[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"\u002Fblog\u002Fparagraf-105-sgb-xi-abrechnung-pflegekasse":3,"related-blog-paragraf-105-sgb-xi-abrechnung-pflegekasse":825},{"id":4,"title":5,"author":6,"body":7,"description":804,"extension":805,"howto":806,"imageAlt":807,"imageUrl":808,"keywords":809,"lastUpdated":817,"meta":818,"navigation":620,"path":820,"publicationTime":817,"seo":821,"social":806,"stem":822,"timeRead":823,"__hash__":824},"blog\u002Fblog\u002Fparagraf-105-sgb-xi-abrechnung-pflegekasse.md","§ 105 SGB XI erklärt: Abrechnung mit der Pflegekasse","Kira Marie Siewert",{"type":8,"value":9,"toc":790},"minimark",[10,18,28,33,95,100,118,122,125,247,250,253,256,290,293,296,299,302,305,319,326,329,332,343,346,349,352,446,458,461,464,576,587,590,614,617,744,747,761,764,767,775,783],[11,12,13,17],"p",{},[14,15,16],"strong",{},"§ 105 SGB XI regelt, was in jeder Abrechnung gegenüber der Pflegekasse stehen muss und wer das technische Verfahren festlegt."," Für Pflegehilfsmittel-Anbieter ist der Paragraf aus zwei Gründen wichtig: Absatz 1 Nr. 3 verlangt ausdrücklich, bei Hilfsmitteln die Bezeichnungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 78 SGB XI zu verwenden, und die Festlegungen nach Absatz 2 sind über den Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband Vertragsbestandteil.",[11,19,20],{},[14,21,22,23],{},"Stand: 19. Oktober 2026 · Grundlagen: § 105 SGB XI, § 302 SGB V, Vertrag nach § 78 Abs. 1 SGB XI (Fassung in Kraft seit 01.02.2024) · ",[24,25,27],"a",{"href":26},"#%C3%A4nderungsprotokoll","Änderungsprotokoll",[11,29,30],{},[14,31,32],{},"Inhaltsverzeichnis",[34,35,36,43,49,55,61,67,73,79,85,91],"ol",{},[37,38,39],"li",{},[24,40,42],{"href":41},"#der-paragraf-im-%C3%BCberblick","Der Paragraf im Überblick",[37,44,45],{},[24,46,48],{"href":47},"#absatz-1-was-in-die-abrechnung-geh%C3%B6rt","Absatz 1: Was in die Abrechnung gehört",[37,50,51],{},[24,52,54],{"href":53},"#absatz-2-wer-das-verfahren-festlegt","Absatz 2: Wer das Verfahren festlegt",[37,56,57],{},[24,58,60],{"href":59},"#absatz-3-elektronische-pflicht-ab-2021","Absatz 3: Elektronische Pflicht ab 2021",[37,62,63],{},[24,64,66],{"href":65},"#105-sgb-xi-und-302-sgb-v-im-vergleich","§ 105 SGB XI und § 302 SGB V im Vergleich",[37,68,69],{},[24,70,72],{"href":71},"#was-der-vertrag-daraus-macht","Was der Vertrag daraus macht",[37,74,75],{},[24,76,78],{"href":77},"#h%C3%A4ufige-verwechslungen","Häufige Verwechslungen",[37,80,81],{},[24,82,84],{"href":83},"#h%C3%A4ufige-fragen","Häufige Fragen",[37,86,87],{},[24,88,90],{"href":89},"#quellen","Quellen",[37,92,93],{},[24,94,27],{"href":26},[11,96,97],{},[14,98,99],{},"Das Wichtigste in Kürze",[101,102,103,106,109,112,115],"ul",{},[37,104,105],{},"§ 105 SGB XI gilt für die an der Pflegeversorgung teilnehmenden Leistungserbringer. Hilfsmittel sind in Absatz 1 Nr. 3 ausdrücklich genannt.",[37,107,108],{},"Absatz 1 verlangt je Abrechnung unter anderem das Kennzeichen des Leistungserbringers (§ 103), die Versichertennummer und bei Hilfsmitteln die Bezeichnungen aus dem Hilfsmittelverzeichnis. Maschinenlesbare Abrechnungsunterlagen sind seit dem 1. Januar 1996 vorgeschrieben.",[37,110,111],{},"Absatz 2 überträgt Form, Inhalt und Datenaustausch dem GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit den Verbänden der Leistungserbringer. Rechenzentren dürfen eingeschaltet werden.",[37,113,114],{},"Absatz 3 macht elektronische Verfahren ab dem 1. März 2021 verbindlich, aber nur für Leistungserbringer, die drei Voraussetzungen erfüllen.",[37,116,117],{},"Mit „§ 105 SGB V“ ist eine ganz andere Norm gemeint: Sie betrifft die vertragsärztliche Versorgung.",[119,120,42],"h2",{"id":121},"der-paragraf-im-überblick",[11,123,124],{},"Die Überschrift lautet „Abrechnung pflegerischer Leistungen“.",[126,127,128,144],"table",{},[129,130,131],"thead",{},[132,133,134,138,141],"tr",{},[135,136,137],"th",{},"Stelle",[135,139,140],{},"Inhalt",[135,142,143],{},"Bedeutung für Pflegehilfsmittel",[145,146,147,159,170,181,192,203,214,225,236],"tbody",{},[132,148,149,153,156],{},[150,151,152],"td",{},"Abs. 1 Satz 1 Nr. 1",[150,154,155],{},"Leistungen nach Art, Menge und Preis aufzeichnen, einschließlich Tag und Zeit der Leistungserbringung",[150,157,158],{},"Positionen mit Menge und Preis im Datensatz",[132,160,161,164,167],{},[150,162,163],{},"Abs. 1 Satz 1 Nr. 2",[150,165,166],{},"Kennzeichen nach § 103, Beschäftigtennummer der leistenden Person (spätestens ab 01.01.2023), Versichertennummer",[150,168,169],{},"Institutionskennzeichen je Betriebsstätte",[132,171,172,175,178],{},[150,173,174],{},"Abs. 1 Satz 1 Nr. 3",[150,176,177],{},"bei Hilfsmitteln die Bezeichnungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 78 verwenden",[150,179,180],{},"Positionsnummern wie 54.45.01.0001 oder 51.40.01.4",[132,182,183,186,189],{},[150,184,185],{},"Abs. 1 Satz 2",[150,187,188],{},"maschinenlesbare Abrechnungsunterlagen seit 01.01.1996",[150,190,191],{},"Abrechnung als maschinenlesbarer Datensatz",[132,193,194,197,200],{},[150,195,196],{},"Abs. 2 Satz 1 und 2",[150,198,199],{},"Form, Inhalt und Datenaustausch legt der GKV-Spitzenverband mit den Leistungserbringerverbänden fest",[150,201,202],{},"technisches Regelwerk der Datensätze",[132,204,205,208,211],{},[150,206,207],{},"Abs. 2 Satz 3 bis 6",[150,209,210],{},"Schiedsstelle, wenn keine Einigung zustande kommt",[150,212,213],{},"Entscheidung binnen drei Monaten",[132,215,216,219,222],{},[150,217,218],{},"Abs. 2 Satz 7 und 8",[150,220,221],{},"sicheres Verfahren neben der qualifizierten elektronischen Signatur, Absender-Authentifizierung",[150,223,224],{},"Übermittlungsweg",[132,226,227,230,233],{},[150,228,229],{},"Abs. 2 Satz 9",[150,231,232],{},"§ 302 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB V gilt entsprechend",[150,234,235],{},"Rechenzentren dürfen eingeschaltet werden",[132,237,238,241,244],{},[150,239,240],{},"Abs. 3",[150,242,243],{},"elektronische Verfahren ab 01.03.2021 unter drei Voraussetzungen",[150,245,246],{},"Telematikinfrastruktur als Bedingung",[11,248,249],{},"Der Paragraf hat drei Absätze und keinen weiteren. Die Stammfassung stammt aus Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994. Die Änderungsübersicht von dejure.org nennt als jüngste Änderung das Patientendaten-Schutz-Gesetz, in Kraft seit dem 20. Oktober 2020.",[119,251,48],{"id":252},"absatz-1-was-in-die-abrechnung-gehört",[11,254,255],{},"Absatz 1 richtet sich an die „an der Pflegeversorgung teilnehmenden Leistungserbringer“. Er nennt drei Pflichten für die Abrechnungsunterlagen:",[34,257,258,264,275],{},[37,259,260,263],{},[14,261,262],{},"Aufzeichnung (Nr. 1):"," Die erbrachten Leistungen sind nach Art, Menge und Preis festzuhalten, einschließlich des Tages und der Zeit der Leistungserbringung. Für Pflegehilfsmittel ergibt sich daraus die Pflicht, jede abgegebene Position mit Menge und Preis zu führen. Wie die Zeitangabe bei Hilfsmitteln im Datensatz abgebildet wird, regeln die Festlegungen nach Absatz 2, nicht der Gesetzestext.",[37,265,266,269,270,274],{},[14,267,268],{},"Kennzeichen und Nummern (Nr. 2):"," Anzugeben sind das Kennzeichen nach § 103, spätestens ab dem 1. Januar 2023 die Beschäftigtennummer der leistenden Person und die Versichertennummer. Das Kennzeichen ist das Institutionskennzeichen. Es gehört nach dem Vertrag zur jeweiligen Betriebsstätte (siehe unten); die Kennzeichen der Kassen bündelt das ",[24,271,273],{"href":272},"\u002Fblog\u002Fik-nummern-krankenkassen","IK-Nummern-Verzeichnis der Krankenkassen",".",[37,276,277,280,281,285,286,274],{},[14,278,279],{},"Hilfsmittelverzeichnis (Nr. 3):"," Bei Hilfsmitteln sind die Bezeichnungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 78 zu verwenden. Das ist die Grundlage für die Positionsnummern. Eine Verbrauchsbox braucht je Produkt die Nummer aus der Produktgruppe 54, wiederverwendbare Bettschutzeinlagen die Nummer 51.40.01.4 mit drei ergänzten Stellen. Die Nummern je Gruppe zeigen die ",[24,282,284],{"href":283},"\u002Fblog\u002Fpflegehilfsmittel-zum-verbrauch-liste","Pflegehilfsmittel-Liste (PG 54)"," und der Beitrag zu ",[24,287,289],{"href":288},"\u002Fblog\u002Fpg-51-wiederverwendbare-bettschutzeinlagen","PG 51",[11,291,292],{},"Absatz 1 Satz 2 schreibt vor, dass seit dem 1. Januar 1996 maschinenlesbare Abrechnungsunterlagen zu verwenden sind. Das ist die gesetzliche Grundlage der maschinenlesbaren Abrechnung.",[119,294,54],{"id":295},"absatz-2-wer-das-verfahren-festlegt",[11,297,298],{},"Wie die Datensätze aufgebaut sind, steht nicht im Gesetz. Absatz 2 Satz 1 überträgt Form, Inhalt und den Datenträgeraustausch dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen, also dem GKV-Spitzenverband, im Einvernehmen mit den Verbänden der Leistungserbringer. Satz 2 verpflichtete dazu, bis zum 1. Januar 2018 die Einzelheiten für die elektronische Übertragung festzulegen.",[11,300,301],{},"Kommt eine Einigung ganz oder teilweise nicht zustande, bestimmt auf Antrag die Schiedsstelle nach § 132a Abs. 3 SGB V den Inhalt (Satz 3). Auch das Bundesministerium für Gesundheit kann sie anrufen (Satz 4). Die Schiedsstelle entscheidet innerhalb von drei Monaten nach der Anrufung (Satz 5) und berücksichtigt dabei die Rahmenempfehlung nach § 132a Abs. 1 Satz 4 Nr. 6 SGB V (Satz 6).",[11,303,304],{},"Zwei weitere Regeln betreffen den Übermittlungsweg und die Rechenzentren:",[101,306,307,313],{},[37,308,309,312],{},[14,310,311],{},"Signatur und Authentifizierung (Satz 7 und 8):"," Neben der qualifizierten elektronischen Signatur ist ein anderes sicheres Verfahren vorzusehen, das den Absender authentifiziert und die Unversehrtheit der Daten sichert. Zur Authentifizierung können Heilberufs- oder Berufsausweis, elektronische Gesundheitskarte und der elektronische Identitätsnachweis des Personalausweises dienen.",[37,314,315,318],{},[14,316,317],{},"Rechenzentren (Satz 9):"," § 302 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB V gilt entsprechend. Dort steht, dass Leistungserbringer zur Erfüllung ihrer Pflichten Rechenzentren in Anspruch nehmen dürfen und dass diese die übermittelten Daten nur für Zwecke des Sozialgesetzbuchs und im Auftrag einer berechtigten Stelle verarbeiten dürfen; anonymisierte Daten dürfen auch anders genutzt werden.",[11,320,321,322,274],{},"Welche Datenannahmestelle für welche Kasse zuständig ist, zeigt das ",[24,323,325],{"href":324},"\u002Fblog\u002Fdatenannahmestellen-pflegekassen","Verzeichnis der Datenannahmestellen",[119,327,60],{"id":328},"absatz-3-elektronische-pflicht-ab-2021",[11,330,331],{},"Absatz 3 verpflichtet Pflegekassen und Leistungserbringer, ab dem 1. März 2021 für die Abrechnungsunterlagen elektronische Verfahren zu nutzen. Die Pflicht gilt aber nur, wenn der Leistungserbringer alle drei Voraussetzungen erfüllt:",[34,333,334,337,340],{},[37,335,336],{},"Er ist an die Telematikinfrastruktur angebunden.",[37,338,339],{},"Er nutzt ein von der Gesellschaft für Telematik nach § 311 Abs. 6 SGB V festgelegtes Übermittlungsverfahren.",[37,341,342],{},"Er hat der Pflegekasse die für die elektronische Übermittlung erforderlichen Angaben übermittelt.",[11,344,345],{},"Nach Satz 2 besteht die Verpflichtung erst nach Ablauf von drei Monaten, nachdem der Leistungserbringer diese Angaben übermittelt hat. Der Text regelt keine Sanktion für den Fall, dass die Voraussetzungen fehlen; er bestimmt nur, wann die elektronische Pflicht greift. Maschinenlesbar abzurechnen ist unabhängig davon seit 1996 Pflicht (Absatz 1 Satz 2).",[119,347,66],{"id":348},"_105-sgb-xi-und-302-sgb-v-im-vergleich",[11,350,351],{},"Wer Pflegehilfsmittel und Produkte der Krankenkasse anbietet, begegnet beiden Normen.",[126,353,354,367],{},[129,355,356],{},[132,357,358,361,364],{},[135,359,360],{},"Merkmal",[135,362,363],{},"§ 105 SGB XI",[135,365,366],{},"§ 302 SGB V",[145,368,369,380,391,402,413,424,435],{},[132,370,371,374,377],{},[150,372,373],{},"Kostenträger",[150,375,376],{},"Pflegekasse",[150,378,379],{},"Krankenkasse",[132,381,382,385,388],{},[150,383,384],{},"Adressaten",[150,386,387],{},"an der Pflegeversorgung teilnehmende Leistungserbringer",[150,389,390],{},"Leistungserbringer für Heil- und Hilfsmittel und weitere",[132,392,393,396,399],{},[150,394,395],{},"Verzeichnis für Hilfsmittel",[150,397,398],{},"Hilfsmittelverzeichnis nach § 78 SGB XI",[150,400,401],{},"Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V",[132,403,404,407,410],{},[150,405,406],{},"Technisches Regelwerk",[150,408,409],{},"Spitzenverband Bund der Pflegekassen mit den Verbänden der Leistungserbringer (Abs. 2)",[150,411,412],{},"Richtlinien des GKV-Spitzenverbands (Abs. 2 Satz 1)",[132,414,415,418,421],{},[150,416,417],{},"Rechenzentren",[150,419,420],{},"über Abs. 2 Satz 9 in Verbindung mit § 302 Abs. 