Inhaltsverzeichnis
- AOK Hessen für Pflegehilfsmittel-Anbieter – die B2B-Übersicht
- IK-Nummer und Leistungserbringergruppenschlüssel
- Pflegehilfsmittel-Abrechnung mit der AOK Hessen – der Prozess
- Typische Bearbeitungszeiten und Antwortverhalten der AOK Hessen
- Häufige Retax-Gründe bei der AOK Hessen
- Versorgungsverträge mit der AOK Hessen
- Abwicklung über die Pflegehilfsmittelparadies-Plattform
- Kontaktdaten der AOK Hessen Pflegekasse
- Häufige Fragen (FAQ)
Das Wichtigste in Kürze
- Die AOK Hessen versorgt über 1,7 Millionen Versicherte (Stand 2026) und ist die größte gesetzliche Kasse im Bundesland – ein planbares B2B-Volumen für Pflegehilfsmittel-Anbieter.
- Allgemeine IK 105313145 (Impressum) vs. Kostenträger-IK 185313145 (Datenannahmestelle ITSCare) – nur letztere gehört auf den Abrechnungssatz an die Pflegekasse.
- Rechtsgrundlage der Pflegekassen-Abrechnung: § 105 SGB XI; Verbrauchspauschale nach § 40 Abs. 2 SGB XI (42 € monatlich) läuft aktuell noch über das DTA-Verfahren nach § 302 SGB V.
- Typische eKV-Rückmeldung 24–72 Stunden, manuelle Prüfung bis zu 14 Tagen, Auszahlung nach Abrechnung 14–21 Tage bei sauberen Datensätzen.
- Voraussetzung für die Direktabrechnung: Präqualifikation nach § 126 SGB V und gültiger Versorgungsvertrag mit der AOK Hessen bzw. Beitritt zum Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbands.
AOK Hessen für Pflegehilfsmittel-Anbieter – die B2B-Übersicht
Die AOK Hessen versorgt über 1,7 Millionen Versicherte (Stand 2026) und ist die größte gesetzliche Kasse im Bundesland. Für Pflegehilfsmittel-Anbieter, ambulante Pflegedienste und Sanitätshäuser bedeutet das: planbare Stückzahlen, einheitliche Vertragsbedingungen und eine bundesweit etablierte Abrechnungslogik.
Diese Seite bündelt alle Stammdaten, die Sie als Leistungserbringer für die Abrechnung mit der AOK Hessen brauchen: Institutionskennzeichen, Leistungserbringergruppenschlüssel, Verfahrensweg über das DTA-Portal, typische Bearbeitungszeiten und die zentralen Kontaktwege.
IK-Nummer und Leistungserbringergruppenschlüssel
105313145 ist die allgemeine Institutionskennzeichen-/Kassennummer der AOK Hessen (Stand Impressum) und dient der Identifikation. Für die Abrechnung von Pflegehilfsmitteln nach § 105 SGB XI mit der Pflegekasse gilt die gesonderte Kostenträger-IK 185313145, wie sie die Datenannahmestelle der AOK Hessen (ITSCare) führt. Die für Ihren konkreten Versorgungsvertrag maßgebliche Kostenträger-IK ist vor Versand aus dem Vertrag bzw. von der Datenannahmestelle zu übernehmen. Die Prüfziffer (letzte Stelle) folgt dem Modulo-10-Verfahren; eine falsche oder veraltete IK führt zur sofortigen Rückweisung des Datensatzes.
Pflegehilfsmittel-Abrechnung mit der AOK Hessen – der Prozess
Die Abrechnung von Pflegehilfsmitteln läuft in vier definierten Schritten. Antragsstrecke, eKV und Versand übernimmt unsere Plattform automatisiert; die Abrechnung selbst erfolgt über eine angebundene, GKV-konforme Abrechnungsschnittstelle.
