrund: Was sich 2025 in der Pflege ändert
  2. Erhöhung der Leistungen: höhere Pauschalen und dynamische Anpassung
  3. Entlastungsbudget ab Juli 2025
  4. Der neue Pflegehilfsmittelvertrag: Chance und Verpflichtung
  5. Digitalisierung und Pflegeunterstützung
  6. Was Händler jetzt tun sollten
  7. Weiterführende Links
  8. Ausblick

1. Hintergrund: Was sich 2025 in der Pflege ändert

Das Jahr 2025 bringt eine Reihe tiefgreifender Neuerungen für die Pflege in Deutschland. Laut dem Ratgeber Amor Pflege steigen zum 1. Januar 2025 die meisten Pflegeleistungen um 4,5 %. Das betrifft u. a. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag. Gleichzeitig wurde der bisherige Pflegehilfsmittelvertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV‑Spitzenverband gekündigt; nach einem Schiedsverfahren gilt seit 1. Juni 2025 ein neuer Vertrag. Für Händler von Pflegehilfsmitteln ist es wichtig, diese Änderungen frühzeitig zu verstehen, denn sie wirken sich auf die Erstattung, das Abrechnungsverfahren und die Kundenerwartungen aus.

2. Erhöhung der Leistungen: höhere Pauschalen und dynamische Anpassung

Die Pflegereform erhöht nicht nur das Pflegegeld: Auch das Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch steigt. Die Pauschale, die Pflegebedürftige für Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel erhalten, steigt von 40 € auf 42 € pro Monat. Zudem wird ein Mechanismus zur dynamischen Anpassung eingeführt: Geld‑ und Sachleistungen sollen künftig alle drei Jahre automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden. Für Händler bedeutet das mittelfristig höhere Budgets und regelmäßige Anpassungen – ein Faktor, der bei der Preiskalkulation berücksichtigt werden muss.

3. Entlastungsbudget ab Juli 2025

Eine zentrale Neuerung der Pflegereform ist das Entlastungsbudget, das ab 1. Juli 2025 greift. Es fasst die bisher getrennten Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in einem einzigen Jahresbudget von 3 539 € zusammen. Pflegebedürftige können das Budget flexibler nutzen, weil die komplizierte Übertragung zwischen den Leistungen entfällt. Begleitend dazu entfällt die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege, die maximale Dauer der Verhinderungspflege steigt von 6 auf 8 Wochen und das halbe Pflegegeld wird bis zu acht Wochen weitergezahlt. Für Händler von Pflegehilfsmitteln eröffnet das Entlastungsbudget die Möglichkeit, Kunden über längerfristige Pflegeunterstützung zu beraten und Pakete zu schnüren, die Kurzzeit‑ und Verhinderungspflege kombinieren.

4. Der neue Pflegehilfsmittelvertrag: Chance und Verpflichtung

Nach intensiven Verhandlungen trat am 1. Juni 2025 ein neuer Pflegehilfsmittelvertrag in Kraft. Er bringt mehrere Änderungen mit sich:

  • Informationspflicht der Pflegekassen – Versorgende Apotheken und Händler müssen künftig unverzüglich informiert werden, wenn die Versorgungsberechtigung eines Kunden wegfällt oder der Leistungserbringer wechselt. Dadurch soll das Ausfallrisiko bei der Abrechnung verringert werden. Da für die technische Umsetzung Vorbereitungen nötig sind, tritt diese Regelung erst am 1. März 2026 in Kraft.
  • Vereinfachtes Abrechnungsverfahren – Die bisher verpflichtende monatliche Übermittlung von A4‑Empfangsbestätigungen entfällt. Händler müssen die Belege nur noch aufbewahren und bei Bedarf elektronisch vorlegen. Das reduziert Bürokratie und schafft Freiräume für den Kundenservice.
  • Verbesserte Vertragskonditionen – Der Vertrag enthält klare Regeln für Zahlungen und Rechnungskorrekturen, wodurch mehr Transparenz und Fairness geschaffen wird. BVMed lobt, dass der Zugang zur Versorgung niedrigschwellig bleibt und die Qualität der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel verbindlich definiert wird. Zudem wird die bedarfsorientierte Versorgung hervorgehoben; die Auswahl der Produkte soll sich stärker an der konkreten Pflegesituation orientieren.
  • Mehrmonatige Lieferung – Künftig dürfen Pflegehilfsmittel für bis zu drei Monate im Voraus geliefert werden, statt wie bisher monatlich. Für Händler ermöglicht das größere Liefermengen und senkt den Verwaltungsaufwand.
  • Digitalisierung und Nachhaltigkeit – Branchenseiten wie BVMed kritisieren, dass viele Prozesse noch analog sind. Sie fordern bundeseinheitliche digitale Abwicklungen und den flächendeckenden elektronischen Kostenvoranschlag. Händler sollten sich frühzeitig auf digitale Prozesse einstellen, um effizienter und nachhaltiger zu arbeiten.