2 Satz 2 und 3",[150,422,423],{},"ausdrücklich in § 302 Abs. 2 Satz 2",[132,425,426,429,432],{},[150,427,428],{},"Typische Produktgruppen",[150,430,431],{},"PG 51, 52 und 54",[150,433,434],{},"PG 15",[132,436,437,440,443],{},[150,438,439],{},"Vertragswelt",[150,441,442],{},"§ 78 SGB XI",[150,444,445],{},"§ 127 SGB V",[11,447,448,449,453,454,274],{},"Welche Norm für welche Versorgung gilt, erklärt der Beitrag ",[24,450,452],{"href":451},"\u002Fblog\u002Fhilfsmittelvertrag-127-sgb-v-78-sgb-xi","§ 127 SGB V oder § 78 SGB XI",". Die Datensatzfelder und Fehlercodes der Krankenkassen-Seite beschreibt der ",[24,455,457],{"href":456},"\u002Fblog\u002F302-sgb-v-abrechnung-leitfaden-haendler","§ 302-Leitfaden",[119,459,72],{"id":460},"was-der-vertrag-daraus-macht",[11,462,463],{},"Der Vertrag des GKV-Spitzenverbands zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln (nach § 78 Abs. 1 SGB XI) übernimmt § 105 Abs. 2 ausdrücklich. Die Tabelle gibt die Textfassung wieder, die seit dem 01.02.2024 in Kraft ist und die unter anderem eine Pflegekasse veröffentlicht. Sie nennt in § 5 Abs. 5 noch den früheren Höchstbetrag von 40 Euro; für Beträge und Details gilt die Fassung, die Sie beim Beitritt erhalten.",[126,465,466,478],{},[129,467,468],{},[132,469,470,473,475],{},[135,471,472],{},"Regel",[135,474,140],{},[135,476,477],{},"Stelle im Vertrag",[145,479,480,491,501,512,522,533,543,554,565],{},[132,481,482,485,488],{},[150,483,484],{},"Festlegungen nach § 105 Abs. 2 SGB XI",[150,486,487],{},"sind in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags",[150,489,490],{},"§ 5 Abs. 1",[132,492,493,496,499],{},[150,494,495],{},"Übergangsweg",[150,497,498],{},"Pflegekassen können mit dem Verband oder dem Leistungserbringer vorübergehend eine Abrechnung nach §§ 302, 303 SGB V vereinbaren, solange einzelne Funktionen des Datenaustauschs nach § 105 Abs. 2 noch nicht vollständig zur Verfügung stehen",[150,500,490],{},[132,502,503,506,509],{},[150,504,505],{},"Rechnungsempfänger",[150,507,508],{},"Pflegekasse des Versicherten oder ein von ihr beauftragtes Abrechnungszentrum",[150,510,511],{},"§ 5 Abs. 2",[132,513,514,517,520],{},[150,515,516],{},"Leistungen der Krankenversicherung",[150,518,519],{},"gesonderte Rechnung an die Krankenkasse",[150,521,511],{},[132,523,524,527,530],{},[150,525,526],{},"Rhythmus",[150,528,529],{},"monatlich, erstmals nach der Genehmigung der Pflegekasse",[150,531,532],{},"§ 5 Abs. 3",[132,534,535,538,541],{},[150,536,537],{},"Betriebsstätten",[150,539,540],{},"Leistungen sind unter dem jeweiligen Institutionskennzeichen abzurechnen",[150,542,532],{},[132,544,545,548,551],{},[150,546,547],{},"Rechenzentrum",[150,549,550],{},"Leistungserbringer darf es einschalten und teilt der Pflegekasse Name sowie Beginn und Ende der Nutzung mit",[150,552,553],{},"§ 6 Abs. 3",[132,555,556,559,562],{},[150,557,558],{},"Abrechnungsfrist",[150,560,561],{},"spätestens 12 Monate nach der Abgabe",[150,563,564],{},"§ 6 Abs. 1",[132,566,567,570,573],{},[150,568,569],{},"Zahlungsfrist",[150,571,572],{},"30 Tage nach Eingang der vollständigen Unterlagen, unter Vorbehalt der Prüfung",[150,574,575],{},"§ 6 Abs. 2",[11,577,578,579,582,583,274],{},"Zwei Punkte stehen nicht im Gesetz. Erstens: Die Übergangsklausel lässt zu, dass Pflegekasse und Verband oder Leistungserbringer vorübergehend die Regeln der Krankenkassen-Seite vereinbaren. Ob für eine bestimmte Kasse eine solche Vereinbarung besteht, nennt der Vertrag nicht. Zweitens: Die Fristen stehen im Vertrag und nicht im Paragrafen. Wie sie sich auf die Rückforderung auswirken, zeigt der Beitrag zu ",[24,580,289],{"href":581},"\u002Fblog\u002Fpg-51-wiederverwendbare-bettschutzeinlagen#abrechnung-positionsnummer-fristen-belege","; wie sich Rückweisungen vermeiden lassen, der ",[24,584,586],{"href":585},"\u002Fblog\u002Fretaxierung-pflegehilfsmittel-vermeiden","Retax-Leitfaden",[119,588,78],{"id":589},"häufige-verwechslungen",[101,591,592,598,608],{},[37,593,594,597],{},[14,595,596],{},"„§ 105 SGB V“:"," In Suchanfragen taucht auch diese Schreibweise auf. § 105 SGB V trägt die Überschrift „Förderung der vertragsärztlichen Versorgung“ und regelt Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Mit Abrechnung von Pflegehilfsmitteln hat er nichts zu tun.",[37,599,600,603,604,274],{},[14,601,602],{},"Pflegekasse und Krankenkasse:"," Welche Norm gilt, hängt grundsätzlich von der Produktgruppe ab und nicht vom Namen der Kasse; Ausnahmen kann der Übergangsweg des Vertrags schaffen. Die Zuordnung der Gruppen zeigt das ",[24,605,607],{"href":606},"\u002Fblog\u002Fpflegehilfsmittel-produktgruppen","Produktgruppen-Verzeichnis",[37,609,610,613],{},[14,611,612],{},"Paragraf als Datensatzbeschreibung:"," § 105 enthält keine Feldlisten. Aufbau, Prüfziffern und Fehlercodes stehen in den technischen Festlegungen nach Absatz 2 und bei der Datenannahmestelle der Kasse.",[119,615,84],{"id":616},"häufige-fragen",[618,619,623,649,668,687,706,725],"div",{"itemScope":620,"itemType":621},true,[622],"https:\u002F\u002Fschema.org\u002FFAQPage",[618,624,629,636],{"itemScope":620,"itemProp":625,"itemType":627},[626],"mainEntity",[628],"https:\u002F\u002Fschema.org\u002FQuestion",[630,631,635],"h3",{"itemProp":632,"id":634},[633],"name","gilt-105-sgb-xi-auch-für-pflegehilfsmittel","Gilt § 105 SGB XI auch für Pflegehilfsmittel?",[618,637,642],{"itemScope":620,"itemProp":638,"itemType":640},[639],"acceptedAnswer",[641],"https:\u002F\u002Fschema.org\u002FAnswer",[618,643,646],{"itemProp":644},[645],"text",[11,647,648],{},"Ja. Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 verlangt, bei der Abrechnung von Hilfsmitteln die Bezeichnungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 78 SGB XI zu verwenden. Der Vertrag zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln verweist in § 5 Abs. 1 auf die Festlegungen nach § 105 Abs. 2.",[618,650,653,658],{"itemScope":620,"itemProp":651,"itemType":652},[626],[628],[630,654,657],{"itemProp":655,"id":656},[633],"was-ist-der-unterschied-zwischen-105-sgb-xi-und-302-sgb-v","Was ist der Unterschied zwischen § 105 SGB XI und § 302 SGB V?",[618,659,662],{"itemScope":620,"itemProp":660,"itemType":661},[639],[641],[618,663,665],{"itemProp":664},[645],[11,666,667],{},"§ 105 SGB XI betrifft die Abrechnung mit der Pflegekasse, § 302 SGB V die Abrechnung mit der Krankenkasse. Bei Pflegehilfsmitteln der Produktgruppen 51, 52 und 54 gilt § 105, bei Inkontinenzprodukten der PG 15 gilt § 302. Der Vertrag lässt zu, dass Pflegekassen mit dem Verband oder dem Leistungserbringer vorübergehend eine Abrechnung nach §§ 302, 303 SGB V vereinbaren.",[618,669,672,677],{"itemScope":620,"itemProp":670,"itemType":671},[626],[628],[630,673,676],{"itemProp":674,"id":675},[633],"ist-die-elektronische-abrechnung-pflicht","Ist die elektronische Abrechnung Pflicht?",[618,678,681],{"itemScope":620,"itemProp":679,"itemType":680},[639],[641],[618,682,684],{"itemProp":683},[645],[11,685,686],{},"Maschinenlesbare Abrechnungsunterlagen sind seit dem 1. Januar 1996 vorgeschrieben (Absatz 1 Satz 2). Eine ausdrücklich elektronische Pflicht ab dem 1. März 2021 enthält Absatz 3, jedoch nur für Leistungserbringer, die an die Telematikinfrastruktur angebunden sind, ein Verfahren der gematik nutzen und der Pflegekasse die nötigen Angaben übermittelt haben.",[618,688,691,696],{"itemScope":620,"itemProp":689,"itemType":690},[626],[628],[630,692,695],{"itemProp":693,"id":694},[633],"darf-ich-ein-abrechnungszentrum-einschalten","Darf ich ein Abrechnungszentrum einschalten?",[618,697,700],{"itemScope":620,"itemProp":698,"itemType":699},[639],[641],[618,701,703],{"itemProp":702},[645],[11,704,705],{},"Ja. § 105 Abs. 2 Satz 9 erklärt § 302 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB V für entsprechend anwendbar, danach dürfen Leistungserbringer Rechenzentren in Anspruch nehmen. Nach dem Vertrag teilen Sie der Pflegekasse schriftlich den Namen des Rechenzentrums sowie Beginn und Ende der Nutzung mit (§ 6 Abs. 3).",[618,707,710,715],{"itemScope":620,"itemProp":708,"itemType":709},[626],[628],[630,711,714],{"itemProp":712,"id":713},[633],"wer-legt-fest-wie-der-abrechnungsdatensatz-aussieht","Wer legt fest, wie der Abrechnungsdatensatz aussieht?",[618,716,719],{"itemScope":620,"itemProp":717,"itemType":718},[639],[641],[618,720,722],{"itemProp":721},[645],[11,723,724],{},"Der GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Pflegekassen, im Einvernehmen mit den Verbänden der Leistungserbringer (Absatz 2 Satz 1). Kommt keine Einigung zustande, entscheidet auf Antrag die Schiedsstelle nach § 132a Abs. 3 SGB V innerhalb von drei Monaten. Die Datenannahmestelle der Kasse setzt das Verfahren technisch um.",[618,726,729,734],{"itemScope":620,"itemProp":727,"itemType":728},[626],[628],[630,730,733],{"itemProp":731,"id":732},[633],"was-ist-mit-105-sgb-v-gemeint","Was ist mit „§ 105 SGB V“ gemeint?",[618,735,738],{"itemScope":620,"itemProp":736,"itemType":737},[639],[641],[618,739,741],{"itemProp":740},[645],[11,742,743],{},"§ 105 SGB V heißt „Förderung der vertragsärztlichen Versorgung“ und betrifft die Kassenärztlichen Vereinigungen. Für die Abrechnung von Pflegehilfsmitteln mit der Pflegekasse ist § 105 SGB XI die richtige Norm.",[119,745,90],{"id":746},"quellen",[101,748,749,752,755,758],{},[37,750,751],{},"§ 105 SGB XI, gesetze-im-internet.de, Fassung der Stammnorm: Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014); Änderungsübersicht auf dejure.org (zuletzt Patientendaten-Schutz-Gesetz vom 14.10.2020, BGBl. I S. 2115)",[37,753,754],{},"§ 302 SGB V (Abs. 1 und 2), gesetze-im-internet.de",[37,756,757],{},"§ 105 SGB V (Titel „Förderung der vertragsärztlichen Versorgung“), gesetze-im-internet.de",[37,759,760],{},"Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Pflegehilfsmitteln nach § 78 Abs. 1 SGB XI (GKV-Spitzenverband), Textfassung in Kraft seit 01.02.2024, wie von einer Pflegekasse veröffentlicht (§ 5, § 6)",[119,762,27],{"id":763},"änderungsprotokoll",[11,765,766],{},"Diese Übersicht pflegen wir fortlaufend. Jede inhaltliche Änderung dokumentieren wir hier:",[101,768,769],{},[37,770,771,774],{},[14,772,773],{},"19.10.2026"," – Erstveröffentlichung. Wortlaut und Satzstruktur von § 105 SGB XI gegen gesetze-im-internet.de und dejure.org geprüft, Verweise auf § 302 SGB V gegen den Gesetzestext, Vertragsregeln gegen die Textfassung, die seit 01.02.2024 in Kraft ist.",[11,776,777,778,782],{},"Hat sich die Norm geändert oder beschreibt Ihre Pflegekasse das Verfahren anders? Schreiben Sie uns über das ",[24,779,781],{"href":780},"\u002Fkontakt","Kontaktformular"," – wir prüfen und aktualisieren den Beitrag.",[11,784,785,786,274],{},"Wie sich Antrag, Genehmigung und Abrechnung digital abbilden lassen, zeigt der ",[24,787,789],{"href":788},"\u002Fpflegebox-konfigurator","Pflegebox-Konfigurator",{"title":791,"searchDepth":792,"depth":792,"links":793},"",2,[794,795,796,797,798,799,800,801,802,803],{"id":121,"depth":792,"text":42},{"id":252,"depth":792,"text":48},{"id":295,"depth":792,"text":54},{"id":328,"depth":792,"text":60},{"id":348,"depth":792,"text":66},{"id":460,"depth":792,"text":72},{"id":589,"depth":792,"text":78},{"id":616,"depth":792,"text":84},{"id":746,"depth":792,"text":90},{"id":763,"depth":792,"text":27},"§ 105 SGB XI Absatz für Absatz: Pflichtangaben, Datenaustausch, Rechenzentren und e-Abrechnung – und was die Norm für Pflegehilfsmittel-Anbieter heißt.","md",null,"§ 105 SGB XI – Abrechnung pflegerischer Leistungen mit der Pflegekasse: Pflichtangaben, Datenaustausch und Rechenzentrum","\u002Fimages\u002Fparagraf-105-sgb-xi-abrechnung-pflegekasse.webp",[810,811,812,813,814,815,816],"§ 105 sgb xi","105 sgb xi","paragraph 105 sgb xi","§ 105 sgb xi abrechnung","abrechnung pflegekasse","datenaustausch pflegekasse","pflegehilfsmittel abrechnung pflegekasse","2026-10-19T08:00:00.000Z",{"slug":819},"paragraf-105-sgb-xi-abrechnung-pflegekasse","\u002Fblog\u002Fparagraf-105-sgb-xi-abrechnung-pflegekasse",{"title":5,"description":804},"blog\u002Fparagraf-105-sgb-xi-abrechnung-pflegekasse",8,"tzEmpyPXeAyAq8tO8xlL4zhWMQdzVy6CERDSUnGGf5I",[826,1610,2529],{"id":827,"title":828,"author":6,"body":829,"description":1591,"extension":805,"howto":806,"imageAlt":1592,"imageUrl":1593,"keywords":1594,"lastUpdated":1602,"meta":1603,"navigation":620,"path":288,"publicationTime":1605,"seo":1606,"social":806,"stem":1607,"timeRead":1608,"__hash__":1609},"blog\u002Fblog\u002Fpg-51-wiederverwendbare-bettschutzeinlagen.md","PG 51 Pflegehilfsmittel: Bettschutzeinlagen abrechnen 2026",{"type":8,"value":830,"toc":1578},[831,837,844,848,910,914,931,934,937,995,1002,1009,1012,1022,1025,1045,1048,1051,1054,1057,1094,1101,1104,1107,1188,1191,1194,1197,1211,1318,1324,1327,1330,1333,1336,1380,1383,1386,1389,1392,1395,1410,1412,1529,1531,1548,1550,1553,1561,1566],[11,832,833,836],{},[14,834,835],{},"Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen gehören zur Produktgruppe 51 und folgen eigenen Regeln: Sie fallen nicht unter den Höchstbetrag von 42 Euro, verlangen eine Zuzahlung und brauchen einen eigenen Antrag."," Wer sie wie eine Verbrauchsbox behandelt, riskiert abgelehnte Anträge und gekürzte Rechnungen.",[11,838,839],{},[14,840,841,842],{},"Stand: 12. Oktober 2026 · Grundlagen: Vertrag nach § 78 Abs. 1 SGB XI mit dem GKV-Spitzenverband (Fassung in Kraft seit 01.02.2024), § 40 SGB XI, Fortschreibungsentwurf zur PG 51 vom 12.01.2026, Hinweisblatt der hkk (Stand 03\u002F2026) · ",[24,843,27],{"href":26},[11,845,846],{},[14,847,32],{},[34,849,850,856,862,868,874,880,886,892,898,902,906],{},[37,851,852],{},[24,853,855],{"href":854},"#pg-51-im-%C3%BCberblick","PG 51 im Überblick",[37,857,858],{},[24,859,861],{"href":860},"#wer-zahlt-rechtsgrundlage-und-zuzahlung","Wer zahlt: Rechtsgrundlage und Zuzahlung",[37,863,864],{},[24,865,867],{"href":866},"#antrag-und-genehmigung","Antrag und Genehmigung",[37,869,870],{},[24,871,873],{"href":872},"#versorgungszeitraum-und-menge","Versorgungszeitraum und Menge",[37,875,876],{},[24,877,879],{"href":878},"#abrechnung-positionsnummer-fristen-belege","Abrechnung: Positionsnummer, Fristen, Belege",[37,881,882],{},[24,883,885],{"href":884},"#sieben-fehlerquellen-aus-dem-vertragstext","Sieben Fehlerquellen aus dem Vertragstext",[37,887,888],{},[24,889,891],{"href":890},"#fortschreibung-2026-was-im-entwurf-steht","Fortschreibung 2026: Was im Entwurf steht",[37,893,894],{},[24,895,897],{"href":896},"#pr%C3%A4qualifizierung-und-vertragsbeitritt","Präqualifizierung und Vertragsbeitritt",[37,899,900],{},[24,901,84],{"href":83},[37,903,904],{},[24,905,90],{"href":89},[37,907,908],{},[24,909,27],{"href":26},[11,911,912],{},[14,913,99],{},[101,915,916,919,922,925,928],{},[37,917,918],{},"PG 51 ist nicht Teil der 42-Euro-Pauschale. Der Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband regelt die wiederverwendbaren saugenden Bettschutzeinlagen ausdrücklich als Versorgung, auf die § 40 Abs. 2 SGB XI nicht anwendbar ist.",[37,920,921],{},"Versicherte ab 18 Jahren zahlen nach § 40 Abs. 3 Satz 4 SGB XI zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Die Vergütung der Pflegekasse mindert sich um diese Zuzahlung.",[37,923,924],{},"Für PG 51 und PG 54 sind getrennte Anträge zu stellen. Die Kostenübernahme muss vor der Abgabe vorliegen.",[37,926,927],{},"Die Positionsnummer lautet 51.40.01.4 plus drei Stellen, die aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis ergänzt werden.",[37,929,930],{},"Der Vertrag nennt keinen festen Versorgungszeitraum und keine feste Menge. Beides steht in der Genehmigung der jeweiligen Kasse.",[119,932,855],{"id":933},"pg-51-im-überblick",[11,935,936],{},"Das Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gliedert die Produktgruppe 51 nach Anwendungsort und Untergruppen. Die Tabelle zeigt die Struktur der Gruppe, wie sie im Fortschreibungsentwurf vom 12.01.2026 aufgeführt ist.",[126,938,939,951],{},[129,940,941],{},[132,942,943,946,948],{},[135,944,945],{},"Untergruppe",[135,947,140],{},[135,949,950],{},"Im GKV-Vertrag geregelt",[145,952,953,964,975,985],{},[132,954,955,958,961],{},[150,956,957],{},"51.40.01 Produkte zur Hygiene im Bett",[150,959,960],{},"Bettpfannen, Urinauffangbehältnisse (bisher Urinflaschen und Urinschiffchen) und wiederverwendbare saugende Bettschutzeinlagen (51.40.01.4)",[150,962,963],{},"nur die Bettschutzeinlagen",[132,965,966,969,972],{},[150,967,968],{},"51.45.01 Waschsysteme",[150,970,971],{},"Kopf- und Ganzkörperwaschsysteme",[150,973,974],{},"nein",[132,976,977,980,983],{},[150,978,979],{},"51.45.02 Lagerungsrollen",[150,981,982],{},"derzeit keine Produkte gelistet, im Entwurf zur Streichung vorgeschlagen",[150,984,974],{},[132,986,987,990,993],{},[150,988,989],{},"51.99.99 Abrechnungspositionen",[150,991,992],{},"–",[150,994,974],{},[11,996,997,998,1001],{},"Für andere Produkte der Gruppe als die Bettschutzeinlagen sieht der Vertrag keine Regelung vor. Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen dienen laut Entwurf der Hygiene im Bett und schützen die Matratze bei der Körperhygiene oder bei der Nutzung von Bettpfannen und Urinauffangbehältnissen. Hilfsmittel, die wegen Krankheit oder Behinderung von der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten sind, fallen dem Entwurf zufolge nicht in die Leistungspflicht der Pflegeversicherung. Die Abgrenzung zu den Inkontinenzprodukten der PG 15 ordnet der Beitrag ",[24,999,1000],{"href":606},"Pflegehilfsmittel-Produktgruppen"," ein.",[11,1003,1004,1005,1008],{},"Die einmal zu verwendenden Einlagen der PG 54 (54.45.01) sind etwas anderes: Sie laufen über die ",[24,1006,1007],{"href":283},"Pflegehilfsmittel zum Verbrauch"," und unterliegen dem Höchstbetrag.",[119,1010,861],{"id":1011},"wer-zahlt-rechtsgrundlage-und-zuzahlung",[11,1013,1014,1015,1017,1018,274],{},"Kostenträger ist die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse. Die Versorgung läuft über den Vertrag nach § 78 Abs. 1 SGB XI zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Leistungserbringern. Welche Vertragswelt wann gilt, erklärt der Beitrag ",[24,1016,452],{"href":451},"; Beitritt und Pflichten beschreibt der Leitfaden ",[24,1019,1021],{"href":1020},"\u002Fblog\u002Fpflegehilfsmittelvertrag","Pflegehilfsmittelvertrag",[11,1023,1024],{},"Drei Punkte unterscheiden PG 51 von der Verbrauchsbox:",[101,1026,1027,1033,1039],{},[37,1028,1029,1032],{},[14,1030,1031],{},"Kein Höchstbetrag:"," Der Vertrag stellt in § 1 Abs. 2 klar, dass § 40 Abs. 2 SGB XI auf die wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen nicht anwendbar ist. Der Monatsbetrag von 42 Euro wird dadurch nicht angetastet.",[37,1034,1035,1038],{},[14,1036,1037],{},"Zuzahlung:"," Nach § 40 Abs. 3 Satz 4 SGB XI zahlen Versicherte ab 18 Jahren zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Ausgenommen sind nur die Verbrauchsprodukte nach Abs. 2. Die Pflegekasse kann nach Satz 5 ganz oder teilweise befreien, und wer die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V erreicht hat, ist nach Satz 6 für den übersteigenden Betrag befreit.",[37,1040,1041,1044],{},[14,1042,1043],{},"Kürzung der Vergütung:"," Nach § 4 Abs. 3 des Vertrags vermindert sich die Vergütung der Pflegekasse um die gesetzliche Zuzahlung. Die Zuzahlung leisten die Versicherten nach § 40 Abs. 3 Satz 4 SGB XI an die abgebende Stelle.",[11,1046,1047],{},"Ein Rechenbeispiel mit einem fiktiven Preis: Kostet eine Einlage 20 Euro, beträgt die Zuzahlung 2 Euro, und die Pflegekasse vergütet 18 Euro. Die Obergrenze von 25 Euro würde erst bei einem Preis ab 250 Euro greifen und spielt bei Bettschutzeinlagen deshalb kaum eine Rolle.",[11,1049,1050],{},"Beihilfeberechtigte erhalten die Leistungen der Pflegekasse nach § 28 Abs. 2 SGB XI zur Hälfte. Das Antragsformular des Vertrags führt im Genehmigungsvermerk deshalb vier Varianten: PG 51 mit oder ohne Zuzahlung, jeweils auch für Beihilfeberechtigte.",[119,1052,867],{"id":1053},"antrag-und-genehmigung",[11,1055,1056],{},"Der Weg bis zur ersten Lieferung folgt dem Vertrag in fünf Schritten:",[34,1058,1059,1065,1071,1082,1088],{},[37,1060,1061,1064],{},[14,1062,1063],{},"Beratung dokumentieren."," Vor dem ersten Antrag berät eine geschulte Fachkraft persönlich und hält das im Formular (Anlage 2) fest, entsprechend § 127 Abs. 5 SGB V (§ 3 Abs. 1 des Vertrags).",[37,1066,1067,1070],{},[14,1068,1069],{},"Aufklärung bestätigen lassen."," Der Versicherte bestätigt per Unterschrift, dass Kosten oberhalb des genehmigten Betrags bei ihm liegen und dass die Produkte nur für die häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson bestimmt sind, nicht für Pflegedienste oder Tagespflege (§ 3 Abs. 2 und 3).",[37,1072,1073,1076,1077,1081],{},[14,1074,1075],{},"Kostenübernahme einholen, bevor geliefert wird."," Grundsätzlich läuft der Kostenvoranschlag elektronisch. Nur wenn die Pflegekasse das Verfahren noch nicht umsetzt, gilt das Formular aus Anlage 2 (§ 3 Abs. 4). Wie der ",[24,1078,1080],{"href":1079},"\u002Fblog\u002Fkostenvoranschlag","elektronische Kostenvoranschlag"," aufgebaut ist, steht im gleichnamigen Beitrag.",[37,1083,1084,1087],{},[14,1085,1086],{},"Zwei getrennte Anträge stellen."," Werden Leistungen der PG 54 und der PG 51 elektronisch beantragt, sind dafür zwei Anträge nötig. Die Pflegekasse kann die Kostenübernahme auch zeitlich unbefristet erklären (§ 3 Abs. 5).",[37,1089,1090,1093],{},[14,1091,1092],{},"Liefern und quittieren lassen."," Abgabe persönlich oder per Frei-Haus-Versand an den Versicherten, nie an den Pflegedienst. Der Empfang wird vom Versicherten oder einem Angehörigen mit Datum bestätigt; alternativ genügt die Sendungsverfolgungsnummer (§ 3 Abs. 6 und 9).",[11,1095,1096,1097,274],{},"Den vorgelagerten Weg vom Antrag des Versicherten bis zur Kasse zeigt die Seite ",[24,1098,1100],{"href":1099},"\u002Fblog\u002Fpflegehilfsmittel-beantragen","Pflegehilfsmittel beantragen",[119,1102,873],{"id":1103},"versorgungszeitraum-und-menge",[11,1105,1106],{},"Der Vertrag des GKV-Spitzenverbands nennt für PG 51 weder einen Versorgungszeitraum noch eine Höchstmenge. Beides legt die Pflegekasse in ihrer Genehmigung fest. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt das Hinweisblatt der hkk (Stand 03\u002F2026) als Beispiel:",[126,1108,1109,1121],{},[129,1110,1111],{},[132,1112,1113,1115,1118],{},[135,1114,360],{},[135,1116,1117],{},"PG 51 (wiederverwendbare Einlagen)",[135,1119,1120],{},"PG 54 (Verbrauchsbox)",[145,1122,1123,1134,1144,1155,1166,1177],{},[132,1124,1125,1128,1131],{},[150,1126,1127],{},"Antrag (eKV)",[150,1129,1130],{},"eigener eKV, nicht mit PG 54 in einem Antrag kombinierbar",[150,1132,1133],{},"vereinfachte Einreichung mit Pseudonummer 54.00.99.0001 möglich",[132,1135,1136,1139,1142],{},[150,1137,1138],{},"Versorgungsbeginn",[150,1140,1141],{},"Monatsbeginn der Antragstellung",[150,1143,1141],{},[132,1145,1146,1149,1152],{},[150,1147,1148],{},"Versorgungsende",[150,1150,1151],{},"nach 1 Jahr",[150,1153,1154],{},"nach 3 Jahren (36 Monate)",[132,1156,1157,1160,1163],{},[150,1158,1159],{},"Menge",[150,1161,1162],{},"nach individuellem Bedarf, in der Regel höchstens 3 pro Jahr, mehr nur mit gesonderter Begründung",[150,1164,1165],{},"36 Einheiten bei vereinfachtem Antrag mit Pseudonummer",[132,1167,1168,1171,1174],{},[150,1169,1170],{},"Hilfsmittelkennzeichen",[150,1172,1173],{},"00 Neulieferung",[150,1175,1176],{},"08 Vergütungspauschale",[132,1178,1179,1182,1185],{},[150,1180,1181],{},"Zuzahlung",[150,1183,1184],{},"10 %, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, wenn keine Befreiung vorliegt",[150,1186,1187],{},"keine (§ 40 Abs. 3 Satz 4 SGB XI)",[11,1189,1190],{},"Diese Werte stammen aus dem Hinweisblatt der hkk; nur die Angabe zur Zuzahlung bei PG 54 folgt aus dem Gesetz. Andere Kassen können Zeitraum und Menge anders festlegen. Maßgeblich ist immer die Genehmigung der Kasse, bei der der Versicherte versichert ist; den Zeitraum und die Menge sollten Sie deshalb aus der Kostenübernahmeerklärung übernehmen und nicht aus einer Faustregel.",[11,1192,1193],{},"Aus demselben Hinweisblatt stammen zwei weitere Regeln, die wir nur für die hkk belegen können: Befristete Genehmigungen müssen rechtzeitig vor Ablauf neu beantragt werden, und der Anspruch endet, sobald die Voraussetzungen entfallen, etwa beim Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung. Nach § 3 Abs. 7 des Vertrags trägt der Leistungserbringer das Ausfallrisiko, wenn bei einem vereinbarten Lieferzeitraum von bis zu drei Monaten der Anspruch zwischenzeitlich endet.",[119,1195,879],{"id":1196},"abrechnung-positionsnummer-fristen-belege",[11,1198,1199,1200,1203,1204,1206,1207,274],{},"Die Abrechnung läuft nach dem Datenaustausch nach ",[24,1201,1202],{"href":820},"§ 105 Abs. 2 SGB XI",". Der Vertrag erlaubt den Kassen außerdem, ergänzend die vorübergehende Abrechnung nach §§ 302, 303 SGB V zu vereinbaren, solange einzelne Funktionen des § 105-Verfahrens noch nicht vollständig zur Verfügung stehen (§ 5 Abs. 1). Welche Annahmestelle für welche Kasse zuständig ist, zeigt das ",[24,1205,325],{"href":324},", die Rechtslage im Überblick der Beitrag ",[24,1208,1210],{"href":1209},"\u002Fblog\u002Fpflegehilfsmittel-einfach-abrechnen","Pflegehilfsmittel abrechnen: § 105, § 302 und Vertragspreise",[126,1212,1213,1226],{},[129,1214,1215],{},[132,1216,1217,1220,1223],{},[135,1218,1219],{},"Angabe",[135,1221,1222],{},"Wert oder Regel",[135,1224,1225],{},"Grundlage",[145,1227,1228,1239,1250,1260,1270,1281,1291,1300,1308],{},[132,1229,1230,1233,1236],{},[150,1231,1232],{},"Positionsnummer",[150,1234,1235],{},"51.40.01.4 