Schritt 1: Antrag des Versicherten
Der versicherte Pflegebedürftige stellt seinen Antrag – entweder direkt bei der AOK Hessen oder über die Whitelabel-Antragsstrecke des Anbieters. Voraussetzungen: anerkannter Pflegegrad (PG 1–5) und häusliche Pflege. Antragsdauer auf der Endkundenseite: typisch 3–5 Minuten, danach fließen die Daten strukturiert ins Backoffice des Leistungserbringers.
Schritt 2: Elektronischer Kostenvoranschlag (eKV) an die AOK Hessen
Nach Antragseingang generiert die Software den eKV nach den GKV-Datenformaten und übermittelt ihn an die Datenannahmestelle der AOK Hessen (ITSCare – Details in unserer Übersicht der Datenannahmestellen). Übertragen wird im strukturierten Datenformat des GKV-Datenträgeraustauschs (DTA) – entweder über die Datenannahmestelle der AOK Hessen oder über das DTA-Portal des GKV-Spitzenverbands.
Schritt 3: Genehmigung und automatischer Versand
Bei vollständigem Antrag und plausiblen Daten erfolgt die Rückmeldung der AOK Hessen typisch innerhalb von 24–72 Stunden. Bei manueller Prüfung (z. B. Pflegegrad-Diskrepanz) kann die Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern. Nach positiver Genehmigung übernimmt die Plattform die komplette Logistik: Kommissionierung, Etikettierung im Branding des Anbieters, DHL-Versand direkt an den Versicherten.
Schritt 4: Abrechnung mit der Pflegekasse (§ 105 SGB XI)
Rechtsgrundlage der Abrechnung mit der Pflegekasse ist § 105 SGB XI. Die Übermittlung erfolgt strukturiert und maschinenlesbar – für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel aktuell noch über das DTA-Verfahren nach § 302 SGB V, solange das § 105-Verfahren dafür nicht flächendeckend bereitsteht. Die AOK Hessen erstattet die 42-€-Pauschale (§ 40 Abs. 2 SGB XI) an den Anbieter (Stand 2026; ab 2027 ist im Zuge der geplanten Pflegereform/PNOG eine Überführung dieses Anspruchs in ein Entlastungsbudget vorgesehen). Eine technische Erklärung des Datenformats finden Sie im § 302 SGB V Leitfaden.
Typische Bearbeitungszeiten und Antwortverhalten der AOK Hessen
Auf Basis der Abrechnungsdaten unserer Plattformpartner sehen wir bei der AOK Hessen typische Werte:
- eKV-Rückmeldung: 24–72 Stunden bei vollständigem Antrag (DTA-Portal)
- Manuelle Prüfung: bis zu 14 Tage (bei Pflegegrad-Diskrepanz, neuer Versorgung, Einzelfallprüfung)
- Auszahlung nach Abrechnungseinreichung: typisch 14–21 Tage bei sauberen Datensätzen
- Korrekturfrist nach Ablehnung: nach Maßgabe des jeweiligen Versorgungsvertrags
Häufige Retax-Gründe bei der AOK Hessen
Die regional wiederkehrenden Ablehnungsmuster bei der AOK Hessen decken sich weitgehend mit dem Branchendurchschnitt:
- Ungültige Kostenträger-IK (häufig nach Kassenwechsel des Versicherten – IK-Stammdaten quartalsweise mit dem GKV-Kassenverzeichnis abgleichen)
- Pflegegrad nicht angegeben oder veraltet (Stammdaten-Review nach jedem Pflegegrad-Bescheid)
- Genehmigungs- und Abrechnungszeitraum stimmen nicht überein (Fristüberwachung pro Versorgung)
- Betrag überschreitet den Versorgungsanspruch (Plausibilitätsprüfung gegen die 42-€-Grenze pro Versicherter und Monat)
- Fehlerhafte Abschlagspositionsnummer bei Teillieferungen
Die acht häufigsten Retax-Fehler – und wie sie sich systematisch vermeiden lassen – haben wir im Retaxierungs-Leitfaden für Pflegehilfsmittel im Detail aufgearbeitet.
