Der Markt in einem Satz: Den deutschen Hausnotruf-Markt tragen zwei Säulen – die fünf großen Wohlfahrtsverbände (DRK, Malteser, Johanniter, ASB, Caritas), deren Mitglieder im Bundesverband Hausnotruf rund 95 % des Marktes abdecken, und eine wachsende Gruppe privater Anbieter; die Pflegekasse bezuschusst die Versorgung seit dem 1. April 2026 mit 27 € netto monatlich plus einmalig 10,49 € für die Installation.

Stand: 27. Juli 2026 · alle Einträge an diesem Datum geprüft · Änderungsprotokoll

Inhaltsverzeichnis

  1. Der Hausnotruf-Markt in Zahlen
  2. Die Wohlfahrtsverbände: rund 95 % des Marktes
  3. Private Hausnotruf-Anbieter
  4. Geräte-Hersteller und Leitstellen-Dienstleister
  5. Anbieter wählen: Worauf Versicherte und Angehörige achten sollten
  6. Selbst Hausnotruf-Anbieter werden (B2B)
  7. Häufige Fragen zu Hausnotruf-Anbietern
  8. Änderungsprotokoll

Das Wichtigste in Kürze

  • Rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland nutzen ein Hausnotrufsystem; täglich gehen etwa 11.000 Notrufe in den angeschlossenen Zentralen ein (Bundesverband Hausnotruf, Stand 2025).
  • Die Mitglieder des Bundesverbandes – getragen vor allem von DRK, Malteser, Johanniter, ASB und Caritas – decken rund 95 % des Marktes ab.
  • Die Pflegekasse zahlt seit 1. April 2026 einen Zuschuss von 27 € netto monatlich (vorher 25,50 €) plus einmalig 10,49 € Installation – ab Pflegegrad 1, ohne ärztliche Verordnung.
  • Voraussetzung auf Anbieterseite: Präqualifikation im Versorgungsbereich 19C18 und Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI; nur Geräte aus dem Hilfsmittelverzeichnis sind erstattungsfähig.
  • Dieses Verzeichnis ist neutral: keine Rankings, keine Bewertungen – Auswahlkriterien liefert der Praxis-Abschnitt.

Der Hausnotruf-Markt in Zahlen

Der Hausnotruf ist einer der am klarsten regulierten Pflegehilfsmittel-Märkte Deutschlands: Die Systeme sind als Produktgruppe 52 im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet, der Pflegekassen-Zuschuss folgt § 40 Abs. 1 SGB XI, die Anbieter-Abrechnung dem Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI. Rund 1,2 Millionen Nutzer, überwiegend über 80 Jahre alt und allein lebend, machen den Markt zugleich zu einem der größten Einzelsegmente der häuslichen Versorgung.

Wer hier Anbieter sucht, begegnet zwei Welten: den gemeinnützigen Wohlfahrtsverbänden mit jahrzehntelang gewachsenen regionalen Strukturen – und privaten Diensten, die vor allem mit digitaler Technik, mobilen Systemen und schnellem Vertragsabschluss punkten. Beide rechnen den Kassenzuschuss gleichermaßen ab; der Unterschied liegt in Organisation, Technik und Service-Modell.

Die Wohlfahrtsverbände: rund 95 % des Marktes

Die fünf großen Verbände betreiben eigene 24/7-Notrufzentralen, sind regional gegliedert (Ansprechpartner ist jeweils der Orts- oder Kreisverband) und historisch in vielen Pflegekassen-Versorgungsverträgen verankert. Alle Einträge zuletzt geprüft am 27.07.2026.

VerbandStrukturWebsite
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)Kreisverbände, eigene Zentralendrk.de
Malteser HilfsdienstDiözesan-/Ortsgliederungmalteser.de
Johanniter-Unfall-HilfeRegionalverbändejohanniter.de
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)Landes-/Regionalverbändeasb.de
CaritasDiözesan-/Ortsverbändecaritas.de

Praktischer Hinweis: Leistungsumfang und Zusatzkosten (etwa Schlüsselhinterlegung oder Hintergrunddienst) unterscheiden sich zwischen den Regionalgliederungen desselben Verbandes – maßgeblich ist immer das Angebot des örtlichen Verbandes, nicht die Bundesmarke.