plus drei ergänzte Stellen aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis",[150,1237,1238],{},"Anlagen 1 bis 3 des Vertrags",[132,1240,1241,1244,1247],{},[150,1242,1243],{},"Rechengröße",[150,1245,1246],{},"1 Stück",[150,1248,1249],{},"Anlage 1",[132,1251,1252,1255,1258],{},[150,1253,1254],{},"Kennzeichen PHM",[150,1256,1257],{},"00",[150,1259,1249],{},[132,1261,1262,1265,1268],{},[150,1263,1264],{},"Rechnungslegung",[150,1266,1267],{},"monatlich für alle Versorgungsfälle des abgelaufenen Monats, frühestens nach der Genehmigung",[150,1269,532],{},[132,1271,1272,1275,1278],{},[150,1273,1274],{},"Erste Abrechnung",[150,1276,1277],{},"mit Genehmigungskennzeichen, Empfangsbestätigung oder Sendungsnummer und Anlage 2 im Original (entfällt, wenn sie schon über den eKV vorlag)",[150,1279,1280],{},"§ 5 Abs. 4",[132,1282,1283,1286,1289],{},[150,1284,1285],{},"Aufbewahrung",[150,1287,1288],{},"Lieferschein mit Artikeln und Liefermenge mindestens 6 Jahre",[150,1290,1280],{},[132,1292,1293,1295,1298],{},[150,1294,558],{},[150,1296,1297],{},"spätestens 12 Monate nach der Abgabe, danach kein Vergütungsanspruch",[150,1299,564],{},[132,1301,1302,1304,1306],{},[150,1303,569],{},[150,1305,572],{},[150,1307,575],{},[132,1309,1310,1313,1316],{},[150,1311,1312],{},"Rückforderung",[150,1314,1315],{},"Aufrechnung mit laufenden Ansprüchen möglich",[150,1317,564],{},[11,1319,1320,1321,274],{},"Fehler bei PG 51 können teuer werden: Nach § 6 Abs. 1 darf die Pflegekasse zu Unrecht gezahlte Vergütung zurückfordern und mit laufenden Ansprüchen aufrechnen. Wie sich das vermeiden lässt, steht im Beitrag ",[24,1322,1323],{"href":585},"Retaxierung vermeiden",[11,1325,1326],{},"Zur Frage, ob PG 51 und PG 54 in einem Datensatz laufen dürfen: Der Vertrag verlangt getrennte Anträge, regelt für die Abrechnung aber nur, dass alle abgegebenen Pflegehilfsmittel im Datensatz zu übermitteln sind, soweit mit der Pflegekasse nichts anderes vereinbart ist (§ 5 Abs. 5). Eine getrennte Einreichung schreibt der Vertrag also nicht vor. Ob Ihre Abrechnungsstelle oder die Datenannahmestelle der Kasse sie verlangt, klären Sie vorab.",[11,1328,1329],{},"Die Rechnungsbeträge der Preisanlage nennen wir hier bewusst nicht. Die in diesem Beitrag zitierte Vertragsfassung führt in § 5 Abs. 5 noch den früheren Höchstbetrag von 40 Euro; Preise und Beträge gelten in der jeweils aktuellen Fassung, die Sie beim Beitritt erhalten.",[119,1331,885],{"id":1332},"sieben-fehlerquellen-aus-dem-vertragstext",[11,1334,1335],{},"Jede dieser Fehlerquellen folgt aus einer Vertragsregel; wie oft sie in der Praxis auftreten, können wir nicht belegen:",[101,1337,1338,1344,1350,1356,1362,1368,1374],{},[37,1339,1340,1343],{},[14,1341,1342],{},"Abgabe vor der Genehmigung."," Die Kostenübernahmeerklärung muss vor der Abgabe vorliegen, die Rechnungslegung ist erst danach möglich (§ 3 Abs. 4, § 5 Abs. 3).",[37,1345,1346,1349],{},[14,1347,1348],{},"PG 51 und PG 54 in einem Antrag."," Der Vertrag verlangt zwei getrennte Anträge (§ 3 Abs. 5).",[37,1351,1352,1355],{},[14,1353,1354],{},"Zuzahlung vergessen."," Die Vergütung der Kasse ist um die gesetzliche Zuzahlung zu mindern (§ 4 Abs. 3). Wer die volle Summe abrechnet, stellt mehr in Rechnung, als der Vertrag vorsieht.",[37,1357,1358,1361],{},[14,1359,1360],{},"Unvollständige Positionsnummer."," Die Formulare in den Anlagen 2 und 3 weisen ausdrücklich darauf hin, die letzten drei Stellen zu ergänzen.",[37,1363,1364,1367],{},[14,1365,1366],{},"Lieferung an den Pflegedienst."," Eine Abgabe an Dritte, insbesondere an Pflegedienste oder Einrichtungen der Tagespflege, ist nicht zulässig; Abtretungen an solche Dritte sind unwirksam (§ 2 Abs. 4, § 3 Abs. 6).",[37,1369,1370,1373],{},[14,1371,1372],{},"Empfangsbestätigung im Voraus oder durch Mitarbeiter."," Bestätigungen im Voraus oder von Mitarbeitern des Leistungserbringers oder eines Pflegedienstes sind nicht zulässig (§ 3 Abs. 9).",[37,1375,1376,1379],{},[14,1377,1378],{},"Frist verpasst."," Wer nicht binnen 12 Monaten nach der Abgabe abrechnet, verliert den Anspruch (§ 6 Abs. 1).",[119,1381,891],{"id":1382},"fortschreibung-2026-was-im-entwurf-steht",[11,1384,1385],{},"Der GKV-Spitzenverband hat am 12.01.2026 einen Entwurf zur Fortschreibung der Produktgruppe 51 vorgelegt und Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Deutsche Pflegerat hat dazu Stellung genommen. Nach dem Entwurf soll die Produktgruppe von „Pflegehilfsmittel zur Körperpflege\u002FHygiene und zur Linderung von Beschwerden“ (so steht sie auch in der Preisanlage des Vertrags) in „Pflegehilfsmittel zur Körperpflege\u002FHygiene“ umbenannt werden, weil keine Produkte zur Linderung von Beschwerden gelistet sind. Die Untergruppe 51.45.02 für Lagerungsrollen soll entfallen, die leistungsrechtlichen Hinweise sollen in einem eigenen Abschnitt stehen. Zahlreiche weitere Änderungen sind laut Entwurf redaktionell.",[11,1387,1388],{},"Das ist ein Entwurf, kein beschlossener Text. Bis zur Veröffentlichung gilt der bisherige Stand. Im Blick behalten sollten Sie den Vertrag selbst: Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, frühestens zum 31.12.2026 (§ 13 Abs. 2). Ob eine Kündigung ausgesprochen wurde, wissen wir nicht; Änderungen veröffentlicht der GKV-Spitzenverband.",[119,1390,897],{"id":1391},"präqualifizierung-und-vertragsbeitritt",[11,1393,1394],{},"Die Versorgung nach dem Vertrag setzt voraus, dass der Leistungserbringer die Anforderungen nach § 126 SGB V erfüllt und nachweist und ein gültiges Institutionskennzeichen besitzt. Fehlt eines von beiden, entfällt das Versorgungsrecht, und für dennoch erfolgte Versorgungen besteht kein Vergütungsanspruch, auch nicht gegenüber dem Versicherten (§ 2 Abs. 1).",[11,1396,1397,1398,1402,1403,1407,1408,274],{},"Für die wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen (51.40.01) kommt der Versorgungsbereich 19D für die häusliche Pflege infrage, der seit dem 15.05.2024 gilt, oder der breitere Bereich 19B. Welche Kennung welchen Produktausschnitt abdeckt, steht im ",[24,1399,1401],{"href":1400},"\u002Fblog\u002Fversorgungsbereiche-praequalifizierung","Verzeichnis der Versorgungsbereiche",", die nötigen Nachweise in der ",[24,1404,1406],{"href":1405},"\u002Fblog\u002Fpraequalifizierung-beantragen-unterlagen-checkliste","Unterlagen-Checkliste",". Die Kennzeichen der Pflegekassen für die Abrechnung bündelt das ",[24,1409,273],{"href":272},[119,1411,84],{"id":616},[618,1413,1415,1434,1453,1472,1491,1510],{"itemScope":620,"itemType":1414},[622],[618,1416,1419,1424],{"itemScope":620,"itemProp":1417,"itemType":1418},[626],[628],[630,1420,1423],{"itemProp":1421,"id":1422},[633],"gehören-wiederverwendbare-bettschutzeinlagen-zur-42-euro-pauschale","Gehören wiederverwendbare Bettschutzeinlagen zur 42-Euro-Pauschale?",[618,1425,1428],{"itemScope":620,"itemProp":1426,"itemType":1427},[639],[641],[618,1429,1431],{"itemProp":1430},[645],[11,1432,1433],{},"Nein. Sie sind Produktgruppe 51, und der Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband stellt klar, dass § 40 Abs. 2 SGB XI auf sie nicht anwendbar ist. Der Versicherte kann daher die Verbrauchsbox der PG 54 und zusätzlich wiederverwendbare Einlagen erhalten, jeweils mit eigenem Antrag.",[618,1435,1438,1443],{"itemScope":620,"itemProp":1436,"itemType":1437},[626],[628],[630,1439,1442],{"itemProp":1440,"id":1441},[633],"wie-hoch-ist-die-zuzahlung-bei-pg-51","Wie hoch ist die Zuzahlung bei PG 51?",[618,1444,1447],{"itemScope":620,"itemProp":1445,"itemType":1446},[639],[641],[618,1448,1450],{"itemProp":1449},[645],[11,1451,1452],{},"Zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, für Versicherte ab 18 Jahren (§ 40 Abs. 3 Satz 4 SGB XI). Die Pflegekasse kann ganz oder teilweise befreien, und wer seine Belastungsgrenze nach § 62 SGB V erreicht hat, ist für den übersteigenden Betrag befreit. Der Genehmigungsvermerk der Kasse zeigt, ob die Zuzahlung anfällt.",[618,1454,1457,1462],{"itemScope":620,"itemProp":1455,"itemType":1456},[626],[628],[630,1458,1461],{"itemProp":1459,"id":1460},[633],"wie-viele-einlagen-darf-ein-versicherter-erhalten-und-wie-lange-gilt-die-genehmigung","Wie viele Einlagen darf ein Versicherter erhalten und wie lange gilt die Genehmigung?",[618,1463,1466],{"itemScope":620,"itemProp":1464,"itemType":1465},[639],[641],[618,1467,1469],{"itemProp":1468},[645],[11,1470,1471],{},"Der Vertrag des GKV-Spitzenverbands legt dazu nichts fest. Zeitraum und Menge stehen in der Genehmigung der Pflegekasse. Als Beispiel nennt die hkk (Stand 03\u002F2026) ein Jahr ab Monatsbeginn der Antragstellung und in der Regel höchstens drei Einlagen pro Jahr, mehr nur mit Begründung. Andere Kassen können abweichen.",[618,1473,1476,1481],{"itemScope":620,"itemProp":1474,"itemType":1475},[626],[628],[630,1477,1480],{"itemProp":1478,"id":1479},[633],"muss-ich-pg-51-und-pg-54-getrennt-beantragen","Muss ich PG 51 und PG 54 getrennt beantragen?",[618,1482,1485],{"itemScope":620,"itemProp":1483,"itemType":1484},[639],[641],[618,1486,1488],{"itemProp":1487},[645],[11,1489,1490],{},"Ja. Werden beide Gruppen elektronisch beantragt, sind nach dem Vertrag zwei Anträge zu stellen. Für die Abrechnung schreibt der Vertrag keine getrennte Einreichung vor; ob Ihre Datenannahmestelle oder Abrechnungsstelle sie verlangt, sollten Sie vorab klären.",[618,1492,1495,1500],{"itemScope":620,"itemProp":1493,"itemType":1494},[626],[628],[630,1496,1499],{"itemProp":1497,"id":1498},[633],"darf-ich-wiederverwendbare-bettschutzeinlagen-an-pflegedienste-oder-einrichtungen-liefern","Darf ich wiederverwendbare Bettschutzeinlagen an Pflegedienste oder Einrichtungen liefern?",[618,1501,1504],{"itemScope":620,"itemProp":1502,"itemType":1503},[639],[641],[618,1505,1507],{"itemProp":1506},[645],[11,1508,1509],{},"Nein. Die Produkte sind ausnahmslos für die häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson bestimmt. Eine Abgabe an Dritte, insbesondere an Pflegedienste oder Einrichtungen der Tagespflege, ist nach dem Vertrag nicht zulässig. Nach dem Hinweisblatt der hkk endet der Anspruch zudem beim Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung.",[618,1511,1514,1519],{"itemScope":620,"itemProp":1512,"itemType":1513},[626],[628],[630,1515,1518],{"itemProp":1516,"id":1517},[633],"welche-positionsnummer-gilt-für-wiederverwendbare-bettschutzeinlagen","Welche Positionsnummer gilt für wiederverwendbare Bettschutzeinlagen?",[618,1520,1523],{"itemScope":620,"itemProp":1521,"itemType":1522},[639],[641],[618,1524,1526],{"itemProp":1525},[645],[11,1527,1528],{},"51.40.01.4 ist der feste Teil; die letzten drei Stellen sind aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis für das konkrete Produkt zu ergänzen. In der Abrechnung ist das Kennzeichen 00 vorgesehen, die Rechengröße ist ein Stück.",[119,1530,90],{"id":746},[101,1532,1533,1536,1539,1542,1545],{},[37,1534,1535],{},"GKV-Spitzenverband: Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Pflegehilfsmitteln nach § 78 Abs. 1 SGB XI, Fassung in Kraft seit 01.02.2024 (§§ 1 bis 6, 13, Anlagen 1 bis 3); Kennung 19 00 P50",[37,1537,1538],{},"§ 40 SGB XI (Abs. 2 Höchstbetrag, Abs. 3 Satz 4 bis 6 Zuzahlung und Befreiung) auf gesetze-im-internet.de",[37,1540,1541],{},"GKV-Spitzenverband: Fortschreibungsentwurf Produktgruppe 51 in der Fassung vom 12.01.2026 und Stellungnahme des Deutschen Pflegerats dazu",[37,1543,1544],{},"hkk: Hinweisblatt zu PG 54 und PG 51 (Verfahrenserleichterung), Stand 03\u002F2026",[37,1546,1547],{},"§ 126, § 127 Abs. 5 SGB V; § 28 Abs. 2, § 105 Abs. 2 SGB XI",[119,1549,27],{"id":763},[11,1551,1552],{},"Jede inhaltliche Änderung dokumentieren wir hier:",[101,1554,1555],{},[37,1556,1557,1560],{},[14,1558,1559],{},"12.10.2026"," – Erstveröffentlichung. Vertragsregeln gegen den Text des GKV-Vertrags (Fassung ab 01.02.2024) geprüft, Zuzahlung gegen § 40 SGB XI, Struktur der Produktgruppe gegen den Fortschreibungsentwurf vom 12.01.2026, Versorgungszeitraum und Menge am Beispiel der hkk.",[11,1562,1563,1564,782],{},"Eine Regel hat sich geändert oder Ihre Kasse handhabt sie anders? Schreiben Sie uns über das ",[24,1565,781],{"href":780},[11,1567,1568,1569,1573,1574,274],{},"Wie sich Antrag, Genehmigung und Abrechnung der Bettschutzeinlagen als durchgängiger Software-Prozess abbilden lassen, zeigt die Seite ",[24,1570,1572],{"href":1571},"\u002Fdigitale-abwicklung-von-bettschutzeinlagen","Digitale Abwicklung von Bettschutzeinlagen"," – oder in einem ",[24,1575,1577],{"href":1576},"\u002Fdemo","30-minütigen