Versorgungsverträge mit der AOK Hessen
Für die Direktabrechnung ist neben der Präqualifikation nach § 126 SGB V ein gültiger Versorgungsvertrag mit der AOK Hessen erforderlich. Die wichtigsten Versorgungsbereiche für Pflegehilfsmittel-Anbieter:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) – wiederkehrende monatliche Versorgung mit der 42-€-Pauschale; siehe ausführliche Übersicht zu /pflegehilfsmittel-online-verwalten
- Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen (PG 51) – Pflegehilfsmittel-Versorgung, abgerechnet über die Pflegekasse nach § 40 SGB XI i.V.m. § 78 SGB XI (nicht über die Krankenkasse, § 33 SGB V). PG 51 ist nicht Teil der 42-€-Verbrauchspauschale, sondern ein eigener Anspruch mit eigenem Versorgungszeitraum (Stückzahl je nach Versorgungsvertrag); siehe /digitale-abwicklung-von-bettschutzeinlagen
- Hausnotruf-Systeme (PG 52) – monatliche Servicepauschale; siehe /hausnotruf
Die AOK Hessen nimmt am bundesweiten Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbands teil; viele Anbieter lassen sich gleichzeitig für PG 51, PG 52 und PG 54 zulassen, um Versicherte über den gesamten Bedarf zu versorgen.
Abwicklung über die Pflegehilfsmittelparadies-Plattform
Das Pflegehilfsmittelparadies bündelt alle administrativen Schritte der AOK-Hessen-Versorgung in einer Plattform: Whitelabel-Antragsstrecke, automatische eKV-Generierung, GKV-konforme Abrechnung über angebundene Schnittstellen, Lager und Versand. Sie als Anbieter behalten Vertrieb und Endkunden-Betreuung – die Abwicklung dahinter läuft automatisiert.
- Whitelabel-Pflegebox-Konfigurator – die Antragsstrecke unter Ihrer Marke
- PG 54 online verwalten – Komplettlösung für die 42-€-Pauschale
- Präqualifikation nach § 126 SGB V – Voraussetzungen, Kosten, Ablauf
Für eine konkrete Demo der Abrechnung mit der AOK Hessen – gerne an einem Beispiel aus Ihrem eigenen Versorgungsvolumen – vereinbaren Sie ein Erstgespräch.
Kontaktdaten der AOK Hessen Pflegekasse
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen Pflegeversicherung
Persönliche Beratung: Die Öffnungszeiten der AOK Hessen variieren je nach Kundencenter, sind jedoch meist wochentags, teilweise auch samstags. Telefonische Beratung: 069 66816-334000 (kostenfrei, 24 Stunden an 365 Tagen) Postanschrift: AOK Hessen, 64520 Groß-Gerau Fax: 06196 406-344 E-Mail Service: aok.de/hessen/kontaktInternet: aok.de/hessenOnlineportal: hessen.meine.aok.deIK-Zeichen: 105313145 Bearbeitungsart: Automatisch
Häufige Fragen (FAQ)
Welcher IK gilt für die Pflegekasse der AOK Hessen?
Das allgemeine Institutionskennzeichen der AOK Hessen ist 105313145 (Stand Impressum); es dient der Identifikation. Für die Abrechnung von Pflegehilfsmitteln über die Pflegekasse nach § 105 SGB XI gilt die gesonderte Kostenträger-IK 185313145, wie sie die Datenannahmestelle der AOK Hessen (ITSCare) führt. Die für den konkreten Versorgungsvertrag maßgebliche Kostenträger-IK ist vor Versand aus dem Vertrag bzw. von der Datenannahmestelle zu übernehmen. Die Prüfziffer (letzte Stelle) folgt dem Modulo-10-Verfahren; eine falsche oder veraltete IK führt zur sofortigen Rückweisung des Datensatzes.
Welcher Leistungserbringergruppenschlüssel gilt für PG 54 bei der AOK Hessen?