5. Digitalisierung und Pflegeunterstützung

Die Pflegereform betont die Förderung Digitaler Pflegeassistenten (DiPA). Ergänzende Unterstützungsleistungen für solche Assistenzsysteme werden ausgebaut und finanziell gefördert. Digitale Assistenzlösungen reichen von intelligenten Hausnotruf‑Systemen über Sensorik in Inkontinenzprodukten bis hin zu Apps, die Angehörige und Pflegedienste vernetzen. Für Pflegehilfsmittelhändler ergibt sich hier ein neues Geschäftsfeld: Sie können Kunden nicht nur analoge Produkte, sondern auch digitale Assistenzsysteme anbieten – etwa Hausnotrufgeräte, die Stürze erkennen oder Vitaldaten senden. Wichtig ist, dass der Datenschutz gewahrt bleibt und die Lösungen leicht zu bedienen sind.

6. Was Händler jetzt tun sollten

  1. Sortiment und Beratung anpassen: Durch die Erhöhung der Pauschale für Pflegehilfsmittel und das neue Entlastungsbudget wächst der finanzielle Spielraum der Kunden. Händler können darauf reagieren, indem sie Pakete zusammenstellen, die Verbrauchsartikel, Inkontinenzhilfen und digitale Assistenzsysteme kombinieren. Die bedarfsorientierte Versorgung aus dem neuen Vertrag bedeutet, dass die Auswahl auf die individuelle Pflegesituation zugeschnitten sein muss.
  2. Digitale Prozesse einführen: Die Abschaffung der monatlichen Empfangsbestätigungen und die Forderung nach elektronischem Kostenvoranschlag zeigen, dass sich die Branche digitalisiert. Händler sollten ihre Dokumentations‑ und Abrechnungsprozesse möglichst papierlos gestalten und Softwarelösungen einsetzen, die mit den Systemen der Pflegekassen kompatibel sind.
  3. Weiterbildung und Qualitätsmanagement: Da die Qualität der Produkte und die Qualifikation der Leistungserbringer im Fokus stehen, lohnt es sich, Fachwissen zu aktuellen Pflegematerialien und digitalen Hilfen aufzubauen. Regelmäßige Schulungen helfen dem Personal, Kunden kompetent zu beraten und die neuen Vertragsbedingungen einzuhalten.
  4. Kommunikation mit Kunden verbessern: Die Informationspflicht der Pflegekassen bei Anbieterwechseln tritt zwar erst 2026 in Kraft, doch Händler sollten ihre Kunden bereits jetzt über die neuen Regeln, die Erhöhung der Pauschale und das Entlastungsbudget informieren. Transparente Kommunikation stärkt das Vertrauen und positioniert den Händler als zuverlässigen Partner.

Um Ihren Kunden noch umfassendere Informationen bieten zu können und die interne Verlinkung zu stärken, finden Sie auf Pflegehilfsmittelparadies weitere Beiträge zu verwandten Themen:

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  • Pflegehilfsmittelverträge: Beitritt und Voraussetzungen – Erfahren Sie, wie Sie Verträge abschließen und welche Präqualifizierungen erforderlich sind. Mehr erfahren
  • Akquise mit der 42 €‑Pauschale – So nutzen Sie die monatliche Pauschale strategisch zur Kundengewinnung. Zum Leitfaden
  • Abrechnung nach § 302 und § 105 – Schritt‑für‑Schritt-Anleitung zur korrekten Abrechnung von Pflegehilfsmitteln. Zum Beitrag

8. Ausblick

Die Pflegereform 2025 und der neue Pflegehilfsmittelvertrag markieren einen Schritt hin zu einer moderneren, individuelleren Pflegeversorgung. Höhere Budgets, digital unterstützte Prozesse und die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel für mehrere Monate zu liefern, eröffnen Pflegehilfsmittelhändlern neue Chancen – erfordern aber auch Anpassungen an Strukturen und Abläufe. Wer sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut macht und Kunden aktiv informiert, verschafft sich einen wichtigen Wettbewerbsvorteil.