Demotermin",{"title":791,"searchDepth":792,"depth":792,"links":1579},[1580,1581,1582,1583,1584,1585,1586,1587,1588,1589,1590],{"id":933,"depth":792,"text":855},{"id":1011,"depth":792,"text":861},{"id":1053,"depth":792,"text":867},{"id":1103,"depth":792,"text":873},{"id":1196,"depth":792,"text":879},{"id":1332,"depth":792,"text":885},{"id":1382,"depth":792,"text":891},{"id":1391,"depth":792,"text":897},{"id":616,"depth":792,"text":84},{"id":746,"depth":792,"text":90},{"id":763,"depth":792,"text":27},"PG 51 Pflegehilfsmittel: wiederverwendbare Bettschutzeinlagen mit Rechtsgrundlage, Zuzahlung, Antrag, Abrechnung und typischen Fehlern für Leistungserbringer.","PG 51 Pflegehilfsmittel – wiederverwendbare Bettschutzeinlage mit Antrag, Zuzahlung und Abrechnung","\u002Fimages\u002Fpg-51-wiederverwendbare-bettschutzeinlagen.webp",[1595,1596,1597,1598,1599,1600,1601],"pg 51 pflegehilfsmittel","wiederverwendbare bettschutzeinlagen","bettschutzeinlagen pflegekasse","pg 51 abrechnung","produktgruppe 51","pflegehilfsmittel pg 51 zuzahlung","51.40.01","2026-10-19T10:00:00.000Z",{"slug":1604},"pg-51-wiederverwendbare-bettschutzeinlagen","2026-10-12T08:00:00.000Z",{"title":828,"description":1591},"blog\u002Fpg-51-wiederverwendbare-bettschutzeinlagen",10,"8lc2TBRyIEcGRiBia7zx6EYgqlxmUfcV6sf9-4PfexI",{"id":1611,"title":1612,"author":6,"body":1613,"description":2511,"extension":805,"howto":806,"imageAlt":2512,"imageUrl":2513,"keywords":2514,"lastUpdated":2522,"meta":2523,"navigation":620,"path":1405,"publicationTime":2522,"seo":2525,"social":806,"stem":2526,"timeRead":2527,"__hash__":2528},"blog\u002Fblog\u002Fpraequalifizierung-beantragen-unterlagen-checkliste.md","Präqualifizierung beantragen: Unterlagen-Checkliste 2026",{"type":8,"value":1614,"toc":2495},[1615,1621,1628,1632,1712,1716,1733,1736,1739,1895,1905,1908,1914,1923,1929,1935,1944,1955,1961,1964,1967,1970,2024,2027,2033,2039,2042,2045,2051,2057,2060,2063,2066,2092,2095,2098,2124,2127,2133,2136,2139,2224,2237,2240,2243,2260,2263,2266,2269,2272,2275,2281,2287,2293,2299,2302,2305,2308,2311,2324,2326,2445,2447,2476,2478,2481,2489],[11,1616,1617,1620],{},[14,1618,1619],{},"Bei Präqualifizierungsanträgen führen nach Angaben der Agentur für Präqualifizierung vor allem unvollständige Dokumente und Fotonachweise zu Nachforderungen."," Ein Foto ist älter als drei Monate, die Haftpflichtbestätigung nennt keinen Risikoort, die Berufspraxis der Geschäftsführung ist nur selbst bescheinigt: Jede dieser Lücken verzögert den Antrag. Diese Checkliste führt durch alle Nachweise, die für Pflegehilfsmittel-Anbieter in den Versorgungsbereichen 15A, 19B, 19C und 19D verlangt werden, und nennt zu jedem, worauf es ankommt.",[11,1622,1623],{},[14,1624,1625,1626],{},"Stand: 5. Oktober 2026 · Grundlagen: Kriterienkatalog vom 28.04.2025 (18. Fortschreibung), Zertifizierungsprogramm und Entgelttabelle der Agentur für Präqualifizierung · ",[24,1627,27],{"href":26},[11,1629,1630],{},[14,1631,32],{},[34,1633,1634,1640,1646,1652,1658,1664,1670,1676,1682,1688,1694,1700,1704,1708],{},[37,1635,1636],{},[24,1637,1639],{"href":1638},"#die-nachweise-im-%C3%BCberblick","Die Nachweise im Überblick",[37,1641,1642],{},[24,1643,1645],{"href":1644},"#die-unterlagen-im-einzelnen","Die Unterlagen im Einzelnen",[37,1647,1648],{},[24,1649,1651],{"href":1650},"#fachliche-leitung-qualifikation-und-nachweis","Fachliche Leitung: Qualifikation und Nachweis",[37,1653,1654],{},[24,1655,1657],{"href":1656},"#mit-oder-ohne-gesch%C3%A4ftslokal","Mit oder ohne Geschäftslokal",[37,1659,1660],{},[24,1661,1663],{"href":1662},"#fotos-raumskizze-mietvertrag","Fotos, Raumskizze, Mietvertrag",[37,1665,1666],{},[24,1667,1669],{"href":1668},"#ablauf-und-fristen","Ablauf und Fristen",[37,1671,1672],{},[24,1673,1675],{"href":1674},"#kosten-bei-der-agentur-f%C3%BCr-pr%C3%A4qualifizierung","Kosten bei der Agentur für Präqualifizierung",[37,1677,1678],{},[24,1679,1681],{"href":1680},"#was-seit-2024-nicht-mehr-verlangt-wird","Was seit 2024 nicht mehr verlangt wird",[37,1683,1684],{},[24,1685,1687],{"href":1686},"#was-der-katalog-nicht-vorsieht","Was der Katalog nicht vorsieht",[37,1689,1690],{},[24,1691,1693],{"href":1692},"#vier-fehler-die-nachforderungen-ausl%C3%B6sen","Vier Fehler, die Nachforderungen auslösen",[37,1695,1696],{},[24,1697,1699],{"href":1698},"#nach-dem-zertifikat-%C3%A4nderungen-melden","Nach dem Zertifikat: Änderungen melden",[37,1701,1702],{},[24,1703,84],{"href":83},[37,1705,1706],{},[24,1707,90],{"href":89},[37,1709,1710],{},[24,1711,27],{"href":26},[11,1713,1714],{},[14,1715,99],{},[101,1717,1718,1721,1724,1727,1730],{},[37,1719,1720],{},"Für Pflegehilfsmittel gelten wenige, klar umrissene Nachweise: Rechtsform, fachliche Leitung samt Erreichbarkeitserklärung, Betriebshaftpflicht, Institutionskennzeichen und eine Erklärung zu Lager und Transport.",[37,1722,1723],{},"Eigenerklärungen sind bei der Rechtsform (für nicht eintragungspflichtige Gewerbetreibende), bei der Erreichbarkeit der fachlichen Leitung und bei Lager und Transport zulässig. Die Weitergeltung alter Unterlagen lässt sich nicht selbst erklären.",[37,1725,1726],{},"Nach dem Kriterienkatalog dürfen Fotos und Videos nicht älter als drei Monate sein, die Haftpflichtbestätigung nicht älter als zwölf Monate.",[37,1728,1729],{},"Wer zugleich Inhaber oder Geschäftsführer und fachliche Leitung ist, kann seine Berufspraxis nicht selbst bestätigen. Ein Dritter muss sie belegen.",[37,1731,1732],{},"Ein Führungszeugnis und eine Mindest-Versicherungssumme haben wir im Kriterienkatalog und in den Empfehlungen nicht gefunden. Verträge der Kassen und einzelne Prüfstellen können zusätzliche Anforderungen stellen.",[119,1734,1639],{"id":1735},"die-nachweise-im-überblick",[11,1737,1738],{},"Die Tabelle zeigt, welche Nachweise für die vier Versorgungsbereiche verlangt werden. Ein Kreuz heißt verlangt, \"wenn Geschäftslokal\" bedeutet: nur bei einem Geschäftslokal.",[126,1740,1741,1760],{},[129,1742,1743],{},[132,1744,1745,1748,1751,1754,1757],{},[135,1746,1747],{},"Nachweis",[135,1749,1750],{},"15A",[135,1752,1753],{},"19B",[135,1755,1756],{},"19C",[135,1758,1759],{},"19D",[145,1761,1762,1776,1789,1802,1815,1828,1841,1855,1869,1882],{},[132,1763,1764,1767,1770,1772,1774],{},[150,1765,1766],{},"Rechtsform: Gewerbeanmeldung, Handelsregister oder Alternative",[150,1768,1769],{},"ja",[150,1771,1769],{},[150,1773,1769],{},[150,1775,1769],{},[132,1777,1778,1781,1783,1785,1787],{},[150,1779,1780],{},"Fachliche Leitung mit Qualifikationsnachweis",[150,1782,1769],{},[150,1784,1769],{},[150,1786,1769],{},[150,1788,1769],{},[132,1790,1791,1794,1796,1798,1800],{},[150,1792,1793],{},"Selbstverpflichtung zur Erreichbarkeit der fachlichen Leitung",[150,1795,1769],{},[150,1797,1769],{},[150,1799,1769],{},[150,1801,1769],{},[132,1803,1804,1807,1809,1811,1813],{},[150,1805,1806],{},"Betriebshaftpflicht-Bestätigung",[150,1808,1769],{},[150,1810,1769],{},[150,1812,1769],{},[150,1814,1769],{},[132,1816,1817,1820,1822,1824,1826],{},[150,1818,1819],{},"Institutionskennzeichen",[150,1821,1769],{},[150,1823,1769],{},[150,1825,1769],{},[150,1827,1769],{},[132,1829,1830,1833,1835,1837,1839],{},[150,1831,1832],{},"Erklärung zu Lager und Transport, mit Foto",[150,1834,1769],{},[150,1836,1769],{},[150,1838,1769],{},[150,1840,1769],{},[132,1842,1843,1846,1849,1851,1853],{},[150,1844,1845],{},"Zeitnahe Versorgung vor Ort (Beschreibung, Fuhrpark)",[150,1847,1848],{},"wenn kein Geschäftslokal",[150,1850,1848],{},[150,1852,1769],{},[150,1854,1848],{},[132,1856,1857,1860,1863,1865,1867],{},[150,1858,1859],{},"Räume: Mietvertrag, Raumskizze, Foto oder Video",[150,1861,1862],{},"wenn Geschäftslokal",[150,1864,1862],{},[150,1866,974],{},[150,1868,1862],{},[132,1870,1871,1874,1876,1878,1880],{},[150,1872,1873],{},"24-Stunden-Zentrale, Stromausfall-Erklärung",[150,1875,974],{},[150,1877,974],{},[150,1879,1769],{},[150,1881,974],{},[132,1883,1884,1887,1889,1891,1893],{},[150,1885,1886],{},"Getrennte Lagerfläche für wiedereinsetzbare Produkte",[150,1888,974],{},[150,1890,974],{},[150,1892,1769],{},[150,1894,974],{},[11,1896,1897,1898,1900,1901,274],{},"Eine Betriebsbegehung ist für diese Bereiche nicht vorgeschrieben: Nach den Angaben der Agentur für Präqualifizierung gilt sie nur für Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Hörakustik und Augenoptik. Die Prüfung läuft über Unterlagen; eine Begehung kann bei Unstimmigkeiten oder auf Wunsch trotzdem stattfinden. Welche Kennung welche Produkte abdeckt, steht im ",[24,1899,1401],{"href":1400},"; welche Kennung zu Pflegeheim, Pflegedienst, Apotheke oder Sanitätshaus passt, zeigt die ",[24,1902,1904],{"href":1903},"\u002Fblog\u002Fpraequalifizierung-pflegeheim-pflegedienst-apotheke","Übersicht nach Betriebsart",[119,1906,1645],{"id":1907},"die-unterlagen-im-einzelnen",[11,1909,1910,1913],{},[14,1911,1912],{},"1. Rechtsform."," Verlangt wird eine Kopie der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs oder der Eintragung in ein Berufsregister. Gewerbetreibende ohne Eintragspflicht können stattdessen eine Eigenerklärung mit Unterschrift und aktuellem Datum abgeben. Freiberufler weisen ihren Status über das Finanzamt oder einen Steuerbescheid nach, der keine Gewerbesteuer ausweist.",[11,1915,1916,1919,1920,274],{},[14,1917,1918],{},"2. Fachliche Leitung."," Die Leitung wird namentlich benannt und mit dem Qualifikationsnachweis belegt. Die zulässigen Berufe und die Nachweise je Beruf stehen im ",[24,1921,1922],{"href":1650},"nächsten Abschnitt",[11,1924,1925,1928],{},[14,1926,1927],{},"3. Selbstverpflichtung zur Erreichbarkeit."," Eine schriftliche Erklärung, dass die fachliche Leitung im Rahmen der üblichen Betriebszeiten erreichbar ist. Sie muss sowohl vom Inhaber oder der juristischen Person als auch von der fachlichen Leitung unterschrieben sein, mit aktuellem Datum.",[11,1930,1931,1934],{},[14,1932,1933],{},"4. Betriebshaftpflicht."," Verlangt wird die Versicherungsbestätigung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausdrücklich auflistet, den Risikoort nennt und nicht älter als zwölf Monate ist. Die Agentur für Präqualifizierung erwartet zusätzlich, dass das versicherte Risiko Hilfsmittel erkennbar ist. Eine Rechnung ersetzt die Bestätigung nicht. Eine Mindest-Versicherungssumme nennt der Kriterienkatalog nicht; Kassenverträge können sie vorgeben. Vermögensschäden sind nicht automatisch in jeder Police eingeschlossen. Fehlt der Hinweis, bittet man den Versicherer um eine schriftliche Bestätigung.",[11,1936,1937,1940,1941,274],{},[14,1938,1939],{},"5. Institutionskennzeichen."," Anzugeben ist das für die jeweilige Betriebsstätte vergebene Kennzeichen. Die ARGE·IK bei der DGUV vergibt das Kennzeichen kostenlos. Wozu die Kennzeichen später dienen, erklärt das ",[24,1942,1943],{"href":272},"IK-Nummern-Verzeichnis",[11,1945,1946,1949,1950,1954],{},[14,1947,1948],{},"6. Lager und Transport."," Erforderlich ist eine Eigenerklärung zu Lager- und Transportmöglichkeiten unter Einhaltung der Herstellervorgaben, etwa zu Staubfreiheit und Temperatur, samt einer Beschreibung der Maßnahmen und einem Foto. Wer das Sortiment über einen Großhändler bezieht, findet im ",[24,1951,1953],{"href":1952},"\u002Fblog\u002Fpflegehilfsmittel-grosshaendler","Großhändler-Verzeichnis"," eine Übersicht möglicher Lieferanten. Seit der 18. Fortschreibung heißt die Zeile \"Lager- und\u002Foder Transportmöglichkeit\": Eine Erklärung zum Transport ist nicht in jedem Fall nötig.",[11,1956,1957,1960],{},[14,1958,1959],{},"7. Für Hausnotruf (19C) zusätzlich."," Eine Selbstverpflichtung zur Hausnotrufzentrale mit 24-Stunden-Erreichbarkeit und zum Verhalten bei Stromausfall sowie der Nachweis einer getrennten Lagerfläche für wiedereinsetzbare Produkte.",[119,1962,1651],{"id":1963},"fachliche-leitung-qualifikation-und-nachweis",[11,1965,1966],{},"Für 19B, 19C und 19D ist der Kreis der zulässigen Qualifikationen weit gezogen: handwerkliche und technische Berufe der Orthopädie- und Medizintechnik, pharmazeutische Berufe wie Apotheker, PTA und Pharmazieingenieure, Pflegefachkräfte und medizinische Fachangestellte, kaufmännische Berufe des Sanitätsfachhandels sowie eine gleichwertige Qualifikation. Beim Hausnotruf (19C) sind zusätzlich Qualifikationen aus dem Rettungsdienst zugelassen. Für 15A gilt nach dem Katalog eine etwas engere Liste; medizinische Fachangestellte sind dort nicht aufgeführt. Das Antragsformular von mdc führt die Berufe je Bereich zum Abgleich auf.",[11,1968,1969],{},"Was als Nachweis gilt, hängt vom Beruf ab. Die Angaben stammen aus der Matrix zur fachlichen Leitung im Kriterienkatalog:",[126,1971,1972,1982],{},[129,1973,1974],{},[132,1975,1976,1979],{},[135,1977,1978],{},"Qualifikation",[135,1980,1981],{},"Verlangter Nachweis",[145,1983,1984,1992,2000,2008,2016],{},[132,1985,1986,1989],{},[150,1987,1988],{},"Apotheker",[150,1990,1991],{},"Apothekenbetriebserlaubnis, Approbation oder Nachweis des abgeschlossenen Studiums",[132,1993,1994,1997],{},[150,1995,1996],{},"Pharmazeutisch-technische