Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung: Pflege im digitalen Wandel
  2. Sensorbasierte Inkontinenzversorgung
  3. Vernetzte Hausnotrufsysteme
  4. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und die Pflegereform 2025
  5. Softwareunterstützung für Pflegehilfsmittelhändler
  6. Fazit
  7. Weiterführende Links

Einleitung: Pflege im digitalen Wandel

Die Pflegebranche befindet sich im Umbruch. Gesetzliche Änderungen und technologische Innovationen sorgen dafür, dass Pflegehilfsmittel immer smarter werden. Sensorik, Vernetzung und mobile Anwendungen sollen den Alltag von pflegebedürftigen Menschen erleichtern, Angehörige entlasten und die Abrechnung für Leistungserbringer vereinfachen. Dieser Beitrag beleuchtet drei aktuelle Entwicklungen: digitale Assistenzsysteme in der Inkontinenzversorgung, vernetzte Hausnotrufsysteme und die neuen Regelungen für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und Verbrauchshilfsmittel ab 2025. Gleichzeitig zeigen wir auf, wie Software‑Lösungen den Vertrieb und die Abrechnung von Pflegehilfsmitteln unterstützen können.

Sensorbasierte Inkontinenzversorgung

Inkontinenz ist für viele Betroffene ein sensibles Thema. Herkömmliche Produkte müssen regelmäßig gewechselt werden, was Scham und Abhängigkeit fördert. Neue digitale Assistenzsysteme könnten die Versorgung revolutionieren. Der GKV‑Spitzenverband fördert unter dem Akronym EASY ein Modellprojekt, bei dem Inkontinenzprodukte mit Sensorik ausgestattet sind. Diese Produkte für Urin‑ und Stuhlinkontinenz übertragen pflegerelevante Daten an angebundene Smartphones und PCs (Studie EASY). Die Studie untersucht, wie sich der Einsatz dieser Technik auf die Lebensqualität von Pflegebedürftigen auswirkt und ob die Sensorik den Wechsel des Inkontinenzmaterials besser planbar macht. Ziel ist es, den Betroffenen mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen und Pflegekräfte zu entlasten.

Ein Beispiel aus der Praxis: Einige Start‑ups entwickeln intelligente Einlagen, die den Feuchtegrad messen und bei Bedarf eine Benachrichtigung an das Pflegepersonal senden. Dadurch werden Wechselintervalle bedarfsgerecht angepasst, was Hautreizungen vorbeugt und Ressourcen schont. Gleichzeitig können Pflegedokumentationen automatisiert werden. Für Händler von Pflegehilfsmitteln bedeutet diese Entwicklung, dass sie Produkte mit integrierter Sensorik anbieten und sich auf digitale Services einstellen sollten. Wichtig ist auch, Herstellerangaben zur Kompatibilität der Produkte mit gängigen Pflege‑Apps und Abrechnungssoftware zu berücksichtigen.

Vernetzte Hausnotrufsysteme

Neben Inkontinenzprodukten zählen Hausnotrufsysteme zu den wichtigsten Pflegehilfsmitteln. Klassische Geräte bestehen aus einer Basisstation und einem Funksender. Moderne Lösungen gehen weiter: Laut dem Ratgeberportal Aroundhome gibt es digitale Hausnotrufsysteme, die mit Smart‑Home‑Technik verbunden werden können. Sie übertragen Warnmeldungen direkt an das Smartphone von Angehörigen und ermöglichen teilweise sogar Video‑Telefonie (Ratgeber von Aroundhome). Für Nutzer:innen bedeutet das mehr Sicherheit und Flexibilität – sie können unterwegs betreut werden und Angehörige bleiben in Echtzeit informiert.

Viele Anbieter kombinieren stationäre und mobile Notrufgeräte. So lassen sich Sturzsensoren, Schlüsselverwahrung oder eine „Alles‑in‑Ordnung“-Taste hinzubuchen. Wichtig zu wissen: Hausnotrufsysteme gelten als Pflegehilfsmittel und sind damit bezuschussbar. Bereits ab Pflegegrad 1 können pflegebedürftige Personen die Kostenübernahme beantragen; die Pflegekasse übernimmt in der Regel die monatlichen Basiskosten. Fachhändler sollten Kundinnen und Kunden darüber informieren, welche Komponenten Teil des Basispakets sind und für welche Zusatzleistungen Kosten anfallen. Außerdem lohnt sich der Hinweis, dass digitale Systeme nur funktionieren, wenn sie mit vorhandenen Smart‑Home‑Geräten kompatibel sind und ein zuverlässiger technischer Support verfügbar ist.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und die Pflegereform 2025

Die Pflegereform 2025 bringt finanzielle Verbesserungen mit sich: Der monatliche Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch steigt von 40 Euro auf 42 Euro (Ratgeber Pflege 2025). Pflegebedürftige können damit weiterhin Desinfektionsmittel, Handschuhe, FFP2‑Masken oder Bettschutzeinlagen bestellen. Ebenfalls neu sind die ergänzenden Unterstützungsleistungen für digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Sie erhöhen sich 2025 auf 53 Euro pro Monat (Ratgeber Pflege 2025). Der Gesetzgeber hat damit die Grundlage geschaffen, dass digitale Anwendungen in der Pflege – ähnlich wie bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) – besser gefördert werden.