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) bei der AOK Hessen gilt der vertragsspezifische Leistungserbringergruppenschlüssel der Pflegekasse (Muster „19 00 P50/P52" je nach Vertragstyp; im Legacy-Vertrag teils „15 00 540"). Der exakte LEGS ist dem aktuellen Versorgungsvertrag der AOK Hessen zu entnehmen und muss in eKV und Abrechnung korrekt geführt werden.
Wie reicht man eine PG-54-Abrechnung bei der AOK Hessen ein?
Rechtsgrundlage der Abrechnung mit der Pflegekasse ist § 105 SGB XI. Die Übermittlung erfolgt als strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz im GKV-DTA-Format – für PG 54 aktuell noch über das Verfahren nach § 302 SGB V, solange das § 105-Verfahren nicht flächendeckend bereitsteht. Übertragen wird über die Datenannahmestelle der AOK Hessen (ITSCare) oder das DTA-Portal des GKV-Spitzenverbands. Eine reine PDF-Rechnung ersetzt den strukturierten DTA-Datensatz nicht. Belege (z. B. Empfangsbestätigung) sind in der Regel nur aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen, nicht monatlich einzureichen.
Wie lange dauert die Genehmigung des elektronischen Kostenvoranschlags bei der AOK Hessen?
Bei vollständigem Antrag und plausiblen Daten antwortet die AOK Hessen typisch innerhalb von 24–72 Stunden über die elektronische Datenannahmestelle. Bei manueller Prüfung (z. B. abgelaufener Pflegegrad-Bescheid, Erstversorgung mit Einzelfallprüfung) kann die Bearbeitung bis zu 14 Tagen dauern.
Welche Versorgungsverträge sind bei der AOK Hessen für Pflegehilfsmittel-Anbieter aktiv?
Die AOK Hessen nimmt am bundesweiten Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbands teil. Für Anbieter relevant sind die Versorgungsbereiche PG 54 (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch), PG 51 (wiederverwendbare Bettschutzeinlagen) und PG 52 (Hausnotruf). Voraussetzung für die Direktabrechnung ist eine gültige Präqualifikation nach § 126 SGB V im jeweiligen Versorgungsbereich.
Welche Voraussetzungen muss ein Anbieter für die Direktabrechnung mit der AOK Hessen erfüllen?
Drei Bedingungen müssen erfüllt sein: (1) gültige Präqualifikation nach § 126 SGB V im jeweiligen Versorgungsbereich, (2) abgeschlossener Versorgungsvertrag mit der AOK Hessen oder Beitritt zum Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbands, (3) technische Anbindung an die Datenannahmestelle (eigene Software oder über einen Dienstleister mit § 302-konformer Schnittstelle).
Was tun, wenn die AOK Hessen einen § 302-Datensatz ablehnt?
Den Fehlercode der Datenannahmestelle prüfen – er weist meist auf den betroffenen Feld-Bereich hin (z. B. ungültige IK, fehlender Pflegegrad, Positionsnummer außerhalb des Hilfsmittelverzeichnisses). Korrigierte Datensätze werden von den meisten Pflegekassen innerhalb der im jeweiligen Versorgungsvertrag geregelten Frist akzeptiert. Zwischen Leistungserbringer und Pflegekasse besteht ein Gleichordnungsverhältnis – eine Ablehnung ist daher in der Regel kein Verwaltungsakt; der Weg ist die Beanstandung bzw. der Einspruch nach Versorgungsvertrag, kein formeller „Widerspruch nach § 84 SGG". Die genauen Fristen und Abläufe ergeben sich aus dem jeweiligen Versorgungsvertrag.
Bietet die AOK Hessen elektronische Echtzeit-Rückmeldungen beim eKV?
Ja. Die AOK Hessen ist an die elektronische Datenannahmestelle des GKV-Spitzenverbands angeschlossen und liefert für vollständige eKV-Datensätze typischerweise Rückmeldungen innerhalb weniger Stunden. Status-Updates fließen automatisch in das Anbieter-Dashboard zurück, sodass keine manuelle Nachverfolgung nötig ist.



