Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wer Pflegehilfsmittel über die gesetzliche Pflege- oder Krankenversicherung abgeben möchte, benötigt den Status als anerkannter Leistungserbringer.

Pflegehilfsmittel-Rechner zur Ermittlung des Erstattungsbetrags

Mit pflegehilfsmittelparadies.de erhalten Sie nicht nur eine leistungsstarke Plattform für Antrag, Lieferung und Abrechnung – wir zeigen Ihnen auch, worauf es bei der Kassenzulassung ankommt.

Was ist ein Leistungserbringer?

Ein Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich ist ein Unternehmen, das berechtigt ist, Hilfsmittel mit den Pflege- und Krankenkassen abzurechnen.

Voraussetzungen für eine Kassenzulassung

Um als Leistungserbringer tätig zu werden, müssen bestimmte formale, personelle und technische Anforderungen erfüllt sein. Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählen:

Zentrale Vertragseinbindung

In der Regel erfolgt die Zulassung über den Beitritt zu einem Rahmenvertrag beim GKV-Spitzenverband.

Nachweis der fachlichen & räumlichen Eignung

Sie benötigen eine Betriebsstätte, eine qualifizierte Fachkraft (z. B. exam. Pflegekraft, MFA oder PTA) und geeignete Lager- und Versandbedingungen, die den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses entsprechen.

Präqualifizierung nach § 126 SGB V

Die meisten Pflegehilfsmittel sind präqualifizierungspflichtig. Diese Zertifizierung weist nach, dass Ihr Unternehmen fachlich, sachlich und organisatorisch geeignet ist, Hilfsmittel abzugeben. Die Präqualifizierung erfolgt über anerkannte Stellen wie z. B. die DEKRA oder die PQ-Stelle der Sanitätshausbranche.

Datenschutz, Dokumentation & Abrechnung

Als Leistungserbringer müssen Sie die Vorgaben zur Datenverarbeitung (DSGVO) erfüllen, alle Schritte revisionssicher dokumentieren und eine rechtskonforme Abrechnung mit den Kostenträgern sicherstellen.