Private Hausnotruf-Anbieter

Private Dienste arbeiten überregional, oft mit Online-Vertragsabschluss und moderner Sensorik. Auswahl aktiver Anbieter (alphabetisch, ohne Bewertung), alle geprüft am 27.07.2026:

AnbieterSchwerpunktWebsite
easierLifeHausnotruf + mobile Notrufsystemeeasierlife.de
LibifyMobiler Notruf mit GPS, Hausnotruflibify.com
SonotelHausnotruf, bundesweiter Servicesonotel.de
VitaktKlassischer Hausnotruf, eigene Zentralevitakt.com

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit des privaten Segments – aufgenommen werden Anbieter mit bundesweitem Angebot und aktiver Kassenabrechnung. Ergänzungsvorschläge prüfen wir über das Kontaktformular.

Geräte-Hersteller und Leitstellen-Dienstleister

Hinter den Anbietern steht eine eigene Ebene: Geräte-Hersteller und Zentralen-Dienstleister. Tunstall zählt zu den bekanntesten Geräte-Lieferanten in Deutschland (tunstall.de, geprüft 27.07.2026); daneben existiert eine größere Bandbreite an System-Herstellern, die über B2B-Verzeichnisse auffindbar sind. Für Markteinsteiger relevant: Wer keine eigene 24/7-Leitstelle nach DIN EN 50134 betreiben will, kann die Signalannahme an spezialisierte Zentralen-Dienstleister auslagern und trotzdem als eigenständiger Vertragsanbieter auftreten.

Erstattungsfähig ist dabei nur, was im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist – ein technisch identisches, aber nicht gelistetes Gerät bezahlt die Pflegekasse nicht. Die technischen Trends 2026 (Sturz-Sensorik, GPS, Smart-Home-Anbindung) haben wir im Beitrag zu Sturzsensoren und intelligenten Hausnotrufsystemen aufbereitet.

Anbieter wählen: Worauf Versicherte und Angehörige achten sollten

Da der Kassenzuschuss (27 € netto monatlich plus 10,49 € Installation) bei jedem Vertragsanbieter identisch ist, entscheiden fünf praktische Fragen:

  • Deckt der Zuschuss das Basispaket? Bei vielen Anbietern ja – Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung, Funk-Rauchmelder oder mobile Geräte kosten privat dazu.
  • Wie schnell reagiert die Zentrale? Nach Möglichkeit die durchschnittliche Annahmezeit erfragen; die Zentralen der Verbandsmitglieder nehmen täglich zusammen rund 11.000 Rufe an.
  • Gibt es einen Hintergrunddienst? Manche Anbieter schicken eigenes Personal mit hinterlegtem Schlüssel, andere alarmieren ausschließlich Angehörige oder den Rettungsdienst.
  • Passt die Technik zur Lebenssituation? Für aktive Menschen sind mobile GPS-Systeme sinnvoll; sie gehören technisch ebenfalls zu PG 52, laufen aber teils über eigene Vertragsmodule.
  • Übernimmt der Anbieter den Kassenantrag? Gute Anbieter wickeln Antrag und Abrechnung komplett mit der Pflegekasse ab – der Versicherte zahlt für das Basispaket nichts.

Der Anspruch selbst ist niedrigschwellig: Pflegegrad 1 genügt, eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig, und ein Anbieterwechsel ist jederzeit möglich.

Selbst Hausnotruf-Anbieter werden (B2B)

Für Sanitätshäuser, Pflegedienste und Markteinsteiger bleibt der Markt trotz der Verbandsdominanz zugänglich – gerade regional und mit digitalem Service-Modell. Der Einstieg braucht drei Bausteine: Präqualifikation nach § 126 SGB V im Versorgungsbereich 19C18 (welche Prüfstelle dafür infrage kommt, zeigt unser Verzeichnis der Präqualifizierungsstellen), einen Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI und eine Leitstellen-Lösung – eigen oder zugekauft.