Doch was genau ist eine DiPA? Laut pflege.de steht DiPA für „Digitale Pflegeanwendung“. Es handelt sich um Software‑Anwendungen für Smartphone, Tablet oder Desktop, die einen besonderen Nutzen für die pflegerische Versorgung haben (DiPA‑Ratgeber). Diese Apps müssen eine offizielle Zulassung durchlaufen; erst dann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten. Die Anforderungen sind hoch: DiPA sollen die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen stärken oder pflegende Angehörige entlasten. Bisher (Stand Mai 2024) gibt es noch keine zugelassenen DiPA – die ersten Anbieter arbeiten jedoch daran, die Zulassungskriterien zu erfüllen. Sobald Anwendungen verfügbar sind, können Pflegebedürftige die Kosten ohne Rezept bei ihrer Pflegekasse beantragen.

Für Händler bedeutet das: Neben Hardware sollten künftig auch lizenzierbare Apps in das Portfolio aufgenommen werden. Da die Pflegeversicherung die Nutzung einer DiPA mit einem monatlichen Budget unterstützt, können solche digitalen Produkte eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen. Gleichzeitig müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Software den Datenschutz‑ und Qualitätsanforderungen entspricht und möglicherweise Schnittstellen zu Pflegesoftware wie pg15 oder pg54 anbieten (siehe nächster Abschnitt).

Softwareunterstützung für Pflegehilfsmittelhändler

Der Vertrieb von Pflegehilfsmitteln ist stark reguliert. Genehmigungs‑ und Abrechnungsprozesse erfordern viel Zeit und sind fehleranfällig. Digitale Software‑Lösungen helfen, diese Prozesse zu automatisieren. Auf pflegehilfsmittelparadies.de finden Sie verschiedene Module, die speziell für Pflegehilfsmittelhändler entwickelt wurden:

  • pg15 – Genehmigung & Abrechnung: Dieses Modul unterstützt Leistungserbringer bei der digitalen Antragstellung und Genehmigung von Hilfsmitteln. Es integriert sich in das elektronische Hilfsmittelverzeichnis, prüft Versichertendaten und erstellt abrechnungsfähige Dokumente. Dadurch lassen sich Aufträge schnell bearbeiten und Abrechnungsfehler vermeiden.
  • pg54 – Hausnotrufsysteme verwalten: Für Anbieter von Hausnotrufsystemen bietet dieses Modul eine Verwaltungsoberfläche, mit der Geräte registriert, Wartungstermine geplant und Vertragslaufzeiten überwacht werden können. Eine Schnittstelle zur Alarmzentrale ermöglicht die direkte Anbindung an digitale Notrufsysteme, sodass Alarme und Benachrichtigungen synchronisiert werden.
  • pg51 – Inkontinenz‑ und Verbrauchshilfsmittel: Dieses Modul erleichtert die Bestandsführung und automatisierte Nachbestellung von Inkontinenzprodukten. Es bietet Funktionen zur Abo‑Verwaltung, sodass Kundinnen und Kunden regelmäßig ihre Pflegebox erhalten. Sensorik‑Daten aus intelligenten Inkontinenzprodukten können integriert werden, um individuelle Lieferintervalle zu optimieren.

Durch die Nutzung solcher Software können Händler die Anforderungen der Pflegereform 2025 leichter erfüllen. Digitale Prozesse minimieren den Aufwand, verbessern die Compliance und ermöglichen ein modernes Kundenerlebnis. Zudem lassen sich interne Abläufe standardisieren – von der Bestellung über die Auslieferung bis zur Abrechnung mit den Kassen.

Fazit

Die Pflegebranche wird digitaler. Sensorbasierte Inkontinenzprodukte liefern Informationen in Echtzeit und könnten die Lebensqualität der Betroffenen verbessern. Vernetzte Hausnotrufsysteme übertragen Notrufe direkt an Smartphones und bieten Zusatzfunktionen wie Video‑Telefonie, während sie gleichzeitig von der Pflegekasse bezuschusst werden. Mit der Pflegereform 2025 steigen die Budgets für Verbrauchshilfsmittel und digitale Pflegeanwendungen. Händler von Pflegehilfsmitteln sollten diese Trends aufmerksam verfolgen und ihr Angebot um smarte Produkte und Software‑Lösungen erweitern. So können sie ihre Kundinnen und Kunden zukunftssicher versorgen und gleichzeitig effizient arbeiten.

  • Software‑Modul zur Genehmigung und Abrechnung (pg15)Mehr erfahren
  • Verwaltung von Hausnotrufsystemen (pg54)Zum Modul
  • Inkontinenz‑ und Verbrauchshilfsmittel digital verwalten (pg51)Zum Modul
  • Überblick über die neuen Pflegehilfsmittelverträge P50, P51 und P52Zum Artikel