Assistenz",[150,1998,1999],{},"Berufsurkunde und mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis in Hilfsmittelabgabe und -versorgung im jeweiligen Bereich",[132,2001,2002,2005],{},[150,2003,2004],{},"Fachverkäufer oder Kaufleute im Einzelhandel",[150,2006,2007],{},"Berufsurkunde und mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis; ohne einschlägige Ausbildung mindestens fünf Jahre Berufspraxis",[132,2009,2010,2013],{},[150,2011,2012],{},"Pflegefachkräfte",[150,2014,2015],{},"Berufsurkunde",[132,2017,2018,2021],{},[150,2019,2020],{},"Medizinische Fachangestellte (19B, 19C, 19D)",[150,2022,2023],{},"Berufsurkunde, keine Berufspraxis gefordert",[11,2025,2026],{},"Als Praxisnachweis gelten Zeugnisse oder Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibung des Betriebs, in dem die Erfahrung gesammelt wurde.",[11,2028,2029,2032],{},[14,2030,2031],{},"Die Praxis lässt sich nicht selbst bestätigen."," Wer als Inhaber oder Geschäftsführer zugleich fachliche Leitung ist, kann den Nachweis der Berufspraxis nicht per Eigenerklärung führen. Ein Dritter muss bestätigen, dass im betreffenden Versorgungsbereich tatsächlich Hilfsmittelversorgungen erfolgt sind. Für Gründer, die ihre Erfahrung aus einer früheren Anstellung mitbringen, bedeutet das: Das Zeugnis oder die Bestätigung des früheren Arbeitgebers wird zu einem zentralen Dokument des Antrags.",[11,2034,2035,2038],{},[14,2036,2037],{},"Die Leitung muss nicht immer vor Ort sein."," Verlangt ist die ständige Erreichbarkeit zu den üblichen Betriebszeiten, nicht die persönliche Anwesenheit, soweit nicht anderes Berufsrecht eine Anwesenheit vorschreibt. Mehrere Personen können die Leitung anteilig ausüben, wenn Gesamtarbeitszeit und Verteilung die Erreichbarkeit über alle Betriebszeiten sicherstellen. Nach Angabe der Agentur für Präqualifizierung kann dieselbe Person auch für mehrere Betriebsstätten benannt werden, sofern berufsrechtliche Regeln nicht entgegenstehen. Freiberufler kommen als Leitung infrage, wenn der Vertrag die Anforderungen und die Organisationsstruktur schriftlich regelt.",[119,2040,1657],{"id":2041},"mit-oder-ohne-geschäftslokal",[11,2043,2044],{},"Der Kriterienkatalog unterscheidet den Vertriebsweg, und die Prüfstelle kennzeichnet ihn im Zertifikat: Wurden räumliche Voraussetzungen geprüft, weil ein Geschäftslokal besteht, erhält der Versorgungsbereich den Zusatz R, zum Beispiel 15AR. Ohne Geschäftslokal steht die Kennung ohne Zusatz. Der geprüfte Vertriebsweg muss sich aus der Präqualifizierungsbestätigung ergeben, und für jeden regelmäßig genutzten Vertriebsweg ist eine eigene Präqualifizierung nötig.",[11,2046,2047,2050],{},[14,2048,2049],{},"Ohne Geschäftslokal",", bei Versorgungen ausschließlich im häuslichen Umfeld der Versicherten, treten an die Stelle der räumlichen Voraussetzungen Angaben zur zeitnahen Versorgung vor Ort. Beim Hausnotruf (19C) sieht die Matrix keine räumlichen Voraussetzungen vor; dort sind diese Angaben unabhängig vom Vertriebsweg zu machen. Verlangt wird: eine Beschreibung der Maßnahmen für eine sachgerechte Lieferung samt Organisationsdiagramm, eine Eigenerklärung zum Fuhrpark oder einer anderen geeigneten Möglichkeit der Mobilität und Angaben zur Erreichbarkeit der fachlichen Leitung. Die Lager- und\u002Foder Transportmöglichkeit ist in jedem Fall nachzuweisen, bei Lagerung mit Foto.",[11,2052,2053,2056],{},[14,2054,2055],{},"Mit Geschäftslokal"," gelten zusätzlich die räumlichen und sachlichen Voraussetzungen, darunter ein Beratungsbereich mit Sitzgelegenheit. Hier verlangt die Prüfstelle Mietvertrag oder Grundbuchauszug, eine Raumskizze und die Foto- oder Videodokumentation.",[11,2058,2059],{},"Für einen reinen Versandhandel ohne Außendienst sagt der Katalog nichts Ausdrückliches. Wer so arbeitet, klärt vor dem Antrag mit der Prüfstelle, welcher Vertriebsweg im Zertifikat stehen soll.",[119,2061,1663],{"id":2062},"fotos-raumskizze-mietvertrag",[11,2064,2065],{},"Die Agentur für Präqualifizierung nennt für diese Unterlagen konkrete Regeln, die Nachforderungen vermeiden:",[101,2067,2068,2074,2080,2086],{},[37,2069,2070,2073],{},[14,2071,2072],{},"Fotos und Videos"," dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein und müssen die aktuelle Betriebsausstattung zeigen. Der Katalog erlaubt seit 2024, Fotos durch eine Videodokumentation zu ersetzen. Nahaufnahmen genügen nicht. Außerhalb des Portals eingereichte Fotos tragen Stempel der Betriebsstätte und Datum.",[37,2075,2076,2079],{},[14,2077,2078],{},"Raumskizze:"," Wände, Türen und Fenster sind darzustellen, die Standorte der eingereichten Fotos in der Skizze zu markieren.",[37,2081,2082,2085],{},[14,2083,2084],{},"Mietvertrag oder Grundbuchauszug:"," Mieter und Vermieter, Mietobjekt, Mietbeginn und die Unterschriften beider Parteien müssen erkennbar sein. Nicht relevante Angaben dürfen geschwärzt werden.",[37,2087,2088,2091],{},[14,2089,2090],{},"Lagerfläche:"," Sie muss alle beantragten Hilfsmittel aufnehmen können; Fotos der gesamten Fläche, nicht nur Ausschnitte.",[119,2093,1669],{"id":2094},"ablauf-und-fristen",[11,2096,2097],{},"Das Zertifizierungsprogramm der Agentur für Präqualifizierung beschreibt den Ablauf bei Verfahren ohne Begehung:",[34,2099,2100,2106,2112,2118],{},[37,2101,2102,2105],{},[14,2103,2104],{},"Antragsannahme:"," innerhalb von zehn Arbeitstagen, sofern alle Unterlagen vorliegen.",[37,2107,2108,2111],{},[14,2109,2110],{},"Rückmeldung:"," nach Annahme innerhalb von 20 Arbeitstagen schriftlich, bei Mängeln mit einer Aufstellung der fehlenden oder unzureichenden Nachweise.",[37,2113,2114,2117],{},[14,2115,2116],{},"Nachbesserung:"," Für das Einreichen und für jede Rückantwort gilt in der Regel eine Frist von zwei Wochen. Fristen lassen sich mehrfach um bis zu vier Wochen verlängern, insgesamt höchstens sechs Monate ab der ersten Fristsetzung.",[37,2119,2120,2123],{},[14,2121,2122],{},"Zertifizierung:"," innerhalb von acht Wochen nach Feststellung der Konformität.",[11,2125,2126],{},"Die acht Wochen beginnen bei dieser Stelle also erst nach festgestellter Konformität; die Bearbeitung davor wird in Arbeitstagen gerechnet. Wirkt der Antragsteller nicht mit, führt das zur Ablehnung oder zur Einschränkung der Zertifizierung.",[11,2128,2129,2132],{},[14,2130,2131],{},"Laufzeit und Überwachung."," Die Präqualifizierung gilt höchstens fünf Jahre (§ 126 Abs. 1a Satz 5 SGB V). Innerhalb dieser Zeit finden zwei Überwachungen statt. Nach dem Zertifizierungsprogramm der Agentur für Präqualifizierung liegen sie bei etwa 20 und etwa 40 Monaten; dafür ist kein neuer Antrag nötig, die Stelle kündigt sie zwei bis drei Monate vorher an, die Unterlagen sind innerhalb von vier Wochen einzureichen. Den Antrag auf Re-Präqualifizierung sollte man nach den Vorgaben der Agentur spätestens drei Monate vor Ablauf stellen. Alle Nachweise sind dann erneut vollständig vorzulegen, Fotos nicht älter als drei Monate; Eigenerklärungen über die Weitergeltung früherer Dokumente sind nicht zulässig. Nach Ablauf des Zertifikats kann nicht mehr abgerechnet werden.",[119,2134,1675],{"id":2135},"kosten-bei-der-agentur-für-präqualifizierung",[11,2137,2138],{},"Die Preise setzt jede Stelle selbst fest. Als Anhaltspunkt dient die Entgelttabelle der Agentur für Präqualifizierung mit Gültigkeit ab 19.11.2025, alle Beträge zuzüglich Mehrwertsteuer, je Betriebsstätte:",[126,2140,2141,2151],{},[129,2142,2143],{},[132,2144,2145,2148],{},[135,2146,2147],{},"Position",[135,2149,2150],{},"Betrag",[145,2152,2153,2161,2169,2177,2185,2193,2201,2208,2216],{},[132,2154,2155,2158],{},[150,2156,2157],{},"Erstantrag oder Re-Präqualifizierung, Apotheken und Sanitätshäuser (inkl. 1 fachliche Leitung, 5 Versorgungsbereiche)",[150,2159,2160],{},"209 €",[132,2162,2163,2166],{},[150,2164,2165],{},"Erstantrag oder Re-Präqualifizierung, Pflegedienste und Homecare (inkl. 1 fachliche Leitung, 3 Versorgungsbereiche)",[150,2167,2168],{},"199 €",[132,2170,2171,2174],{},[150,2172,2173],{},"Überwachung, Apotheken und Sanitätshäuser",[150,2175,2176],{},"179 €",[132,2178,2179,2182],{},[150,2180,2181],{},"Überwachung, Pflegedienste und Homecare",[150,2183,2184],{},"159 €",[132,2186,2187,2190],{},[150,2188,2189],{},"Jeder weitere Versorgungsbereich",[150,2191,2192],{},"5 €",[132,2194,2195,2198],{},[150,2196,2197],{},"Weitere fachliche Leitung (pauschal)",[150,2199,2200],{},"79 €",[132,2202,2203,2206],{},[150,2204,2205],{},"Änderungsantrag",[150,2207,2200],{},[132,2209,2210,2213],{},[150,2211,2212],{},"Umzug (zuzüglich Verfahrensgebühren)",[150,2214,2215],{},"119 €",[132,2217,2218,2221],{},[150,2219,2220],{},"Vollstationäre Pflegeeinrichtungen",[150,2222,2223],{},"Preis auf Anfrage",[11,2225,2226,2227,2231,2232,2236],{},"Zu welcher Gruppe ein reiner Pflegehilfsmittel-Händler gehört, der weder Pflegedienst noch Sanitätshaus ist, sagt die Tabelle nicht. Das erfragen Sie vorab bei der Stelle. Andere Stellen veröffentlichen eigene Sätze; welche Anbieter es gibt und wie sie sich unterscheiden, zeigt das ",[24,2228,2230],{"href":2229},"\u002Fblog\u002Fpraequalifizierungsstellen","Verzeichnis der Präqualifizierungsstellen",". Die Gesamtkosten für Ihr Szenario rechnet der ",[24,2233,2235],{"href":2234},"\u002Ftools\u002Fpraequalifizierung-kosten-rechner","Präqualifizierung Kosten-Rechner"," durch.",[119,2238,1681],{"id":2239},"was-seit-2024-nicht-mehr-verlangt-wird",[11,2241,2242],{},"Mit der 17. Fortschreibung, in Kraft seit 15. Mai 2024, hat der GKV-Spitzenverband mehrere allgemeine Nachweise gestrichen und das mit dem Abbau von Bürokratie begründet. Nicht mehr verlangt werden unter anderem:",[101,2244,2245,2248,2251,2254,2257],{},[37,2246,2247],{},"der Auszug aus dem Gewerbezentralregister,",[37,2249,2250],{},"der Nachweis der Insolvenzfreiheit,",[37,2252,2253],{},"der Nachweis über die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,",[37,2255,2256],{},"eigene Nachweise zur Beachtung des Datenschutzes,",[37,2258,2259],{},"Regelungen zur Aufbereitung wiedereinsetzbarer Hilfsmittel und zu Vorführmustern.",[11,2261,2262],{},"Neu ist außerdem der Versorgungsbereich 19D für Anbieter, die weder Waschsysteme noch Pflegehilfsmittel zur Mobilität abgeben. Der GKV-Spitzenverband bezeichnet ihn ausdrücklich als Vereinfachung, weil für diese Produkte keine umfassenden Anforderungen definiert wurden.",[119,2264,1687],{"id":2265},"was-der-katalog-nicht-vorsieht",[11,2267,2268],{},"Nach unserer Durchsicht von Kriterienkatalog und Empfehlungen (Stand 28.04.2025) finden sich dort weder ein polizeiliches Führungszeugnis noch eine Mindest-Versicherungssumme noch Regelungen zu Qualitätsmanagementsystemen; die Empfehlungen führen Qualitätsmanagementsysteme ausdrücklich als nicht erfasst auf. Auch zu Vollzeit oder Teilzeit der fachlichen Leitung, zum Arbeitsvertrag und zur Stellvertretung haben wir keine Regel gefunden. Das heißt nicht, dass sie nirgends verlangt werden: Verträge der Kassen und einzelne Prüfstellen können abweichen. Bei diesen Punkten lohnt die Rückfrage bei der gewählten Stelle vor der Antragstellung.",[119,2270,1693],{"id":2271},"vier-fehler-die-nachforderungen-auslösen",[11,2273,2274],{},"Die Agentur für Präqualifizierung weist in ihren Hinweisen auf wiederkehrende Gründe hin, aus denen Unterlagen nachgefordert werden. Das zu alte Foto und die Rechnung statt der Versicherungsbestätigung sind oben bereits genannt; dazu kommen vier weitere:",[11,2276,2277,2280],{},[14,2278,2279],{},"Eine zu allgemeine Lager-Erklärung."," Ein Satz, dass ordnungsgemäß gelagert werde, genügt nicht. Gefordert sind die konkreten Maßnahmen entsprechend den Herstellervorgaben.",[11,2282,2283,2286],{},[14,2284,2285],{},"Foto, das nicht zur Raumskizze passt."," Die Skizze muss die Fotostandorte markieren, und die Fotos müssen den Räumen entsprechen.",[11,2288,2289,2292],{},[14,2290,2291],{},"Beratungsraum ohne passende Ausstattung."," Bei Geschäftslokalen führt der Beratungsraum besonders häufig zu Nachforderungen: Sitzgelegenheit, Sichtschutz sowie optische und akustische Abgrenzung. Als Sitzgelegenheit erwartet die Stelle einen stabilen Stuhl, Drehstühle und Sofas gelten als ungeeignet.",[11,2294,2295,2298],{},[14,2296,2297],{},"Unscharfe oder abgeschnittene Scans."," Unvollständige oder schlecht lesbare Dokumente machen eine Nachforderung erforderlich.",[119,2300,1699],{"id":2301},"nach-dem-zertifikat-änderungen-melden",[11,2303,2304],{},"Maßgebliche Änderungen sind der Stelle unverzüglich anzuzeigen. Dazu zählen der Wechsel der Rechtsform oder der Firma, der Wechsel der fachlichen Leitung, ein Standortwechsel, wesentliche räumliche Änderungen, die Erweiterung des Hilfsmittelspektrums und die Auflösung oder Insolvenz des Betriebs. Neue Nachweise sind nur für die Änderung selbst einzureichen. Ein Änderungsantrag verlängert die Laufzeit