Die betriebswirtschaftliche Seite – Pauschalen-Anhebung, Marge, typische Retax-Fallen der monatlichen PG-52-Abrechnung – behandelt der Hausnotrufsysteme-Marktleitfaden im Detail; den digitalen Abrechnungsprozess zeigt der Beitrag zur Hausnotruf-Abrechnung PG 52.

Wie eine Whitelabel-Hausnotruf-Versorgung mit angebundener 24/7-Leitstelle und GKV-konformer Abrechnung in einem System aussieht, zeigen wir auf der Hausnotruf-Lösungsseite – oder direkt in einem 30-minütigen Demotermin.

Häufige Fragen zu Hausnotruf-Anbietern

Welche Anbieter dominieren den Hausnotruf-Markt in Deutschland?

Die Mitglieder des Bundesverbandes Hausnotruf decken rund 95 % des Marktes ab – getragen vor allem von DRK, Malteser, Johanniter, ASB und Caritas mit eigenen 24/7-Zentralen. Daneben wächst das private Segment mit Anbietern wie Vitakt, Libify, easierLife und Sonotel.

Was zahlt die Pflegekasse 2026 für den Hausnotruf?

Seit dem 1. April 2026: 27 € netto monatlich (vorher 25,50 €) plus einmalig 10,49 € Installationszuschuss – direkt an den Vertragsanbieter, ohne Eigenanteil für das Basispaket. Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 1, überwiegendes Alleinleben und Notruf-Erfordernis; eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig.

Wohlfahrtsverband oder privater Anbieter – was ist besser?

Der Kassenzuschuss ist bei beiden identisch, ein pauschales Besser gibt es nicht. Verbände punkten mit regionaler Präsenz und teils eigenem Hintergrunddienst; private Anbieter mit Online-Abschluss, mobiler GPS-Technik und überregional einheitlichem Service. Entscheidend sind Reaktionszeit der Zentrale, Zusatzkosten und Technik-Passung.

Kann man den Hausnotruf-Anbieter wechseln?

Ja, jederzeit. Der Pflegekassen-Zuschuss ist nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden; der neue Vertragsanbieter übernimmt in der Regel Antrag und Umstellung gegenüber der Kasse. Auf Kündigungsfristen des laufenden Vertrags achten – insbesondere bei privat dazugebuchten Zusatzleistungen.

Welche Voraussetzungen braucht ein neuer Hausnotruf-Anbieter?

Drei Bausteine: Präqualifikation nach § 126 SGB V im Versorgungsbereich 19C18, Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI mit den Pflegekassen und eine 24/7-Notrufzentrale nach DIN EN 50134 – als Eigenbetrieb oder über einen Zentralen-Dienstleister. Erstattungsfähig sind nur Geräte aus dem Hilfsmittelverzeichnis.

Sind mobile Notrufsysteme mit GPS auch von der Pflegekasse bezuschusst?

Mobile Systeme gehören technisch zur Produktgruppe 52, laufen aber teils über eigene Vertragsmodule der Kassen. Häufig deckt der 27-€-Zuschuss das klassische Basispaket ab, während GPS-Mobilgeräte einen privaten Aufpreis kosten. Verbindlich ist der jeweilige Versorgungsvertrag des Anbieters.

Änderungsprotokoll

Dieses Verzeichnis pflegen wir fortlaufend. Jede inhaltliche Änderung dokumentieren wir hier:

  • 27.07.2026 – Erstveröffentlichung. Alle gelisteten Verbände und Anbieter am Veröffentlichungstag gegen ihre Websites geprüft; Marktzahlen nach Bundesverband Hausnotruf (Stand 2025), Zuschuss-Sätze nach Stand 1. April 2026.

Sie vermissen einen Anbieter oder haben eine Korrektur? Über das Kontaktformular prüfen wir jeden Hinweis vor der Aufnahme.