Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wer Pflegehilfsmittel über die gesetzliche Pflege- oder Krankenversicherung abgeben möchte, benötigt den Status als anerkannter Leistungserbringer.

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Was ist ein Leistungserbringer?
Ein Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich ist ein Unternehmen, das berechtigt ist, Hilfsmittel mit den Pflege- und Krankenkassen abzurechnen.
Voraussetzungen für eine Kassenzulassung
Um als Leistungserbringer tätig zu werden, müssen bestimmte formale, personelle und technische Anforderungen erfüllt sein. Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählen:
In der Regel erfolgt die Zulassung über den Beitritt zu einem Rahmenvertrag beim GKV-Spitzenverband.
Sie benötigen eine Betriebsstätte, eine qualifizierte Fachkraft (z. B. exam. Pflegekraft, MFA oder PTA) und geeignete Lager- und Versandbedingungen, die den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses entsprechen.
Die meisten Pflegehilfsmittel sind präqualifizierungspflichtig. Diese Zertifizierung weist nach, dass Ihr Unternehmen fachlich, sachlich und organisatorisch geeignet ist, Hilfsmittel abzugeben. Die Präqualifizierung erfolgt über anerkannte Stellen wie z. B. die DEKRA oder die PQ-Stelle der Sanitätshausbranche.
Als Leistungserbringer müssen Sie die Vorgaben zur Datenverarbeitung (DSGVO) erfüllen, alle Schritte revisionssicher dokumentieren und eine rechtskonforme Abrechnung mit den Kostenträgern sicherstellen.