des Zertifikats nicht.",[11,2306,2307],{},"Fällt die fachliche Leitung weg, ist unverzüglich für eine andere zu sorgen. Eine feste Tagesfrist nennt die Empfehlung nicht; \"unverzüglich\" heißt ohne schuldhaftes Zögern, und dazu zählt etwa eine laufende Stellenausschreibung.",[11,2309,2310],{},"Nach Angabe der Agentur für Präqualifizierung wird bei einem Inhaberwechsel seit dem 1. Mai 2026 ein Erstantrag fällig, die bisherige Präqualifizierung wird gekündigt. Die Entgelttabelle führt den Inhaberwechsel dagegen weiter als eigene Position; klären Sie den aktuellen Stand mit Ihrer Stelle.",[11,2312,2313,2314,2318,2319,2321,2322,274],{},"Nach dem Zertifikat folgen Institutionskennzeichen, Vertragsbeitritt und die laufende Abrechnung. Wie der Weg von der Präqualifizierung bis zum ersten Versorgten aussieht, beschreibt der Leitfaden ",[24,2315,2317],{"href":2316},"\u002Fblog\u002Fpflegehilfsmittel-anbieter-werden","Pflegehilfsmittel-Anbieter werden","; welche Verträge dann gelten, ordnet der Beitrag ",[24,2320,452],{"href":451}," ein. Wie die Kette digital abgebildet wird, zeigen wir in einem ",[24,2323,1577],{"href":1576},[119,2325,84],{"id":616},[618,2327,2329,2348,2367,2386,2407,2426],{"itemScope":620,"itemType":2328},[622],[618,2330,2333,2338],{"itemScope":620,"itemProp":2331,"itemType":2332},[626],[628],[630,2334,2337],{"itemProp":2335,"id":2336},[633],"darf-der-geschäftsführer-zugleich-die-fachliche-leitung-sein","Darf der Geschäftsführer zugleich die fachliche Leitung sein?",[618,2339,2342],{"itemScope":620,"itemProp":2340,"itemType":2341},[639],[641],[618,2343,2345],{"itemProp":2344},[645],[11,2346,2347],{},"Ja, aber die Berufspraxis kann er nicht selbst bestätigen. Ein Dritter, etwa ein früherer Arbeitgeber, muss belegen, dass im betreffenden Versorgungsbereich tatsächlich Hilfsmittelversorgungen erfolgt sind. Für Berufe ohne verlangte Praxis, etwa Pflegefachkräfte, genügt die Berufsurkunde.",[618,2349,2352,2357],{"itemScope":620,"itemProp":2350,"itemType":2351},[626],[628],[630,2353,2356],{"itemProp":2354,"id":2355},[633],"muss-ich-originale-einreichen-und-wer-darf-erklärungen-unterschreiben","Muss ich Originale einreichen, und wer darf Erklärungen unterschreiben?",[618,2358,2361],{"itemScope":620,"itemProp":2359,"itemType":2360},[639],[641],[618,2362,2364],{"itemProp":2363},[645],[11,2365,2366],{},"Der Katalog verlangt überwiegend Kopien: der Gewerbeanmeldung, der Versicherungsbestätigung und des Mietvertrags, bei dem nicht relevante Angaben geschwärzt werden dürfen. Eingereichte Originale sendet die Agentur für Präqualifizierung nicht zurück. Eigenerklärungen müssen rechtsgültig unterschrieben sein und das aktuelle Datum tragen; sie sind rechtsverbindlich und nur von dazu legitimierten Personen zu unterzeichnen. Bei der Re-Präqualifizierung gilt keine Erklärung, frühere Dokumente seien weiter gültig.",[618,2368,2371,2376],{"itemScope":620,"itemProp":2369,"itemType":2370},[626],[628],[630,2372,2375],{"itemProp":2373,"id":2374},[633],"brauche-ich-ein-geschäftslokal-für-die-präqualifizierung","Brauche ich ein Geschäftslokal für die Präqualifizierung?",[618,2377,2380],{"itemScope":620,"itemProp":2378,"itemType":2379},[639],[641],[618,2381,2383],{"itemProp":2382},[645],[11,2384,2385],{},"Der Katalog verlangt es nicht ausdrücklich. Ohne Geschäftslokal treten bei Versorgungen im häuslichen Umfeld Angaben zur zeitnahen Versorgung vor Ort an die Stelle der räumlichen Voraussetzungen. Das Zertifikat trägt dann die Kennung ohne Zusatz R. Für reinen Versand ohne Außendienst klären Sie den Vertriebsweg vorab mit der Stelle.",[618,2387,2390,2395],{"itemScope":620,"itemProp":2388,"itemType":2389},[626],[628],[630,2391,2394],{"itemProp":2392,"id":2393},[633],"gilt-die-checkliste-auch-für-apotheken","Gilt die Checkliste auch für Apotheken?",[618,2396,2399],{"itemScope":620,"itemProp":2397,"itemType":2398},[639],[641],[618,2400,2402],{"itemProp":2401},[645],[11,2403,2404,2405,274],{},"Für apothekenübliche Hilfsmittel nicht: Öffentliche Apotheken müssen dafür seit dem 1. April 2024 keine Präqualifizierung mehr nachweisen (§ 126 Abs. 1b SGB V). Welche Produkte als apothekenüblich gelten, regelt eine Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband. In 21 Versorgungsbereichen bleibt die Pflicht bestehen. Die Einzelheiten, auch zu den Bereichen, in denen eine Apotheke trotzdem präqualifiziert sein muss, stehen in der ",[24,2406,1904],{"href":1903},[618,2408,2411,2416],{"itemScope":620,"itemProp":2409,"itemType":2410},[626],[628],[630,2412,2415],{"itemProp":2413,"id":2414},[633],"muss-ich-für-jede-betriebsstätte-einen-eigenen-antrag-stellen","Muss ich für jede Betriebsstätte einen eigenen Antrag stellen?",[618,2417,2420],{"itemScope":620,"itemProp":2418,"itemType":2419},[639],[641],[618,2421,2423],{"itemProp":2422},[645],[11,2424,2425],{},"Ja. Die Präqualifizierung wird je Betriebsstätte und je Versorgungsbereich erteilt, und die Entgelte fallen ebenfalls je Betriebsstätte an. Dieselbe fachliche Leitung kann nach Angabe der Agentur für Präqualifizierung für mehrere Betriebsstätten benannt werden, solange das Berufsrecht nicht entgegensteht.",[618,2427,2430,2435],{"itemScope":620,"itemProp":2428,"itemType":2429},[626],[628],[630,2431,2434],{"itemProp":2432,"id":2433},[633],"reicht-die-präqualifizierung-für-die-abrechnung-mit-der-pflegekasse","Reicht die Präqualifizierung für die Abrechnung mit der Pflegekasse?",[618,2436,2439],{"itemScope":620,"itemProp":2437,"itemType":2438},[639],[641],[618,2440,2442],{"itemProp":2441},[645],[11,2443,2444],{},"Nein, sie ist die Voraussetzung, nicht der letzte Schritt. Es folgen der Beitritt zum Versorgungsvertrag, das Institutionskennzeichen und die Anbindung an die Datenannahmestelle. Läuft das Zertifikat ab, kann nach Angabe der Agentur für Präqualifizierung nicht mehr abgerechnet werden.",[119,2446,90],{"id":746},[101,2448,2449,2452,2455,2458,2461,2464,2467,2470,2473],{},[37,2450,2451],{},"GKV-Spitzenverband: Kriterienkatalog nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V vom 28.04.2025 (18. Fortschreibung, in Kraft seit 01.06.2025) und vom 26.02.2024 (17. Fortschreibung, in Kraft seit 15.05.2024)",[37,2453,2454],{},"GKV-Spitzenverband: Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V, Stand 28.04.2025 (Nachweise, fachliche Leitung, Neubetrieb, Änderungen)",[37,2456,2457],{},"GKV-Spitzenverband: Änderungen und Begründungen zur 17. Fortschreibung vom 26.02.2024 sowie Häufig gestellte Fragen, Stand 10.2024",[37,2459,2460],{},"Agentur für Präqualifizierung: Zertifizierungsprogramm, Stand 23.09.2026 (Fristen, Überwachung, Änderungen)",[37,2462,2463],{},"Agentur für Präqualifizierung: Entgelttabelle, gültig ab 19.11.2025",[37,2465,2466],{},"Agentur für Präqualifizierung: Hinweise zu Fotonachweisen, Raumskizze, Mietvertrag, Betriebshaftpflicht, Lager und Beratungsraum; Betriebsbegehung und Scopeliste (keine Begehung für Bereiche außerhalb von Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Hörakustik, Augenoptik)",[37,2468,2469],{},"ARGE·IK bei der DGUV: Hinweise zur Vergabe von Institutionskennzeichen (kostenfrei)",[37,2471,2472],{},"mdc medical device certification: Antragsformular Präqualifizierung Geschäftslokal, Stand 12\u002F2025 (Qualifikationen je Versorgungsbereich)",[37,2474,2475],{},"§ 126 SGB V (Abs. 1a Satz 5 Befristung auf fünf Jahre)",[119,2477,27],{"id":763},[11,2479,2480],{},"Diese Checkliste pflegen wir fortlaufend. Jede inhaltliche Änderung dokumentieren wir hier:",[101,2482,2483],{},[37,2484,2485,2488],{},[14,2486,2487],{},"05.10.2026"," – Erstveröffentlichung. Nachweise je Versorgungsbereich gegen den Kriterienkatalog vom 28.04.2025 geprüft, Fristen und Entgelte gegen Zertifizierungsprogramm und Entgelttabelle der Agentur für Präqualifizierung, Qualifikationen und Nachweise der fachlichen Leitung gegen die Matrix des Kriterienkatalogs, Abgleich mit dem Antragsformular von mdc.",[11,2490,2491,2492,2494],{},"Ein Nachweis fehlt oder Ihre Stelle verlangt etwas anderes? Schreiben Sie uns über das ",[24,2493,781],{"href":780}," – wir prüfen und aktualisieren die Checkliste.",{"title":791,"searchDepth":792,"depth":792,"links":2496},[2497,2498,2499,2500,2501,2502,2503,2504,2505,2506,2507,2508,2509,2510],{"id":1735,"depth":792,"text":1639},{"id":1907,"depth":792,"text":1645},{"id":1963,"depth":792,"text":1651},{"id":2041,"depth":792,"text":1657},{"id":2062,"depth":792,"text":1663},{"id":2094,"depth":792,"text":1669},{"id":2135,"depth":792,"text":1675},{"id":2239,"depth":792,"text":1681},{"id":2265,"depth":792,"text":1687},{"id":2271,"depth":792,"text":1693},{"id":2301,"depth":792,"text":1699},{"id":616,"depth":792,"text":84},{"id":746,"depth":792,"text":90},{"id":763,"depth":792,"text":27},"Präqualifizierungsantrag für Pflegehilfsmittel: alle Nachweise, Fristen, Kosten und typische Fehler. Checkliste für die Versorgungsbereiche 15A, 19B, 19C und 19D.","Präqualifizierung beantragen – Checkliste mit Nachweisen zu Rechtsform, fachlicher Leitung, Räumen und Versicherung","\u002Fimages\u002Fpraequalifizierung-beantragen-unterlagen-checkliste.webp",[2515,2516,2517,2518,2519,2520,2521],"präqualifizierungsantrag","präqualifizierung beantragen","präqualifizierung unterlagen","präqualifizierung checkliste","präqualifizierung pflegehilfsmittel","fachliche leitung präqualifizierung","präqualifizierung ablauf","2026-10-05T08:00:00.000Z",{"slug":2524},"praequalifizierung-beantragen-unterlagen-checkliste",{"title":1612,"description":2511},"blog\u002Fpraequalifizierung-beantragen-unterlagen-checkliste",11,"mf6nENILCjwxwIEpbo4ZocPJcJa5uPXwUjfilfhfI-Q",{"id":2530,"title":2531,"author":6,"body":2532,"description":2920,"extension":805,"howto":806,"imageAlt":2921,"imageUrl":2922,"keywords":2923,"lastUpdated":2932,"meta":2933,"navigation":620,"path":2935,"publicationTime":2932,"seo":2936,"social":806,"stem":2937,"timeRead":823,"__hash__":2938},"blog\u002Fblog\u002Fabrechnungssoftware-pflegehilfsmittel-kriterien.md","Abrechnungssoftware für Pflegehilfsmittel: 10 Auswahlkriterien",{"type":8,"value":2533,"toc":2911},[2534,2540,2547,2551,2593,2597,2614,2617,2624,2639,2642,2709,2712,2715,2747,2750,2753,2756,2759,2772,2775,2892,2894,2897,2905],[11,2535,2536,2539],{},[14,2537,2538],{},"Die Auswahl in einem Satz:"," Ob eine Abrechnungssoftware für Pflegehilfsmittel taugt, entscheidet sich nicht am Funktionsprospekt, sondern an zehn prüfbaren Kriterien: acht entlang der GKV-Abrechnungskette (von der DTA-Anbindung nach § 302 SGB V bis zur Retax-Prävention) und zwei zum Geschäftsmodell (Marke und Preis) – und jedes davon lässt sich im Anbietergespräch mit einer konkreten Frage testen.",[11,2541,2542],{},[14,2543,2544,2545],{},"Stand: 31. August 2026 · Kriterien abgeleitet aus der GKV-Abrechnungskette, ohne Anbieter-Nennung · ",[24,2546,27],{"href":26},[11,2548,2549],{},[14,2550,32],{},[34,2552,2553,2559,2565,2571,2577,2583,2589],{},[37,2554,2555],{},[24,2556,2558],{"href":2557},"#warum-die-software-wahl-%C3%BCber-die-marge-entscheidet","Warum die Software-Wahl über die Marge entscheidet",[37,2560,2561],{},[24,2562,2564],{"href":2563},"#die-10-auswahlkriterien-im-%C3%BCberblick","Die 10 Auswahlkriterien im Überblick",[37,2566,2567],{},[24,2568,2570],{"href":2569},"#der-selbst-audit-fragebogen-f%C3%BCr-das-anbietergespr%C3%A4ch","Der Selbst-Audit-Fragebogen für das Anbietergespräch",[37,2572,2573],{},[24,2574,2576],{"href":2575},"#warum-dieses-verzeichnis-keine-anbieter-vergleicht","Warum dieses Verzeichnis keine Anbieter vergleicht",[37,2578,2579],{},[24,2580,2582],{"href":2581},"#von-der-auswahl-zum-testlauf","Von der Auswahl zum Testlauf",[37,2584,2585],{},[24,2586,2588],{"href":2587},"#h%C3%A4ufige-fragen-zur-abrechnungssoftware","Häufige Fragen zur Abrechnungssoftware",[37,2590,2591],{},[24,2592,27],{"href":26},[11,2594,2595],{},[14,2596,99],{},[101,2598,2599,2602,2605,2608,2611],{},[37,2600,2601],{},"Die Pflichtbasis ist nicht verhandelbar: strukturierter DTA-Datensatz nach § 302 SGB V bzw. § 105 SGB XI – Papier- und PDF-Rechnungen werden von den Kassen zurückgewiesen.",[37,2603,2604],{},"Die zwei stärksten Fehlerkiller sind automatisches Kostenträgerdatei-Routing (richtige DAV-IK je Kasse) und die IK-\u002FPrüfziffern-Validierung VOR dem Versand.",[37,2606,2607],{},"Retax-Prävention gehört in die Software, nicht in die Nacharbeit: Pauschalen-Obergrenzen, PG-51\u002FPG-54-Trennung und Positionsnummern-Abgleich als automatische Checks.",[37,2609,2610],{},"Preismodelle sind vergleichbar, wenn pro Vorgang gerechnet wird: Was kostet ein eKV, was ein Abrechnungsdatensatz, was das Onboarding – Pauschalpreise ohne Vorgangsbezug erschweren die Kalkulation.",[37,2612,2613],{},"Dieser Leitfaden nennt bewusst keine Anbieter und erstellt kein Ranking – die zehn Kriterien plus Fragebogen machen jedes Anbietergespräch selbst vergleichbar.",[119,2615,2558],{"id":2616},"warum-die-software-wahl-über-die-marge-entscheidet",[11,2618,2619,2620,274],{},"Bei Margen von wenigen Euro pro Pflegebox entscheidet die Prozessqualität über die Wirtschaftlichkeit: Ein zurückgewiesener Datensatz kostet nicht nur Nacharbeit, sondern verschiebt den Zahlungseingang um Wochen – und wiederholte Formfehler sind ein typischer Retax-Treiber. Was ein fester Preis pro Abrechnung gegenüber einer prozentualen Abrechnungsstelle im eigenen Volumen ausmacht, zeigt der ",[24,2621,2623],{"href":2622},"\u002Ftools\u002Fabrechnungssoftware-roi-rechner","Abrechnungssoftware ROI-Rechner",[11,2625,2626,2627,2630,2631,2634,2635,2638],{},"Die Kriterien 1 bis 7 und 10 folgen der Abrechnungskette, wie sie unsere Leitfäden im Detail beschreiben – ",[24,2628,2629],{"href":456},"Datensatz-Aufbau nach § 302 SGB V",", ",[24,2632,2633],{"href":324},"Datenannahmestellen"," und ",[24,2636,2637],{"href":272},"IK-Systematik","; die Kriterien 8 und 9 betreffen das Geschäftsmodell.",[119,2640,2564],{"id":2641},"die-10-auswahlkriterien-im-überblick",[34,2643,2644,2650,2656,2662,2668,2677,2685,2691,2697,2703],{},[37,2645,2646,2649],{},[14,2647,2648],{},"DTA-Anbindung nach § 302 SGB V \u002F § 105 SGB XI"," – die Software muss den strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz im GKV-Format erzeugen und übermitteln. Alles andere (PDF, Papier) weisen die Kassen zurück.",[37,2651,2652,2655],{},[14,2653,2654],{},"Kostenträgerdatei-Routing"," – die Software liest die Kostenträgerdatei des GKV-Spitzenverbands automatisiert ein und setzt je Kasse die richtige Datenannahme-IK. Manuell gepflegte Adresslisten veralten mit jeder Fortschreibung.",[37,2657,2658,2661],{},[14,2659,2660],{},"IK- und Prüfziffern-Validierung vor Versand"," – Modulo-10-Check und Plausibilitätsprüfung der Kostenträger-IK, bevor der Datensatz das Haus verlässt. Das fängt den häufigsten vermeidbaren Rückweisungsgrund ab.",[37,2663,2664,2667],{},[14,2665,2666],{},"eKV-Strecke mit Statusrücklauf"," – elektronischer Kostenvoranschlag inklusive automatischer Rückmeldung in den Workflow, statt manueller Nachverfolgung je Vorgang.",[37,2669,2670,2673,2674,274],{},[14,2671,2672],{},"Antragsstrecke für Versicherte"," – der Antrag läuft formlos und dauert digital 3 bis 5 Minuten; die Strecke sollte die Daten strukturiert ins Backoffice übergeben. Wie der Antrag fachlich abläuft: ",[24,2675,2676],{"href":1099},"Schritt-für-Schritt-Anleitung",[37,2678,2679,2682,2683,274],{},[14,2680,2681],{},"Retax-Prävention als Systemfunktion"," – automatische Prüfung der 42-€-Obergrenze je Versichertem und Monat, saubere Trennung von PG 51 und PG 54 und Positionsnummern-Abgleich gegen das Hilfsmittelverzeichnis. Die häufigsten Fehlerbilder: ",[24,2684,586],{"href":585},[37,2686,2687,2690],{},[14,2688,2689],{},"Testverfahren-Begleitung"," – vor dem Echtbetrieb verlangt jede Datenannahmestelle erfolgreiche Testlieferungen; die Software (oder der Betreiber) sollte dieses Verfahren je Kasse aktiv begleiten statt es dem Anbieter zu überlassen.",[37,2692,2693,2696],{},[14,2694,2695],{},"Whitelabel-Fähigkeit (Geschäftsmodell-Kriterium)"," – Antragsstrecke, Kundenkommunikation und Versandunterlagen unter der eigenen Marke. Nur relevant, wenn das Endkundengeschäft unter eigener Marke zur Strategie gehört – wer rein als Dienstleister abrechnet, kann dieses Kriterium streichen.",[37,2698,2699,2702],{},[14,2700,2701],{},"Preismodell mit Vorgangsbezug"," – vergleichbar wird es, wenn pro eKV und pro Abrechnungsdatensatz kalkuliert werden kann; Einrichtungs- und Wechselkosten gehören offen auf den Tisch.",[37,2704,2705,2708],{},[14,2706,2707],{},"Datenschutz und Hosting"," – Gesundheitsdaten verlangen einen Auftragsverarbeitungsvertrag, klare Hosting-Standorte und dokumentierte Löschkonzepte – alle drei gehören in den Vertrag.",[119,2710,2570],{"id":2711},"der-selbst-audit-fragebogen-für-das-anbietergespräch",[11,2713,2714],{},"Zehn Fragen, eine je Kriterium – wer sie stellt, macht jedes Gespräch vergleichbar:",[34,2716,2717,2720,2723,2726,2729,2732,2735,2738,2741,2744],{},[37,2718,2719],{},"In welchem Format übermitteln Sie an die Kassen, und was passiert bei einer Formatfortschreibung?",[37,2721,2722],{},"Woher kommt die Datenannahme-IK je Kasse – und wie schnell ist eine Kostenträgerdatei-Fortschreibung im System?",[37,2724,2725],{},"Welche Prüfungen laufen VOR dem Versand eines Datensatzes?",[37,2727,2728],{},"Wie sehe ich den Status eines eKV, ohne bei der Kasse anzurufen?",[37,2730,2731],{},"Wie kommen die Antragsdaten der Versicherten strukturiert ins System?",[37,2733,2734],{},"Welche Retax-Fälle verhindert das System automatisch – und welche nicht?",[37,2736,2737],{},"Wer begleitet das Testverfahren bei den Datenannahmestellen?",[37,2739,2740],{},"Was läuft unter meiner Marke, was unter Ihrer?",[37,2742,2743],{},"Was kostet ein einzelner eKV, ein einzelner Abrechnungsdatensatz, das Onboarding und ein späterer Wechsel?",[37,2745,2746],{},"Wo liegen die Daten, und wie sieht der Auftragsverarbeitungsvertrag aus?",[11,2748,2749],{},"Ein ehrlicher Anbieter beantwortet alle zehn ohne Ausweichen. Antworten wie \"das klären wir später\" bei den Fragen 2, 3 und 6 sind ein Warnsignal – genau dort entstehen die häufigsten vermeidbaren Rückweisungen.",[119,2751,2576],{"id":2752},"warum-dieses-verzeichnis-keine-anbieter-vergleicht",[11,2754,2755],{},"Softwarefunktionen und Konditionen ändern sich schneller, als ein Vergleichsartikel gepflegt werden kann – und ein Anbieter, der selbst Software betreibt, ist als Schiedsrichter über Wettbewerber die falsche Instanz. Deshalb bleibt dieser Leitfaden bei den prüfbaren Kriterien: Sie funktionieren gegenüber jedem Anbieter, uns eingeschlossen.",[119,2757,2582],{"id":2758},"von-der-auswahl-zum-testlauf",[11,2760,2761,2762,2766,2767,2769,2770,274],{},"Wer die zehn Kriterien gegen die eigene Situation gespiegelt hat, testet am besten am konkreten Fall: ein Vorgang von der Antragsstrecke über den eKV bis zum Abrechnungsdatensatz. Unsere eigene Plattform muss sich denselben zehn Fragen stellen: Den Funktionsumfang zeigt die ",[24,2763,2765],{"href":2764},"\u002Fsoftware","Software-Übersicht",", und im ",[24,2768,1577],{"href":1576}," lässt sich der Fragebogen aus diesem Artikel Punkt für Punkt durchgehen – inklusive der Fragen 9 und 10. Den kompletten Markteinstiegspfad davor beschreibt ",[24,2771,2317],{"href":2316},[119,2773,2588],{"id":2774},"häufige-fragen-zur-abrechnungssoftware",[618,2776,2778,2797,2816,2835,2854,2873],{"itemScope":620,"itemType":2777},[622],[618,2779,2782,2787],{"itemScope":620,"itemProp":2780,"itemType":2781},[626],[628],[630,2783,2786],{"itemProp":2784,"id":2785},[633],"brauche-ich-als-pflegehilfsmittel-anbieter-überhaupt-eine-abrechnungssoftware","Brauche ich als Pflegehilfsmittel-Anbieter überhaupt eine Abrechnungssoftware?",[618,2788,2791],{"itemScope":620,"itemProp":2789,"itemType":2790},[639],[641],[618,2792,2794],{"itemProp":2793},[645],[11,2795,2796],{},"Für die Übermittlung selbst ja: Die Kassen verlangen nach § 302 SGB V einen strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz – Papier- und PDF-Rechnungen werden zurückgewiesen. Ob die Software gekauft, gemietet oder als Plattform-Dienstleistung genutzt wird, ist dagegen eine Kalkulationsfrage.",[618,2798,2801,2806],{"itemScope":620,"itemProp":2799,"itemType":2800},[626],[628],[630,2802,2805],{"itemProp":2803,"id":2804},[633],"was-ist-das-wichtigste-einzelne-auswahlkriterium","Was ist das wichtigste einzelne Auswahlkriterium?",[618,2807,2810],{"itemScope":620,"itemProp":2808,"itemType":2809},[639],[641],[618,2811,2813],{"itemProp":2812},[645],[11,2814,2815],{},"Wenn nur ein Kriterium zählt: die Validierung vor dem Versand (Kriterium 3) in Kombination mit dem Kostenträgerdatei-Routing (Kriterium 2). Falsche oder falsch adressierte IK sind der häufigste vermeidbare Rückweisungsgrund – eine Software, die beides automatisch prüft, verhindert den häufigsten vermeidbaren Rückweisungsgrund.",[618,2817,2820,2825],{"itemScope":620,"itemProp":2818,"itemType":2819},[626],[628],[630,2821,2824],{"itemProp":2822,"id":2823},[633],"was-kostet-abrechnungssoftware-für-pflegehilfsmittel","Was kostet Abrechnungssoftware für Pflegehilfsmittel?",[618,2826,2829],{"itemScope":620,"itemProp":2827,"itemType":2828},[639],[641],[618,2830,2832],{"itemProp":2831},[645],[11,2833,2834],{},"Die Preismodelle unterscheiden sich zu stark für eine Pauschalantwort: verbreitet sind Preise pro Vorgang (je eKV, je Abrechnungsdatensatz), Monatslizenzen und Mischmodelle. Vergleichbar wird es nur mit Vorgangsbezug – deshalb gehört Frage 9 des Fragebogens (eKV-, Datensatz-, Onboarding- und Wechselkosten einzeln) in jedes Anbietergespräch.",[618,2836,2839,2844],{"itemScope":620,"itemProp":2837,"itemType":2838},[626],[628],[630,2840,2843],{"itemProp":2841,"id":2842},[633],"kann-ich-die-abrechnungssoftware-später-wechseln","Kann ich die Abrechnungssoftware später wechseln?",[618,2845,2848],{"itemScope":620,"itemProp":2846,"itemType":2847},[639],[641],[618,2849,2851],{"itemProp":2850},[645],[11,2852,2853],{},"Grundsätzlich ja – die Abrechnungsbeziehung zur Kasse hängt an Ihrer IK und Ihren Versorgungsverträgen, nicht an der Software. Praktisch entscheidend sind Datenexport (Kunden-, Vorgangs- und Genehmigungsdaten), erneutes Testverfahren bei den Annahmestellen und die Wechselkosten – alle drei vor Vertragsschluss klären.",[618,2855,2858,2863],{"itemScope":620,"itemProp":2856,"itemType":2857},[626],[628],[630,2859,2862],{"itemProp":2860,"id":2861},[633],"was-prüfen-die-datenannahmestellen-an-meinem-datensatz","Was prüfen die Datenannahmestellen an meinem Datensatz?",[618,2864,2867],{"itemScope":620,"itemProp":2865,"itemType":2866},[639],[641],[618,2868,2870],{"itemProp":2869},[645],[11,2871,2872],{},"Formal und maschinell: Struktur und Feldlängen des GKV-Formats, IK des Absenders, Kostenträger-IK samt Modulo-10-Prüfziffer und die Positionsnummern. Erst danach folgt die inhaltliche Leistungsprüfung. Eine Software mit Vorab-Validierung spiegelt genau diese Prüfkette, bevor der Datensatz verschickt wird.",[618,2874,2877,2882],{"itemScope":620,"itemProp":2875,"itemType":2876},[626],[628],[630,2878,2881],{"itemProp":2879,"id":2880},[633],"warum-nennt-dieser-leitfaden-keine-software-anbieter","Warum nennt dieser Leitfaden keine Software-Anbieter?",[618,2883,2886],{"itemScope":620,"itemProp":2884,"itemType":2885},[639],[641],[618,2887,2889],{"itemProp":2888},[645],[11,2890,2891],{},"Weil Funktionsumfang und Konditionen sich schneller ändern, als ein Vergleich gepflegt werden kann – und weil wir als Plattformbetreiber über Wettbewerber nicht neutral urteilen können. Die zehn Kriterien und der Fragebogen sind bewusst so gebaut, dass sie gegenüber jedem Anbieter funktionieren, uns eingeschlossen.",[119,2893,27],{"id":763},[11,2895,2896],{},"Diesen Leitfaden pflegen wir fortlaufend. Jede inhaltliche Änderung dokumentieren wir hier:",[101,2898,2899],{},[37,2900,2901,2904],{},[14,2902,2903],{},"31.08.2026"," – Erstveröffentlichung: 10 Kriterien entlang der GKV-Abrechnungskette plus Selbst-Audit-Fragebogen. Bewusst ohne Anbieter-Nennung, Preisangaben und Ranking; die Kriterien werden bei Änderungen der Abrechnungsverfahren (etwa der § 105-Umstellung) fortgeschrieben.",[11,2906,2907,2908,2910],{},"Ein Kriterium fehlt aus Ihrer Einkaufspraxis? Über das ",[24,2909,781],{"href":780}," prüfen wir jeden Vorschlag vor der Aufnahme.",{"title":791,"searchDepth":792,"depth":792,"links":2912},[2913,2914,2915,2916,2917,2918,2919],{"id":2616,"depth":792,"text":2558},{"id":2641,"depth":792,"text":2564},{"id":2711,"depth":792,"text":2570},{"id":2752,"depth":792,"text":2576},{"id":2758,"depth":792,"text":2582},{"id":2774,"depth":792,"text":2588},{"id":763,"depth":792,"text":27},"Abrechnungssoftware für Pflegehilfsmittel auswählen: 10 Kriterien von DTA-Anbindung bis Retax-Prävention – mit Selbst-Audit-Fragebogen für Anbieter.","Abrechnungssoftware für Pflegehilfsmittel – 10 Auswahlkriterien für Leistungserbringer im Überblick","\u002Fimages\u002Fabrechnungssoftware-pflegehilfsmittel-kriterien.webp",[2924,2925,2926,2927,2928,2929,2930,2931],"abrechnungssoftware pflege","abrechnungssoftware pflegehilfsmittel","pflegesoftware auswahl","software pflegehilfsmittel anbieter","dta software pflege","ekv software","abrechnungssoftware kriterien","software für pflegeheime abrechnung","2026-08-31T10:00:00.000Z",{"slug":2934},"abrechnungssoftware-pflegehilfsmittel-kriterien","\u002Fblog\u002Fabrechnungssoftware-pflegehilfsmittel-kriterien",{"title":2531,"description":2920},"blog\u002Fabrechnungssoftware-pflegehilfsmittel-kriterien","hPVAv2Rod9vZmshGuqwuzvcl58hKfSJhJQrCQXEn8vg"]